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Quelle: dpa/Annette Riedl

Eilantrag bei Verwaltungsgericht

Berliner Eltern gehen juristisch gegen Schulschließungen vor

Seit den Weihnachtsferien sind die Schulen in Berlin weitgehend geschlossen. Einige Schüler sind zwar inzwischen wieder im Präsenzunterricht - aber deutlich verkürzt. Sieben Eltern gehen nun vor Gericht, um Schulöffnungen zu erreichen.

Mehrere Eltern in Berlin gehen juristisch dagegen vor, dass die Schulen wegen der Corona-Pandemie weitgehend geschlossen waren und sind. Der Rechtsanwalt Niko Härting, der die Eltern vertritt, bestätigte rbb|24 am Freitagvormittag einen entsprechenden Bericht des "Tagesspiegel".

Dem zufolge fordern sieben Eltern (fünf haben Kinder an einer Grundschule, zwei am Gymnasium) eine vollständige Beschulung ihrer Kinder im Präsenzunterricht; unterstützt würden sie darin von dem Berliner Mediziner Detlev Krüger, dem früherem Direktor des Instituts für Medizinische Virologie an der Berliner Charité.

Härting berichtete dem rbb, dass das Gericht sich am Freitag zu dem Eilantrag der Eltern, den die Kanzlei, "wie üblich" als einen Antrag zusammengefasst habe, bei ihm zurückgemeldet hätte. Man würde die Anträge einzeln behandeln, hieß es. "Das ist schon sehr ungewöhnlich", sagte der Anwalt rbb|24.

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Distanzunterricht kein vollwertiger Ersatz

Die Eltern klagen, weil die Kinder und Jugendlichen in Berlin seit mehreren Wochen nicht in den Schulen, sondern überwiegend aus der Distanz unterrichtet werden. "Nach dem Infektionsschutzgesetz ist eine Aussetzung des schulischen Präsenzbetriebs nur zulässig, wenn eine solche Maßnahme 'notwendig' ist", heißt zur Argumentation des Eilantrags auf der Internetseite des Anwalts [externer Link]. "Im Hinblick auf den hohen Rang des Rechts auf schulische Bildung kann von einer solchen Notwendigkeit nicht die Rede sein, wenn zugleich Büros und Lagerhallen, Baustellen und Produktionsstätten, der gesamte Großhandel und die Gotteshäuser offen sind."

Die klagenden Eltern betonen den Bildungsanspruch und monieren psychische Belastungen für Kinder und Benachteiligungen bestimmter Schüler. Der Eilantrag richtet sich sowohl gegen das Wechselmodell wie gegen die Notbetreuung. In ihrem Eilantrag gegen das Land Berlin fordern die Antragsteller das Gericht auf, die Verhältnismäßigkeit der Schließungsmaßnahmen zu prüfen.

Sie fordern, dass wie im Herbst 2020 unterrichtet wird - mit einem Hygieneplan und Ampel-Warnmodell. Laut "Tagesspiegel" entscheidet das Gericht frühestens kommende Woche.

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Die Antragssteller setzen sich laut "Tagesspiegel" laut eigener Auskunft aus Eltern mit den unterschiedlichsten sozialen Hintergründen zusammen. Darunter seien Studenten, eine Alleinerziehende, Eltern mit niedrigem Einkommen sowie Akademiker. Nach Angaben der Kanzlei vertritt sie derzeit auch Eltern in den Städten München und Hamburg mit demselben Anliegen. Die Kanzlei Härting hatte im vergangenen Jahr erreicht, dass zunächst die Sperrstunde für die Wirte zurückgenommen wurde.

Unterrichtsausfall seit Weihnachten

Seit den Weihnachtsferien ist Berlin an den Schulen zum Corona-Modus zurückgekehrt. Anders als in Brandenburg, wo Abschlussklassen und bestimmte Förderschüler auch nach den Ferien weiter in den Schulen unterrichtet wurden, schickte Berlin zunächst alle Schüler ins Home-Schooling. Inzwischen werden Abschlussklassen und seit dem 22. Februar auch Grundschüler der Klassen 1 bis 3 teilweise in den Schulen unterrichtet - im Wechsel mit digitalem Lernen zu Hause und in verkleinerten Lerngruppen. Ab 9. März sollen auch die vierten bis sechsten Klassen wieder Wechselunterricht erhalten. Für die Klassen 7 bis 9 gibt es allerdings weiter keine konkreten Perspektiven.

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