Landesverfassungsgericht - AfD geht gerichtlich gegen Brandenburger Schulgesetz vor

Di 19.03.24 | 17:46 Uhr
Archivbild: Eine Außenansicht des Landesverfassungsgerichts Brandenburg, fotografiert am 06.08.2013 in Potsdam. (Quelle: dpa-Zentralbild/Ralf Hirschberger)
Bild: dpa-Zentralbild/Ralf Hirschberger

Die AfD-Fraktion im Brandenburger Landtag geht vor dem Landesverfassungsgericht gegen das neue Schulgesetz vor. Darin seien wesentliche Bestandteile verfassungswidrig, unter anderem der sogenannte Extremismusparagraf, sagte der Parlamentarische Geschäftsführer der Fraktion, Dennis Hohloch, am Dienstag. "Wir haben Verfassungsklage eingereicht, Normenkontrolle, weil wir diesen Paragrafen und einige andere Dinge in diesem Gesetz vom Verfassungsgericht nochmal prüfen lassen möchten."

Gesetz sieht schulische Meldepflicht in bestimmten Fällen vor

Der Landtag hatte das neue Schulgesetz mit seiner rot-schwarz-grünen Mehrheit im Januar beschlossen. Danach müssen die Schulen beispielsweise Vorfälle zur Verherrlichung des Nationalsozialismus sowie antisemitische oder rassistische Vorfälle unverzüglich dem Schulamt melden. Dies war bisher nicht zwingend vorgeschrieben. Kennzeichen und Propagandamittel verfassungsfeindlicher Organisationen mitzuführen, zu zeigen oder weiterzugeben ist nach dem Gesetz in Schulen oder auf dem Schulgelände verboten.

Hohloch sagte, das neue Gesetz sei ein Freifahrtschein für Denunziationen. "Unserer Meinung nach besteht hier ein erheblicher Eingriff in die Meinungsfreiheit, wenn nicht strafbare Äußerungen sanktioniert werden sollen." Es sei auch ein Rechtseingriff in die Chancengleichheit der Parteien, weil klar auf der Hand liege, gegen welche Partei sich dieser Paragraf richte - gegen die AfD. Die Partei hatte das Gesetz schon bei der Abstimmung im Januar kritisiert und sich enthalten.

Politiker von SPD, Grünen und Linken verteidigen neues Gesetz

Bildungsminister Steffen Freiberg (SPD) hatte zuvor für die Änderung geworben. "Künftig werden Schulleitungen und Lehrkräfte noch effektiver auf extremistisches, antisemitisches oder rassistisches Verhalten reagieren können", sagte Freiberg Ende Januar. Die Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen lägen im Ermessen der Schule.

Auch die Grünen-Fraktionschefin Petra Budke verteidigte die Regelung im Januar. "Es ist richtig, dass wir hinsehen und dass wir rechtzeitig handeln, wenn an Schulen etwas schief läuft", sagte sie. Die Linksfraktion warf der AfD vor, sie habe Angst vor der schnelleren Meldung von Rechtsextremismus, weil ihr das gefährlich werden könne. "Es geht um den Schutz unserer Demokratie an unseren Schulen", sagte die Abgeordnete Kathrin Dannenberg.

Mit dem neuen Schulgesetz reagiert der Brandenburger Landtag auf Vorfälle im Spreewald. Im April 2023 hatten eine Lehrerin und ein Lehrer einer Schule in Burg im Spreewald in einem anonymen offenen Brief geschildert, sie seien täglich mit Rechtsextremismus und Sexismus konfrontiert. Nach Anfeindungen aus der rechten Szene verließen sie die Schule. Andere Schulen haben ähnliche Vorfälle gemeldet.

Sendung: Fritz, 19.03.2024, 20:30 Uhr

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