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Audio: Inforadio | 30.07.2021 | Birgit Raddatz | Quelle: imago images/Jan Huebner)

Mehrere Eilanträge abgelehnt

Verwaltungsgericht bestätigt weitere Demo-Verbote für "Querdenker"

13 fürs Wochenende geplante Demonstrationen von Gegnern der Corona-Maßnahmen hat die Berliner Polizei verboten. Eilanträge dagegen wurden abgewiesen. Das gilt auch für die Veranstaltungen, für die mehr als 20.000 Personen angemeldet wurden.

Das Berliner Verwaltungsgericht hat mehrere Verbote für Demonstrationen von Gegnern der Corona-Maßnahmen bestätigt. Die Richter wiesen am Freitag entsprechende Eilanträge zurück. Wie das Gericht dem rbb bestätigte, fällt darunter auch eine "Querdenken"-Versammlung, zu der 22.500 Teilnehmer angemeldet waren. Zur Begründung sagte ein Sprecher, die Delta-Variante des Corona-Virus verbreite sich auch im Freien.

Auch eine für Sonntag geplante Demonstration unter dem Motto "Für Frieden, Freiheit, Wahrheit" mit 3.500 Personen bleibt nach der Entscheidung des Gericht verboten. Die Polizei Berlin hatte die Versammlungen im Wesentlichen unter Berufung darauf untersagt, dass bei solchen Demonstrationen regelmäßig gegen den Infektionsschutz verstoßen werde.

Verstöße gegen Corona-Regeln befürchtet

Berliner Polizei verbietet zwölf Demos am Wochenende

Die Polizei hat zwölf geplante Versammlungen am Wochenende in Berlin untersagt. Grund sind demnach Bedenken wegen des Infektionsschutzes. Unter anderen hatten Anhänger der "Querdenker"-Bewegung ein Jahr nach ihrer Großdemo erneut zu Protesten aufgerufen.

Verstöße gegen Hygieneregeln befürchtet

In der ersten Entscheidung zu der "Für Frieden, Freiheit, Wahrheit"-Demonstration teilte das Gericht mit, es teile es die Prognose der Polizei, wonach durch die angemeldete Versammlung eine unmittelbare Gefahr für das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit bestehe. Eine solche unmittelbare Gefahr ergebe sich aus dem gesteigerten Risiko aufgrund der in Deutschland überwiegend verbreiteten Delta-Variante und ihrer möglichen Verbreitung durch die Versammlungsteilnehmer, so das Gericht in der Begründung der Entscheidung. Die durch die geplanten Versammlungen bereits innerhalb Berlins entstehende erhöhte Infektionsgefahr weite sich durch die Anreise der Teilnehmer aus dem gesamten Bundesgebiet noch aus.

Gegen den Beschluss kann Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht (OVG) Berlin-Brandenburg erhoben werden. Eine OVG-Sprecherin sagte am Freitag, dort liege noch keine Beschwerde vor.

Die Polizei hatte am Donnerstag zwölf für das Wochenende geplante Demonstrationen verboten - am Freitag teilte die Polizei mit, dass auch noch eine 13. Demonstration untersagt wurde. Vermutet wird, dass trotz der Demo-Verbote viele Gegner der Corona-Maßnahmen nach Berlin reisen.

Berliner AfD kritisiert Absage

Polizei weist Kritik an Verbot von "Querdenker"-Demos zurück

Der Berliner AfD-Chef Pazderski kritisiert, dass "Querdenker"-Demos abgesagt werden, aber der CSD stattfinden durfte. Die Polizei verteidigt sich: Jeder Protest werde einzeln bewertet. Laut Polizeigewerkschaft war der Vorwurf zu erwarten.

"Markenzeichen und erklärtes Ziel", keine Maske zu tragen

Nach Angaben der Polizei betreffen alle Demo-Verbote Veranstaltungen, "deren Teilnehmerinnen und Teilnehmer regelmäßig gesetzliche Regelungen, hier konkret zum Schutz vor Infektionen, nicht akzeptieren", wie Polizeisprecher Thilo Cablitz am Donnerstag mitteilte.

Bei vergangenen Demonstrationen hätten Teilnehmende "wiederholt unter Beweis gestellt, dass regelmäßig und nahezu ausnahmslos aufgrund der fehlenden Akzeptanz diese Infektionsschutzregeln nicht eingehalten werden." Bei einigen Veranstaltung sei das Verweigern des Tragens einer Munde-Nase-Bedeckung teil der politischen Forderung und bei der Demonstration selbst "förmlich Markenzeichen und erklärtes Ziel".

Die Berliner AfD kritisierte das Verbot und warf der Polizei und dem Senat vor, bei Demonstrationen mit zweierlei Maß zu messen. Am Samstag der vergangenen Woche durfte eine Groß-Demo zum Christopher Street Day (CSD) mit rund 35.000 Teilnehmenden durch die Stadt ziehen.

Sendung: Abendschau, 30.07.2021, 19:30 Uhr

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