Neues Gesetz einstimmig beschlossen -

Bislang konnte der Berliner Senat allein die Änderungen bei den Corona-Maßnahmen beschließen. Künftig müssen die Abgeordneten zwingend eingebunden werden - besonders, wenn es um Eingriffe in die Grundrechte geht.
Das Berliner Abgeordnetenhaus muss künftig beim Verhängen von Infektionsschutz-Maßnahmen beteiligt werden. Das Parlament hat dazu am Donnerstag ein "Covid-19-Parlamentsbeteiligungsgesetz" beschlossen.
Wenn der Senat neue Corona-Maßnahmen nach dem Infektionsschutzgesetz beschließt, ist er in Zukunft nicht nur verpflichtet, das Parlament über neue Verordnungen zu informieren. Die Abgeordneten besitzen künftig auch die Möglichkeit, Einspruch zu erheben oder Beschlüsse zu ändern.
Zustimmung bei Eingriffen in Grundrechte notwendig
Bei tiefgreifenden Eingriffen in die Grundrechte geht dies künftig sogar nur noch mit ausdrücklicher Zustimmung des Abgeordnetenhauses. Konkret betrifft das Versammlungsverbote, harte Ausgangssperren und ein Verbot für Besuche in Krankenhäusern oder Pflegeheimen.
In der Praxis bedeutet das, dass das Parlament in einer Plenarsitzung darüber zu befinden hat, ob ein entsprechender Senatsbeschluss in Kraft treten kann. Das kann eine reguläre Sitzung oder eine Sondersitzung sein.
Einstimmiger Beschluss
Klappt das nicht innerhalb kurzer Zeit nach einem Senatsbeschluss, treten die fraglichen Beschränkungen wegen der üblicherweise bestehenden Eilbedürftigkeit erst einmal in Kraft - jedoch frühestens vier Werktage nach dem Beschluss. Das Parlament entscheidet dann aber zeitnah nachträglich darüber und kann sie gegebenenfalls auch wieder kassieren. Zudem müssen solche Maßnahmen immer befristet sein.
Debattiert wurde über das "Covid-19-Parlamentsbeteiligungsgesetz" im Plenum nicht mehr. Es wurde einstimmig ohne Enthaltungen beschlossen.
Sendung: Inforadio, 14.01.2021