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Video: Brandenburg Aktuell | 06.01.2022 | Mona Ruzicka | Quelle: dpa/Bernd von Jutrczenka

Beschluss der Bund-Länder-Runde

Zugangsregel für Gastronomie wird verschärft - Quarantänedauer wird verkürzt

Vorfahrt für Geboosterte: Dreifach Geimpfte dürfen weiterhin ohne Testergebnis in Restaurants, zugleich können sie auf eine Quarantäne verzichten. Die Bund-Länder-Runde hat am Freitag entsprechende Regelungen beschlossen.

Bund und Länder haben am Freitag beschlossen, die Zugangsregeln für die Gastronomie zu verschärfen. "Kurzfristig" dürfen nur noch Menschen mit Auffrischungsimpfungen ("Geboosterte") Restaurants, Cafés und Kneipen betreten, heißt es in dem Beschlusspapier. Auch zweifach Geimpfte und Genesene dürfen gastronomische Besuche aufsuchen, allerdings benötigen sie ein tagesaktuelles negatives Test-Ergebnis. Ab wann genau die Gastronomie-Verschärfungen gelten, ist noch offen - zunächst ist noch ein Kabinettsbeschluss notwendig.

Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) begründete am Freitagnachmittag die Maßnahme mit der hochansteckenden Omikron-Variante, die sich nun auch in Deutschland immer kräftiger ausbreite. "Dies wird uns helfen, das Infektionsgeschehen besser zu kontrollieren", so Scholz. Grundsätzlich rief Scholz die Menschen in Deutschland dazu auf, eine Booster-Impfung vorzunehmen. Aber auch Erst- und Zweitimpfungen seien dringend anzuraten, so Scholz: "Eine frische Impfung bietet nach wie vor den besten Schutz." Scholz kündigte an, dass sich die Ministerpräsidentenkonferenz das nächste Mal am 24. Januar treffen werde, um weitere Maßnahmen zu besprechen.

Vor dem Bund-Länder-Gipfel

Länderminister empfehlen kürzere Quarantäne und weiterhin offene Schulen

Corona-Infizierte und deren Kontaktpersonen sollen sich kürzer als bislang von anderen Menschen fernhalten müssen. So wollen es die Gesundheitsminister der Länder. Den Kultusministern ist wichtig: Schulschließungen trotz Omikron-Variante vermeiden.

Keine Quarantänepflicht mehr für Geboosterte

Bund und Länder beschlossen zudem, dass geboosterte Kontaktpersonen künftig von der Quarantäne-Pflicht ausgenommen werden. Das gilt auch nach einer frischen Zweitimpfung und für frisch Genesene, wenn Impfung oder durchgestandene Infektion nicht länger als drei Monate zurückliegen. Für andere soll die Quarantäne von 14 Tagen auf zehn Tage verkürzt werden. Sie können sich nach einer nachgewiesenen Infektion oder als Kontaktperson nach sieben Tagen durch einen PCR- oder zertifizierten Antigen-Schnelltest freitesten. Damit werde auch den Herausforderungen für die kritische Infrastruktur Rechnung getragen, heißt es in dem Beschlusspapier.

Um vulnerable Gruppen zu schützen, kann sich das Personal bestimmter Einrichtungen, etwa in Krankenhäusern und Pflegeheimen, grundsätzlich nur mit einem PCR-Test freitesten. Schülerinnen und Schüler sowie Kita-Kinder sollen sich bereits nach fünf Tagen freitesten können. "Diese Regelungen sind streng, aber pragmatisch", erklärte Scholz dazu.

Alle anderen schon gültigen Regeln bleiben bestehen, dazu gehören:

- private Zusammenkünfte auch von vollständig Geimpften/Genesenen (2G) bleiben auf 10 Personen beschränkt;

- für Ungeimpfte gilt weiter: 1 Haushalt + 2 Personen eines weiteren Haushaltes (Kinder bis 14 ausgenommen)

- Clubs und Diskotheken bleiben geschlossen; Tanzveranstaltungen bleiben verboten

- flächendeckend 2G für Kultur- und Freizeitgestaltung; viele Veranstalter entscheiden sich optional für 2G+ oder das Tragen von FFP2-Masken während der Veranstaltungen, um die Sicherheit weiter zu erhöhen

Gote und Giffey für FFP2-Masken

Berlin plant Verschärfung der Maskenpflicht in ÖPNV und Handel

Bislang genügen vielerorts OP-Masken, doch in Berlin könnten bald FFP2-Masken zur Pflicht werden, um die Corona-Zahlen in den Griff zu bekommen. Dafür haben sich die Regierende Bürgermeisterin Giffey und Gesundheitssenatorin Gote ausgesprochen.

MPK will vorerst keine schärfere Maskenpflicht

Anders als von der Berliner Gesundheitssenatorin Ulrike Gote (Grüne) gefordert, wird es nicht zu einer bundesweiten FFP2-Pflicht im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) und im Einzelhandel kommen. Das Tragen solcher Masken werde aber "dringend empfohlen", auch bei Kulturveranstaltungen. Denn eine medizinische Maske biete nur einen geringeren Schutz.

Gleichwohl wird das Land Berlin voraussichtlich am kommenden Dienstag eine FFP2-Pflicht auch im ÖPNV und Einzelhandel einführen. Die Wahrscheinlichkeit dafür sei "aus meiner Sicht relativ hoch", hatte die Berliner Regierende Bürgermeisterin Franziska Giffey (SPD) in dieser Woche gesagt. Eine FFP2-Maskenpflicht etwa für Busse und Bahnen oder im Handel sei "einer der naheliegenden Schritte".

Giffey: "Regelungen sind zusätzlicher Anreiz für das Boostern"

Giffey verteidigte am Freitag bei der gemeinsamen Pressekonferenz mit Scholz die 2G+-Regelung für die Gastronomie. "Wir haben für das Plus heute für zwei Varianten beschlossen: geboostert oder geimpft mit Test. Das ist maßvoll", betonte Giffey. Auch an gastronomische Betriebe gerichtet sagte Giffey, die neue Überbrückungshilfe IV werde angepasst: "Wenn zusätzliche Kontrollen durch 2G-plus notwendig sind, bedeutet das für die Betriebe einen Aufwand, was Personal, was Sachkosten angeht. Diese Kosten werden berücksichtigt. Dafür gibt es eine Zusage vom Bund”, so Giffey. Am kommenden Dienstag wolle der Berliner Senat eine geänderte Corona-Verordnung beschließen.

Grundsätzlich seien die neuen Regelungen "ein zusätzlicher Anreiz für das Boostern", räumte Giffey ein. Aber auch Erst- und Zweitimpfungen seien weiterhin sehr wichtig. Berlin verstärke deshalb die Impfkampagne auf drei Feldern: "Wir richten eigene Impfstraßen für Beschäftuigte der kritischen Infrastruktur ein und wollen das Familienimpfen ausweiten. Das Impfen in sozialen Brennpunkten soll beispielsweise durch Stadtteilmütter vermittelt werden", so Giffey.

Beim Thema Impfpflicht seien sich übrigens alle 16 Länderchefinnen- und chefs einig gewesen. Dazu werde noch im Januar eine Orientierungsdebatte im Bundestag stattfinden. "Die allgemeine Impfpflicht wird eine gewisse Gesetzgebungszeit brauchen", so die SPD-Politikerin.

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Brandenburg will Regelungen schnellstmöglich umsetzen

Der Brandenburger Ministerpräsident Dietmar Woidke (SPD) kündigte nach der Bund-Länder-Runde an, die dortigen Beschlüsse zu übernehmen. Das Kabinett werde die Corona-Verordnung spätestens am 18. Januar ändern, heißt es in einer Mitteilung der Staatskanzlei in Potsdam.

Woidke begrüßte vor allem, "dass die Wirtschaftshilfen weitergeführt werden und die sogenannte Überbrückungshilfe IV zum Beispiel auch für Gastronomiebetriebe greifen soll, die sich aufgrund einschränkender Maßnahmen entscheiden, den Betrieb vorübergehend ganz zu schließen."

Durch die Gleichzeitigkeit vieler Infektionen und einer noch zu geringen Impfquote bestehe weiterhin die Gefahr einer starken Belastung des Gesundheitssystems und der kritischen Infrastruktur. "Darauf müssen wir vorbereitet sein", so Woidke.

Berliner Inzidenz steigt über 500

Die Infektionszahlen sind in Berlin derweil weiter gestiegen. Innerhalb eines Tages wurden 5.961 Neuinfektionen gemeldet, wie aus Daten des Robert-Koch-Instituts (RKI) vom Freitagmorgen hervorgeht. Innerhalb von sieben Tagen steckten sich damit rechnerisch 511,5 Menschen pro 100.000 Einwohner nachweislich mit dem Virus an. Die sogenannte Sieben-Tage-Inzidenz ist damit erneut sprunghaft angestiegen. Am Donnerstag hatte der Wert noch bei 416,9 gelegen. Nach den Feiertagen lagen die Werte noch unter 300.

Das Institut hatte darauf verwiesen, dass für die Feiertage von einer geringeren Test- und Meldeaktivität auszugehen sei. Die Daten ergäben damit vorübergehend "nur ein unvollständiges Bild der epidemiologischen Lage". Gemeldet wurden auch drei weitere Todesfälle im Zusammenhang mit Covid-19.

In Brandenburg ist der Inzidenzwert nur leicht gestiegen, auf fast 442. Bundesweit liegt die Zahl der Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner innerhalb einer Woche bei 303. Damit ist der Wert wieder so hoch wie zuletzt vor Weihnachten.

Sendung: Inforadio, 06.01.2022, 18 Uhr

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