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Quelle: dpa/Paul Zinken

Alkoholverbot und Distanzunterricht

Spree-Neiße verschärft erneut die Corona-Maßnahmen

Der Landkreis Spree-Neiße hat am Donnerstag zum ersten Mal seit Beginn der Corona-Pandemie den Inzidenzwert von 300 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner innerhalb einer Woche überschritten. Auch bei den Neuinfektionen innerhalb eines Tages und bei den Corona-Patienten, die im Krankenhaus behandelt werden müssen, gab es zuletzt sprunghafte Anstiege.

Eine Woche nach der letzten Verschärfung hat der Landkreis deshalb nun erneut die Corona-Maßnahmen erweitert. Sie gelten ab dem kommenden Montag - und bis einschließlich 31. Januar 2021. "Die Lage im Landkreis ist ernst. Es ist nun geboten, dass wir in Bereichen nachjustieren, die wir ursprünglich nicht antasten wollten", sagte Landrat Harald Altekrüger (CDU) am Freitag.

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Maßnahmen an Schulen

In allen Schulen wird ab Montag der Präsenzunterricht ab der 7. Klasse untersagt - in den Leistungs- und Begabtenklassen gilt das bereits ab der 5. Klasse. An Förderschulen gilt dagegen weiterhin Präsenzunterricht.

Präsenzunterricht wird ebenfalls an Volkshochschulen, Musikschulen und der Musik- und Kunstschule Johann Theodor Römhild untersagt. Soweit möglich, ist Distanzunterricht erlaubt. Das gilt auch für Bildungsdienstleister im Bereich der beruflichen Bildung und überbetrieblichen Unterweisungen von Auszubildenden sowie vergleichbare Angebote.

Schülerinnen und Schüler der fünften und sechsten Klassen sowie die Lehrkräfte, die in diesen Jahrgangsstufen unterrichten, müssen künftig eine Mund-Nase-Bedeckung tragen. Das gilt auch für Horte und das dortige Betreuungspersonal. Ebenfalls müssen alle Personen, die eine Schule oder einen Hort betreten, eine Mund-Nase-Bedeckung tragen.

Schulungen und Informationsveranstaltungen, die nicht dem Versammlungsrecht unterliegen, dürfen ab Montag nur durchgeführt werden, wenn ein entsprechendes Hygienekonzept mit Mund-Nasen-Bedeckung und Mindestabstand durchgesetzt wird.

Märkte und Wochenmärkte

Auf allen Märkten dürfen nur noch Stände aufgebaut werden, die Lebensmittel, nicht-alkoholische Getränke oder Weihnachtsbäume anbieten. Alle anderen Stände sind nicht mehr erlaubt.

Alkoholverbot in der Öffentlichkeit

Außerhalb von Läden, Geschäften und Tankstellen wird die Abgabe und der Konsum von Alkohol ganztägig verboten. Das gilt für Wochenmärkte, Fußgängerzonen, verkehrsberuhigte Bereiche, öffentliche Parkplätze, Parkplätze vor Einkaufszentren, Geschäften und Läden, auf Spiel- und Sportplätzen und in öffentlich zugänglichen Parkanlagen.

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