Verteilung von Fördergeldern - Berliner Kulturverwaltung führt Antidiskriminierungsklausel ein

Do 04.01.24 | 16:58 Uhr
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Kundgebung für Israel: Joe Chialo, Kultursenator von Berlin. (Quelle: IMAGO/Bernd Elmenthaler)
Video: rbb24 Abendschau | 04.01.2024 | Nachrichten | Bild: IMAGO/Bernd Elmenthaler

Die Berliner Senatsverwaltung für Kultur und Gesellschaftlichen Zusammenhalt will Zuwendungen ab sofort mit einer Antidiskriminierungsklausel versehen. Mit dieser Maßnahme soll die Prävention von Diskriminierung und Antisemitismus verstärkt werden, teilte die Verwaltung am Donnerstag mit.

Kulturinstitutionen und fördernde Stellen trügen Verantwortung dafür, dass mit öffentlichen Geldern keine rassistischen, antisemitischen, queerfeindlichen oder andere ausgrenzende Ausdrucksweisen gefördert werden, so Kultur-Senator Joe Chialo (CDU) in der Pressemitteilung. "Kunst ist frei! Aber nicht regellos", betonte er demnach.

Gegen jede Form von Antisemitismus

Zuwendungsbescheide würden ab sofort nur noch mit der Antidiskriminierungsklausel verschickt. Die Förderrichtlinien sollen zugleich durch einen entsprechenden Passus und eine Selbsterklärung ergänzt werden. Die Klausel gelte nicht rückwirkend für bereits gestellte Anträge, sagte ein Sprecher.

Alle potentiellen Empfänger von Fördergeldern sollen sich damit zu einer vielfältigen Gesellschaft und gegen jede Form von Antisemitismus gemäß der Antisemitismus-Definition der International Holocaust Remembrance Alliance (IHRA) und ihrer Erweiterung durch die Bundesregierung bekennen. Sie verpflichten sich außerdem dazu, sicher zu stellen, dass die Gelder keiner Vereinigung zugute kommen, die als extremistisch oder terroristisch eingestuft wird.

Zur Antisemitismus-Defintion der IHRA zählt unter anderem der Aufruf zum Töten von Juden, die Dämonisierung des Staates Israel oder der Vergleich der israelischen Politik mit den Taten der Nationalsozialisten sowie die Aberkennung des Selbstbestimmungsrechts des jüdischen Volkes.

Sendung: rbb24 Inforadio, 04.01.2024, 17:00 Uhr

11 Kommentare

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  1. 11.

    Das Grundgesetz greift hier nicht vollumfänglich, denn das ist ein Abwehrrecht des Bürgers gegen den Staat, nicht direkt von Bürgern untereinander. Dort wirkt das Grundgesetz nur indirekt und muss auch nicht zwingend Anwendung finden, wenn es keine entsprechenden gesetzlichen Regelungen gibt. Daher könnten durchaus Projekte einen Anspruch auf Förderung erlangen, die teilweise gegen das Grundgesetz verstoßen.

  2. 10.

    Gut dass man keine anderen Probleme hat……oder sehen will!

  3. 9.

    Wieso plötzlich neue Normen erstellen, wenn es gute bestehende gibt?

    Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
    Art 3
    (1) Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.
    (2) Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.
    (3) Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.

    Das schließt doch Antisemitismus mit ein. Ein Verpflichtung auf das Grundgesetz ist, auch in staatlicher Förderung, rechtssicher.

  4. 7.

    Oh je! Wenn dass mal nicht ein Schritt in eine vollkommen Falsche Richtung ist! Wenn es Chialo bei der Kunst „um den Kitt in der Gesellschaft geht der Menschen verbindet“ dann ist jene Erweiterung ein gigantischer Rückschritt und eine Verbotskultur ohne Sinn und Verstand!

  5. 6.

    DDR 5.0, CDU kann man auch nicht mehr wählen.

  6. 5.

    Tja, da wird der Kulturbereich zur Stasi-Behöhrde. Endlich Hintergrundchecks für alle. Was bezweckt Herr Chiallo damit? Das Grundgesetz deckt doch alles bereits ab. Ebenso ist die IHRA-Arbeitsdefinition ausdrücklich als nicht-rechtsverbindlicher Text verabschiedet worden. So steht es auch auf der Website der International Holocaust Rememberance Alliance. Also noch mal: Was will Herr Chiallo? Von den Grünen zur CDU und dann zur AFD wechseln, die ja diese Klausel wunderbar nutzen kann, auch noch den unliebsamsten Kulturschaffenden potentiell zu diskreditieren. Oder hat er seit Amtsantritt festgestellt, dass der Berliner Kulturbereich Brutstätte weitereichender Diskriminierungen und Menschenhass ist?

  7. 4.

    MartinDonnerstag, 04.01.2024 | 17:28 Uhr
    "Das ist auch überfällig, der Kulturbereich hat in vielen Bereichen eine Art Eigenleben entwickelt."

    Darum möchte ich bitten. Dass der Kulturbereich eine Art Eigenleben entwickelt.
    Und bitte auch nicht nur eine Art von Eigenleben.

    Wie ist denn nun der Wortlaut der Antidiskriminierungsklausel?
    Von dem, diesen Wortlaut, die Vergabe (nicht nur)meiner Steuergelder abhängig gemacht wird?

  8. 3.

    Und wie lautet nun die Antidiskrimierungsklausel konkret im Wortlaut.
    Das man als Normalbürger sich ein Bild machen kann?

  9. 2.

    Die Ziele sind im Prinzip ehrenhaft und zu unterstützen. Aber mit der Erweiterung "dass die Gelder keiner Vereinigung zugute kommen, die als extremistisch oder terroristisch eingestuft wird." ist der Politik Tür und Tor geöffnet und es wird ganz schnell um rein gerade politisch opportune Haltung gehen - dann läuft es auf ein System wie in der DDR oder in China oder Rußland hinaus. Warum mußte diese Erweiterung sein?

  10. 1.

    Das ist auch überfällig, der Kulturbereich hat in vielen Bereichen eine Art Eigenleben entwickelt.

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