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Quelle: dpa/Annette Riedl

Abgeordnetenhaus debattiert über Corona-Regeln

Nicht nur freundliche Worte erwartet

Die Berliner Abgeordneten debattieren am Sonntag über die aktualisierte Infektionsschutz-Verordnung, die den Lockdown erstmal bis zum 7. März verlängert. Die Oppositionsparteien CDU und FDP sind nicht zufrieden, sie verlangen Änderungen. Von Sabine Müller

"Wir verbringen den Valentinstag mit unseren Liebsten", scherzte FDP-Fraktionsgeschäftsführer Paul Fresdorf im Vorfeld. Aber im Abgeordnetenhaus werden am Sonntag nicht nur freundliche Worte fallen.

Jede der sechs Fraktionen hat zehn Minuten Zeit, um am Rednerpult klarzumachen, was sie von der Lockdown-Verlängerung hält. Die Kontaktbeschränkungen bleiben, die meisten Geschäfte sind weiterhin zu – eine Ausnahme gilt ab dem 1. März für Friseure. Vom 22. Februar an sollen die Schulen langsam wieder öffnen. Los geht es an den Grundschulen mit den Klassen 1 bis 3, für sie ist Wechselunterricht in halber Klassenstärke geplant. Ab dem 22. dürfen auch die Kitas wieder mehr Kinder aufnehmen.

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Berliner Abgeordnetenhaus diskutiert über Corona-Maßnahmen

Kritik aus der Opposition

CDU und FDP haben Änderungsanträge angemeldet. Die CDU fordert, dass die Grundschulen erst aufmachen, wenn sie "pandemiesicher" sind. Darunter versteht die CDU unter anderem, dass in jedem genutzten Klassenraum ein Luftreiniger steht. Der CDU-Bildungsexperte Dirk Stettner kritisiert gegenüber dem rbb, "SPD/Grüne/Linke wollen die Schulen ohne jede Sicherheit öffnen. Das riskiert die Erfolge dieses sehr schmerzhaften Lockdowns."

Die FDP verlangt unter anderem, das Angebot für Notbetreuung in Kitas und Schulen nicht davon abhängig zu machen, ob die Eltern sogenannte systemrelevante Berufe ausüben. Es solle Notbetreuung geben für alle Kinder, deren Eltern Bedarf anmelden. Der Senat hat Gesundheitssenatorin Dilek Kalayci als Rednerin gemeldet.

Mehr Mitspracherecht für das Parlament

Im Januar hatte das Abgeordnetenhaus ein Gesetz beschlossen, das dem Parlament in der Corona-Pandemie mehr Mitspracherecht bei der Politik des Senats gibt. Wenn besonders stark in Grundrechte eingegriffen wird, etwa mit Versammlungsverboten oder Ausgangssperren, dann kann der Senat das nicht mehr alleine entscheiden, es wird die Zustimmung des Parlaments benötigt.

In den Tagen vor der Sitzung kamen aus Senat und Abgeordnetenhaus widersprüchliche Ansagen dazu, ob für die aktualisierte Infektionsschutz-Verordnung nun eine Abstimmung nötig ist oder nicht. Spätestens die Tagesordnung für die Sondersitzung stellte die Sache dann klar: Eine Abstimmung ist nicht vorgesehen.

Sendung: Inforadio, 14.02.2021, 16 Uhr

Die Kommentarfunktion wurde am 14.02.2021 um 13:31 Uhr geschlossen

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Beitrag von Sabine Müller

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