Nichtraucherschutz - Dürfen E-Zigaretten am Arbeitsplatz benutzt werden?

Mi 04.10.23 | 06:06 Uhr | Von Oliver Noffke
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Symbolbild: Ein Mann raucht im Büro eine E-Zigarette. (Quelle: imago images/cervox)
Audio: rbb 88,8 | 04.10.2023 | Michael Ernst | Bild: imago images/cervox

Dürfen sogenannte Vapes benutzt werden, wo Rauchen verboten ist? In Berlin eher ja, in Brandenburg sehr wahrscheinlich nicht. Die Sache mit dem Dampfen ist kompliziert. Denn die Gesetzgeber hinken der Entwicklung hinterher. Von Oliver Noffke

In Büro oder Restaurant, auf dem Schulhof oder am Bahnsteig kann man es immer öfter beobachten: Kollegen, Freunde und Mitfahrende ziehen wie selbstverständlich an ihren E-Zigaretten, den sogenannten Vapes. Dampf verpufft mittlerweile, wo kein Rauch aufsteigen darf. Geht das eigentlich?

Was ist der Unterschied zum Rauchen?

E-Zigaretten zu nutzen, gilt nicht als Rauchen. Deshalb werden die kleinen Geräte nicht automatisch von Nichtraucherschutzgesetzen und Verordnungen erfasst. Während die Inhaltsstoffe klassischer Zigaretten an offener Flamme verbrannt werden, enthalten die elektrischen Varianten kleine Kartuschen mit einer öligen Flüssigkeit – die sogenannten "E-Liquids". Per Batteriestrom werden die Inhaltsstoffe zu Dampf gekocht.

Dieses Verfahren hat mehrere Vorteile im Vergleich zum Funkenschlag. Dem Produkt muss kein Zündholz beigemischt werden, das zusätzlich die Glut nährt. Die Zusammensetzung der Flüssigkeiten kann genauer gesteuert werden. Die Dosierungen der Inhaltsstoffe gelten deshalb als vorteilhafter und der freigesetzte Nebel scheint weniger schadstoffbelastet zu sein. So das Versprechen der Hersteller.

Was sagt die Wissenschaft?

E-Zigaretten sind vor etwa einem Jahrzehnt aufgekommen. Der Forschungsstand zu ihrer Wirkung lässt sich aktuell in etwa so zusammenfassen: Eine kurze Anwendungsdauer gilt als weniger gesundheitsschädlich gegenüber dem Rauchen. Über die Langzeitfolgen ist allerdings noch kaum etwas bekannt. Für Gewohnheitsraucher kann das eine Verbesserung sein.

Wer ohne den Umweg der Zigarette direkt mit der elektrischen Variante einsteigt, erhöht hingegen deutlich sein oder ihr Risiko insbesondere für Atemwegserkrankungen. Die E-Liquids enthalten Geschmacksstoffe, Tabak und damit Nikotin, Feinstaub. Auch krebserregende und andere gesundheitsgefährdende Stoffe wurden in ihrem Dampf bereits nachgewiesen. Schwermetalle wie Nickel oder Blei können in den Flüssigkeiten ebenfalls enthalten sein, wie im Juni ein Artikel der Harvard Medical School erneut verdeutlichte [health.harvard.edu]. Stoffe, die auch in herkömmlichen Zigaretten enthalten sind.

Das Deutsche Krebsforschungszentrum hat im Jahr 2020 einen ausführlichen Bericht über die potenziellen Gefahren veröffentlicht. Die langfristigen gesundheitlichen Auswirkungen des E-Zigarettenkonsums sind "derzeit nicht bekannt", heißt es darin. Mit anderen Worten: Dass E-Zigaretten wirklich weniger schädlich sind, ist aktuell noch offen [dkfz.de].

Sämtliche wissenschaftlichen Studien können selbstverständlich nur Aussagen zu den möglichen Folgen von Produkten treffen, die sich an vorgegebene Standards halten. Wer nicht-zertifizierte Produkte erwirbt, atmet ungeprüfte Aerosole ein. Mehrere Polizei-Ermittlungen haben in den vergangenen Jahren gezeigt, dass Kriminelle längst die Elektrifizierung der Zigarette mitgemacht haben.

Passiv dem Dampf Ausgesetzte sollten auf jeden Fall in Innenräumen und besonders schutzbedürftigen Außenflächen (z.B. Kinderspielplätze) geschützt werden.

Brandenburger Gesundheitsministerium

In Brandenburg greift Nichtraucherschutz, sobald Tabak drin ist

E-Zigaretten werden weder im Brandenburger noch im Berliner Nichtraucherschutzgesetz erwähnt. Auch der entsprechende Paragraf in der Arbeitsstättenverordnung kann nicht auf das Dampfen übertragen werden [gesetze-im-internet.de].

Allerdings weist das Brandenburger Gesundheitsministerium auf Anfrage von rbb|24 auf eine klare Beschränkung hin, die im Anhang des Gesetzes zu finden ist: "E-Zigaretten […], die Tabak oder Tabakerzeugnisse enthalten, fallen unter den Verbotskatalog des Brandenburgischen Nichtraucherschutzgesetzes und dürfen deshalb z.B. in Innenräumen nicht geraucht werden." In diesem Fall vermeidet das Ministerium sogar, von Dampfen zu sprechen.

Die Behörde weist darauf hin, dass das Gesetz beschlossen wurde, bevor die aktuelle Entwicklung einsetzte. Nun müssten neue Erkenntnisse berücksichtigt werden: "Es zeichnet sich ab, dass der E-Zigaretten-Dampf Schadstoffe enthält und dies unabhängig davon, ob die Liquids Nikotin enthalten oder nicht", teilt die Pressestelle der Brandenburger Gesundheitsministerin Ursula Nonnemacher (Bündnis 90/Die Grünen) mit. "Damit ist es angezeigt, dass passiv dem Dampf Ausgesetzte davor auf jeden Fall in Innenräumen und besonders schutzbedürftigen Außenflächen (z.B. Kinderspielplätze) geschützt werden sollten."

Hausrecht als wirkungsvollste Option in Berlin

Diese Einschränkung existiert in Berlin nicht, wie eine Antwort der Senatsgesundheitsverwaltung auf Anfrage verdeutlicht. Der Senat bereite eine Novellierung des Gesetzes vor, das in seiner jetzigen Form seit 2009 greift, teilte ein Sprecher mit. "Kontrolldefizite sollen abgebaut und neue Produkte, wie E-Zigaretten, Tabakerhitzer und E-Wasserpfeifen, berücksichtigt werden." Noch erfasst das Berliner Gesetz also nicht einmal E-Zigaretten, die Tabak enthalten.

Trotzdem seien auch in Berlin Einschränkungen möglich, heißt es: "Öffentliche und gastronomische Einrichtungen sowie Arbeitgeber können von ihrem Hausrecht Gebrauch machen und die Nutzung von E-Zigaretten untersagen." Viele Kinos, Theater, Museen, Kaufhäuser, die Deutsche Bahn, Fluglinien, Bildungseinrichtungen und andere untersagen auf diese Weise den Gebrauch von den Erhitzern grundsätzlich.

Ende von Einweg-E-Zigaretten deutet sich an

Das abwartende Verhalten stößt auf Kritik. "E-Zigaretten müssen in den Nichtraucherschutz mit einbezogen werden", teilt Johann Bartelt von Pro Rauchfrei auf Anfrage mit. Im Sinne des Gesundheitsschutzes sollte hier vorbeugend gehandelt werden. "Die Politik sollte nicht warten, bis Langzeitstudien zu den gesundheitlichen Auswirkungen vorliegen." Passivraucher wie -dampfer seien denselben Risiken ausgesetzt wie aktive Konsumenten, so Bartelt. "Dies kann insbesondere für vulnerable Gruppen wie Asthmatiker, Herzpatienten sowie Personen mit vorgeschädigter Lunge Gesundheitsrisiken begründen."

Brandenburg und Berlin stehen mit ihren unterschiedlichen Regelungen stellvertretend für einen bundesweiten Flickenteppich. Eine Folge davon, dass das Thema Sache der Länder ist. Dennoch hat auch der Bund Einfluss, etwa wenn es um die Inhaltsstoffe geht. Im Juli passierte ein Gesetz den Bundesrat, und damit seine letzte Hürde, mit dem bestimmte Aromen verboten wurden, die in anderen Tabakprodukten schon längst verboten waren.

Auf Initiative der bayerischen Landesregierung hat der Bundesrat bereits im März ein Verbot von Einweg-E-Zigaretten gefordert. Das würde auch helfen den Müllberg, der durch die Geräte entsteht, einzugrenzen. Nun muss sich das Kabinett von Olaf Scholz (SPD) mit der Forderung beschäftigen. Bundesumweltministerin Steffi Lemke (Grüne) hat sich bereits für ein Verbot ausgesprochen.

Fazit

Ob E-Zigaretten beim Gaststättenbesuch, am Arbeitsplatz oder auf dem Schulhof benutzt werden dürfen, hängt also einerseits davon ab, ob Tabak in den Liquids beigemischt wurde und was das Hausrecht einer Einrichtung dazu sagt.

Sendung: rbb 88,8, 04.10.2023, 09:30 Uhr

Beitrag von Oliver Noffke

28 Kommentare

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  1. 27.

    Nicht zu vergessen die "frische Luft" an Kreuzungen, in Fabriknähe, auf Baustellen, beim Grillen, auf der Kuhweide.... was war noch Mal alles nicht gesund und gehört verboten?
    *Ironie lässt grüßen*

  2. 26.

    Jährlich 125000 tote, durch rauchen, in Deutschland. Da lasse ich mir das dampfen nicht verleiden. Selbstverständlich nehme ich Rücksicht auf meine Umgebung und hülle sie nicht in Dampfwolken. Ich weiß, es wäre besser gar nichts zu inhalieren.

  3. 25.

    Ach ja, wie wahr, die heutigen Manieren in den "öffis", die sind gewöhnungswürdig, oft belästigend, aber sie gelten als normal.

  4. 24.

    Meine Manieren als gerne Raucher kenne ich u.halte mich insbesondere an Bushaltestellen Abseits der Leute. Zudem trage ich einen kl. Taschenaschenbecher mit mir rum. Keine Kippe landet somit mehr auf den Boden, wird wie der Hundekotbeutel entsprechend entsorgt.

  5. 23.

    Dann müssten auch echte Kerzen verboten werden, wenns um vergiften geht. Ich entferne mich immer Stück weit vom Restaurant um mich zu vergiften.

  6. 20.

    Bei uns ist Rauchverbot und das heisst auch E Zigaretten sind nicht erlaubt. Man muss sich ausstempeln und raus aus dem Gebäude.

  7. 19.

    Das Nichtraucherschutzgesetz ist da,aber die Außengastronomie gehört definitiv nicht da zu.

  8. 18.

    Es ging im Beitrag um das Thema Arbeitsplatz, also vor allem um Innenräume. Grillen am Arbeitsplatz? - dürfte eher selten und kaum in Innenräumen üblich sein. Natürlich werden Juristen den Gesetzestext dann wasserdicht formulieren müssen. Die generelle Ausrichtung im Gesetzestext, weg von Geräten (Tabakwaren, E-Zigarette, etc) und Verfahren (Rauchen, Dampfen, etc), hin zum Ausstoß von Luftschadstoffen und deren Vermeidung finde ich sinnvoll. Da müssen dann keine Steuergelder mehr in Gesetzesänderungen fließen.

  9. 17.

    Ich denke eher, anders rum wird ein Schuh draus. Es gibt durchaus Raucherräume und -zonen, gar Clubs. Benutzt die bitte wenn ihr euch selbst langsam vergiftet und lasst jene in Ruhe die eben das nicht wollen. Es ist auch kein Genuß nach einem wundervollen Dinner vom Nebentisch mit "Bahndamm Nordseite" vollgequarzt zu werden. Aber zu verstehen sind die Reaktionen "Pro Rauch" ja auch irgendwie - das kommt häufig bei Süchtigen vor.

  10. 16.

    Der Kommentar bezog sich auf Diskonebel, welcher die gleiche Zusammensetzung wie E-Dampf hat. Die Langzeitfolgen sind bekannt. ("Die Jugend von heute ...") :D

  11. 15.

    Ist es nicht.
    Viele Dampfer haben null Nikotin in ihren Vapes.
    Dann ist es im Grunde kaum anders als Duftkerzen und Räucherstäbchen, künstliche Gerüche für andere.
    Urin-, Alkohol- und Parfümgestank stört mich wesentlich mehr und wird auch nicht verboten

  12. 14.

    Jahrelang haben Nichtraucher für rauchfreie Räume gekämpft... dann benutzt die einfach und lässt Raucher draußen in Ruhe.

  13. 13.

    ... bitte auch verbieten. Ist das gleiche Teufelszeug nur in höheren Dosen und oft stundenlang auch bei Minderjährigen.

  14. 12.

    Die Verbote gerne auch in die Beförderungsbedingungen bzw. Hausordnung der BVG aufnehmen. Im ÖPNV wird leider vielerorts noch geraucht und offenbar sogar gegrillt - wie vor kurzem berichtet.
    Auch Grünanlagen und Parks könnten davon profitieren im Sinne der Erholung aller und Müllvermeidung.

  15. 11.

    Ich finde es mindestens genauso unhöflich, stinkend wie ne ganze Parfümerie durch die Gegend zu rennen. Fragt auch keiner nach.
    Oder nach Urin stinkend mit dicker Alkoholfahne die Luft in Bus und Geschäft zu verpesten.
    Da riechen die Dampfer in den allermeisten Fällen viel angenehmer

  16. 10.

    Sorry aber so eine „Steilvorlage“ kann ich nicht unkommentiert lassen…. Manche machen es einfach zu leicht und denken nicht ein Stück weiter…
    Ihr Vorschlag bedeutet .. verbot von verbrennen Autos, Verbot zu grillen … und bestimmt noch 100 andere Sachen.
    Und schön ist auch … „Schädigen könnte“… erinnern sie sich noch als die Handys aufkamen… was da alles befürchtet wurde…
    Da gab es mal einen Beitrag der Telekom …. Die hatten einen Mast aufgestellt und es hagelte Briefe… wo sich die Leute beschwerten das es ihnen gesundheitlich jetzt schlechter geht als vorher… Kopfschmerzen .. Schlafstörungen usw.
    Die Telekom hat sich bei den Leuten dann entschuldigt und ihnen mitgeteilt, dass sich diese Symptome sich nicht verstärken werden, wenn der Sendemast in Betrieb genommen wird.

  17. 9.

    Es wäre ja schön, wenn wenigstens das bisherige Nichtraucherschutzgesetz mal konsequent umgesetzt werden würde. Das ist nämlich überhaupt nicht der Fall. Weder werden Raucher auf Bahnhöfen zur Kasse gebeten, noch in Diskotheken. Und wenn man bei einem Loka draußen sitzen will, wird man von allen Seiten zugequalmt, so dass Nicjtrauchern und Menschen mit Atemwegserkrankungen, die sich dem nicht aussetzen möchten/dürfen, keine andere Wahl bleibt, als drinnen zu sitzen. Sind die Fenster/Türen des Lokals weit offen, zieht auch noch der Rauch von draußen rein. Ebenso ist es mit rauchenden Nachbarn auf dem Balkin, da hat auch die ganze Nachbarschaft drunter zu leiden. Vernünftig wäre es, das Rauchen generell nur dort zu erlauben, wo niemand sonst beeinträchtigt werden kann. Es ist eine bewiesen gesundheitsschädliche Droge, das sollte auch nur denjenigen schädigen dürfn, der sich dem bewusst aussetzen will.

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