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Quelle: dpa/Andreas Arnold

Debatte über Privilegien

Deutscher Ethikrat ist gegen Sonderrechte für Corona-Geimpfte

Sollen Menschen, die sich bereits gegen Corona haben impfen lassen, mehr Rechte als Ungeimpfte bekommen? Nein, zumindest vorerst nicht, meint der Deutsche Ethikrat. Vorstöße wie der des Tickethändlers CTS Eventim betrachtet das Gremium skeptisch.

Der Deutsche Ethikrat lehnt eine Lockerung der Corona-Regeln für gegen das Virus geimpfte Menschen zum gegenwärtigen Zeitpunkt ab. Grundsätzlich verbiete sich die Rücknahme staatlicher Freiheitsbeschränkungen schon deshalb, weil bisher nicht ausgeschlossen werden könne, dass auch Geimpfte das Virus noch weiterverbreiten, teilte das Gremium am Donnerstag in Berlin mit.

Sollte gesichert sein, dass sie nicht mehr ansteckend sind, sei mehr Spielraum für Geimpfte denkbar - allerdings nur, wenn dies nicht zu Ungerechtigkeiten führe, beispielsweise weil noch nicht alle Menschen ein Impfangebot erhalten haben, so der Ethikrat.

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Es könne durchaus Gründe geben, dass für Geimpfte in bestimmten Bereichen andere Regeln gelten. Langfristig könne dies für die Privatwirtschaft gelten und kurzfristig in stationären Einrichtungen für pflegebedürftige und behinderte Menschen. Die Abstands- und Hygieneregeln einzuhalten, könne aber auch Geimpften weiterhin genauso zugemutet werden wie nicht Geimpften, so der Ethikrat weiter.

Eine Ausnahme macht der Ethikrat für Bewohnerinnen und Bewohner von Pflegeheimen, Behinderteneinrichtungen oder Hospiz-Patienten. Die dort geltenden Ausgangsverbote oder Besuchs- und Kontakteinschränkungen sollten für die in den Einrichtungen lebenden Menschen aufgehoben werden, sobald sie geimpft sind, heißt es in der Stellungnahme. Angesichts der Belastungen, die sie im Verlauf der Pandemie erlebt hätten, könne dies ethisch gerechtfertigt werden.

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Das Ethik-Gremium befasste sich auch mit der Frage, ob private Anbieter ihre Waren oder Dienstleistungen nur geimpften Personen zugänglich machen dürfen. Einzelne Ankündigungen dieser Art gibt es bereits. So hatte am Mittwoch der Ticketverkäufer CTS Eventim gefordert, die Möglichkeit zu bekommen, nur geimpfte Menschen für Veranstaltungen zuzulassen.

Grundsätzlich gelte die Vertragsfreiheit, die es Unternehmen und Privatpersonen freistelle, mit wem sie einen Vertrag schließen, stellt der Ethikrat dazu fest. Handele es sich aber um Waren oder Dienstleitungen, die grundlegend seien für die Teilnahme am gesellschaftlichen Leben, könne die Vertragsfreiheit eingeschränkt werden - nicht Geimpfte dürften also von einer Grundversorgung nicht ausgeschlossen werden.

Sendung: Inforadio, 04.02.2021, 12:40 Uhr

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