Abstandsregeln und Maskenpflicht - Brandenburg lockert Bestimmungen bei Sport und Ausflugsfahrten

Fr 26.06.20 | 16:33 Uhr
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Archiv - Der Ausflugsdampfr "Gustav" fährt am 21.07.2019 in Potsdam (Bild: imago-images/Eberhard Thonfeld)
Bild: imago-images/Eberhard Thonfeld

Das Brandenburger Kabinett hat am Freitag weitere Lockerungen in der Corona-Umgangsverordnung beschlossen. Erwachsene Vereins- oder Freizeitsportler müssen unter freiem Himmel ab Samstag nicht mehr den Mindestabstand von 1,5 Metern zu Menschen aus anderen Haushalten einhalten. Kontaktsportarten wie Judo oder Rugby sind damit wieder möglich. In Innenbereichen gilt die Abstandsregel von anderthalb Metern allerdings weiter.

Weitere Lockerungen betreffen Stadtrundfahrten, Ausflugsschiffe und Reisebusse. Dort fällt die Maskenpflicht auf offenen Decks weg, in geschlossenen Bereichen von Schiffen und Bussen bleibt sie weiter bestehen. Auch Essen und Trinken ist auf Fahrgastschiffen wieder möglich. Dafür darf die Mund-Nasen-Bedeckung kurzzeitig abgenommen werden.

Gleichzeitig legt die Landesregierung fest, dass Gäste aus Corona-Hotspots derzeit keinen Urlaub in Brandenburg machen dürfen, es sei denn, sie legen einen aktuellen Covid19-Test vor, dessen Ergebnis negativ ist.

Sendung: Brandenburg aktuell, 26.06.2020, 15 Uhr

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3 Kommentare

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  1. 3.

    Es muss den Regierenden wirklich viel Freude bereiten, wenn sie ein ganzen Volk wie kleine Kinder an die Hand nehmen können und sagen ; so ab heute dürft ihr wieder.........

  2. 2.

    Oh fürs Essen darf kurz der Mundschutz abgenommen werden, das ist aber nett

  3. 1.

    Danke gut


    Danke gut

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