Mehrere Eilanträge abgelehnt - Verwaltungsgericht bestätigt weitere Demo-Verbote für "Querdenker"

Fr 30.07.21 | 19:44 Uhr
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Demonstranten mit einem Schild um den Hals mit Aufschrift Maske weg am 29.08.2020 in Berlin. (Quelle: imago images/Jan Huebner)
Audio: Inforadio | 30.07.2021 | Birgit Raddatz | Bild: imago images/Jan Huebner)

13 fürs Wochenende geplante Demonstrationen von Gegnern der Corona-Maßnahmen hat die Berliner Polizei verboten. Eilanträge dagegen wurden abgewiesen. Das gilt auch für die Veranstaltungen, für die mehr als 20.000 Personen angemeldet wurden.

Das Berliner Verwaltungsgericht hat mehrere Verbote für Demonstrationen von Gegnern der Corona-Maßnahmen bestätigt. Die Richter wiesen am Freitag entsprechende Eilanträge zurück. Wie das Gericht dem rbb bestätigte, fällt darunter auch eine "Querdenken"-Versammlung, zu der 22.500 Teilnehmer angemeldet waren. Zur Begründung sagte ein Sprecher, die Delta-Variante des Corona-Virus verbreite sich auch im Freien.

Auch eine für Sonntag geplante Demonstration unter dem Motto "Für Frieden, Freiheit, Wahrheit" mit 3.500 Personen bleibt nach der Entscheidung des Gericht verboten. Die Polizei Berlin hatte die Versammlungen im Wesentlichen unter Berufung darauf untersagt, dass bei solchen Demonstrationen regelmäßig gegen den Infektionsschutz verstoßen werde.

Verstöße gegen Hygieneregeln befürchtet

In der ersten Entscheidung zu der "Für Frieden, Freiheit, Wahrheit"-Demonstration teilte das Gericht mit, es teile es die Prognose der Polizei, wonach durch die angemeldete Versammlung eine unmittelbare Gefahr für das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit bestehe. Eine solche unmittelbare Gefahr ergebe sich aus dem gesteigerten Risiko aufgrund der in Deutschland überwiegend verbreiteten Delta-Variante und ihrer möglichen Verbreitung durch die Versammlungsteilnehmer, so das Gericht in der Begründung der Entscheidung. Die durch die geplanten Versammlungen bereits innerhalb Berlins entstehende erhöhte Infektionsgefahr weite sich durch die Anreise der Teilnehmer aus dem gesamten Bundesgebiet noch aus.

Gegen den Beschluss kann Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht (OVG) Berlin-Brandenburg erhoben werden. Eine OVG-Sprecherin sagte am Freitag, dort liege noch keine Beschwerde vor.

Die Polizei hatte am Donnerstag zwölf für das Wochenende geplante Demonstrationen verboten - am Freitag teilte die Polizei mit, dass auch noch eine 13. Demonstration untersagt wurde. Vermutet wird, dass trotz der Demo-Verbote viele Gegner der Corona-Maßnahmen nach Berlin reisen.

"Markenzeichen und erklärtes Ziel", keine Maske zu tragen

Nach Angaben der Polizei betreffen alle Demo-Verbote Veranstaltungen, "deren Teilnehmerinnen und Teilnehmer regelmäßig gesetzliche Regelungen, hier konkret zum Schutz vor Infektionen, nicht akzeptieren", wie Polizeisprecher Thilo Cablitz am Donnerstag mitteilte.

Bei vergangenen Demonstrationen hätten Teilnehmende "wiederholt unter Beweis gestellt, dass regelmäßig und nahezu ausnahmslos aufgrund der fehlenden Akzeptanz diese Infektionsschutzregeln nicht eingehalten werden." Bei einigen Veranstaltung sei das Verweigern des Tragens einer Munde-Nase-Bedeckung teil der politischen Forderung und bei der Demonstration selbst "förmlich Markenzeichen und erklärtes Ziel".

Die Berliner AfD kritisierte das Verbot und warf der Polizei und dem Senat vor, bei Demonstrationen mit zweierlei Maß zu messen. Am Samstag der vergangenen Woche durfte eine Groß-Demo zum Christopher Street Day (CSD) mit rund 35.000 Teilnehmenden durch die Stadt ziehen.

Sendung: Abendschau, 30.07.2021, 19:30 Uhr

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84 Kommentare

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  1. 84.

    Sie sollten differenzieren zwischen "es könnte sein, dass..." und "es ist davon auszugehen, dass...(weil vorsätzlich)"

  2. 83.

    Da bin ich froh in Berlin leben zu dürfen. Möchte nämlich nicht in den vollen Öffis nur noch von Nichtmaskenträgern umgeben sein.

  3. 82.

    Eine gute Entscheidung!

  4. 81.

    Also der rbb hat definitiv nie nach solchen Berichten im Nachhinein geschrieben, was aus derartigen verbotenen Zusammenkünften an Inzidenz herausgekommen ist.
    Ich habe hier ziemlich genau aufgepasst, denke ich.

  5. 80.

    Ihr braucht die Kapierkrise garnicht erst hochzuheizen. Im Wesentlichen überprüft ein Gericht exakt und wörtlich NUR das, was im Klageantrag steht. Seit 17 Monaten faselt Ihr Demokratie und Grundrechte und wenn dann ein rechtsstaatlich 100% in der Demokratie verankertes Gericht ein Urteil trifft, das nicht in Euer queres leeres Weltbild passt, schreit Ihr gleich nach dem Urologen.

  6. 79.

    „ Das Thema soll Thema Nummer 1 bleiben zumindest bis zur Bundestagswahl, damit die Politiker über kein anderes Thema diskutieren müssen und der Wähler keine anderen Themen wahrnimmt.“
    Da lachen echt die Hühner, bei solchen Aussagen kann man sich echt nur an den Kopf fassen, aber angemessen - quer!!!!

  7. 78.

    Danke, für ihren netten Kommentar. So ist es richtig, man muss auch mal, an was Schönes denken und machen.

  8. 77.

    "Manche Menschen machen Probleme aus Sachen, wo sich der Verstand totlacht." So ist es.

  9. 76.

    genau so sehe ich das auch. was so passiert, sollte sich jede/r einmal wirklich bis zur wahl durch den kopf gehen lassen.
    insbesondere hier in berlin - ich sortiere wöchentlich aus......
    gruß

  10. 75.

    Das Thema soll Thema Nummer 1 bleiben zumindest bis zur Bundestagswahl, damit die Politiker über kein anderes Thema diskutieren müssen und der Wähler keine anderen Themen wahrnimmt. Was nach der Bundestagswahl sein wird hängt davon ab wer ( wieder )-gewählt wurde. Mal so neben bei: Das Bundesverfassungsgericht hat sich immer noch nicht geäußert wie es die Ausgangssperren und andere Verordnungen bewertet.

  11. 74.

    ebenso geht es mir auch. alles ok mit zweimal astra.

    aber nun alles zurück auf - nur pcr test??? kann nicht sein, oder, wie in club`s geplant.
    gruß - auch an schnuffi

  12. 73.

    Und trotzdem können sie erkranken und übertragen ! Nur so am Rande bemerkt !

  13. 72.

    danke, nicht übersehen! kenne ich auswendig......

    Für Versammlungen unter freiem Himmel kann dieses Recht durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes beschränkt werden.“
    wo wir wieder beim problem sind: welche demos dürfen in der jetzigen (corona) zeit denn laut gg erlaubt sein?
    ist bestimmt keine "einstellungssache" der demonstranten, oder???
    gruß

  14. 71.

    „ Das glauben Sie wohl selber nicht. Ich bin schon seit Mai doppelt geimpft und habe noch immer Einschränkungen. “
    Aber ich glaube das sowas von 100%.
    Ich bin auch schon seit Mai doppelt geimpft und auch noch mit AstraZeneca :-))
    Habe und hatte keinerlei „Einschränkungen“. Bin sowas von glücklich und zufrieden. Kann mein Zertifikat als Eintrittskarte für soviele Gelegenheiten nutzen und da wo es geboten ist oder mir mein Verstand dazu rät setze ich eben Schnuffi auf.
    Manche Menschen machen Probleme aus Sachen, wo sich der Verstand totlacht.

  15. 70.

    so ansteckend wie windpocken?
    https://www.tagesschau.de/ausland/corona-liveblog-freitag-101.html#Immunologin-kritisiert-Windpocken-Vergleich-aus-den-USA
    das sehen nicht alle so. politisch motiviert also.. hätte man selbst drauf kommen können.

    risiko, wahrscheinlichkeiten, reinster irrsinn.. wie wahr.

  16. 69.

    "Das mit den 99 % ist aus der Luft gegriffen und unwahr!"
    Ach kommen Sie, Querdenker glauben doch eh alles, was unwahr ist. Die 99% sind auch näher an der Wahrheit als die Leugnung des Corona-Virus.

    "Gleichbehandlung: Das sind zweierlei Maß". Korrekt. Es sind unterschiedliche Veranstaltungen. Sie können 2 Erdbeeren gleichbehandeln, aber nicht Erdbeere und Himbeere, nur weil beides Beeren sind.

    in vorauseilendem Gehorsam"
    Und nun gerichtlich bestätigt. War wohl doch richtig eingeschätzt zuvor. Da haben Leute vorher wohl richtig gehandelt, ob es Ihnen nun passt oder nicht.

    "Zum Schutz derer, die nicht geschützt werden wollen, versagt man ihnen das Recht auf Demonstration (Grundrecht)"
    Auch diese Menschen müssen geschützt werden, das ist Aufgabe des Staates. Wachen Sie doch mal auf! Das Grundrecht der Körperlichen Unversehrtheit wiegt schwerer als das Grundrecht sich bockig auf die Straße zu stellen. Lassen Sie suizidale Menschen sich einfach in den Tot stürzen?

  17. 68.

    Gottseidank abgelehnt!!!
    Danke, danke danke an das Gericht.

    Die AFD kann meiner Familie und mich Mal.
    (Schon das heutige Moma Interview mit Frau Weigel hat uns wieder Mal gereicht, Thema Corona.)

  18. 67.

    Ich verfolge schon seit längerem Ihre gut ausgeführten Kommentare zum Thema und finde sie durchweg zutreffend. Stimme Ihnen auch hier vollends zu.

  19. 66.

    Ich freue mich auf ein schönes Wochenende ohne quere Denkverweigerer*innen.

  20. 65.

    Das sind die Leute, die sich schon vorher nicht an Vorgaben gehalten haben. Die den Reichstag stürmen wollten. Die Polizisten und Journalisten angegriffen haben. Die Verschwörungstheorien und Hetze verbreiten. Die sogar im Katastophengebiet Unruhe stiften. Die werden nicht zu Unrecht vom Verfassungsschutz beobachtet. Und jetzt regen diese Leute sich auf, wenn man dem mit Verboten entgegenwirkt. (Nachzulesen in einigen Kommentaren hier)

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