Interview | Schweinepest bei Cottbus - "Den Jägern ist verstärkte Bejagung angeordnet worden"

Mi 15.02.23 | 16:59 Uhr
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Ein Hund hat ein Stück Wildschwein aufgespürt. (Quelle: dpa/Oliver Dietze)
Audio: Antenne Brandenburg | 15.02.2023 | Josefine Jahn | Bild: dpa/Oliver Dietze

Die Schweinepest rückt Richtung Cottbus vor und beschäftigt - neben Amtstierarzt und Landwirten - auch die Jäger der Region. Die müssen jetzt soviele Schweine schießen wie möglich, sagt Falk Frömming von der Unteren Jagdbehörde.

rbb: Herr Frömming, was müssen jetzt - nach den vermehrten Fällen von Schweinepest südlich von Cottbus - die Jäger in der Stadt und dem Spree-Neiße-Kreis tun?

zur Person

Falk Frömming (Foto: privat)
privat

Falk Frömming arbeitet bei der Unteren Jagdbehörde des Spree-Neiße-Kreises. Er ist dort zuständig für die Kommunikation der Schweinepest-Maßnahmen, als Sachbearbeiter Jagdliches Wildseuchenmanagement.

Falk Frömming: Den Jägern ist über die Tierseuchenallgemeinverfügung des Landeskreises die verstärkte Bejagung angeordnet worden. Das bedeutet, dass mehr Schwarzwild geschossen oder entnommen werden soll, als es in der Vergangenheit der Fall war. Wir haben in den letzten Jahren im Durchschnitt zwischen 4.000 und 6.000 Stück Schwarzwild pro Jagdjahr im Landkreis erlegt. Aufgrund der Schweinepest (ASP) wollen wir natürlich, dass wir diese Zahlen erhöhen oder wenigstens halten.

Das bedeutet, dass wir konventionelle Methoden der Jagd anwenden, uns aber auch anderer Methoden bedienen, wie zum Beispiel der Fallenjagd oder bestimmten Techniken wie Wärmebildvorsatzgeräten.

Müssen die Jäger ihren Anweisungen folgen? Oder können sie auch sagen: Das möchte ich nicht?

Es ist deren Pflicht, den Anordnungen des Amtstierarztes im Seuchenfall nachzukommen. Das ist so auch im Jagdgesetz des Bundes und des Landes festgeschrieben. Es gibt Jäger, die uns sehr gut unterstützen. Dann gibt es natürlich auch Jäger, die nicht so offen sind und sagen: 'Okay, lieber Landkreis, unternehmen Sie bitte die Maßnahmen oder führen das mit eigenen Kräften durch.'

Es gibt ja bestimmte Fälle, wann nicht geschossen wird: zum Beispiel wenn Bachen in Ruhe gelassen werden müssen, weil sie mit Frischlingen unterwegs sind. Gibt es jetzt Ausnahmen?

Ja. Im Vorfeld - ich sage mal zur Prophylaxe - gab es durch das Land Vorgaben oder Anreize durch bestimmte Prämiensysteme, vor allem Zuwachsträger, also Bachen, die den Zuwachs herstellen, verstärkt zu bejagen und zu strecken. Darauf wird nicht mehr so viel Rücksicht genommen. Beziehungsweise: Wir versuchen - im Sinne des Tierschutzes - trotzdem so viele Reproduktionsträger wie möglich zu entnehmen oder zu bejagen.

Was passiert danach mit den Tieren? Werden grundsätzlich alle untersucht, ob sie infiziert sind? Darf man sie noch essen, wenn sie es nicht sind?

Aktuell ist es so, dass es im gesamten Landkreis und der Stadt Cottbus - egal, in welcher Restriktionszone [msgiv.brandenburg.de] wir uns befinden - amtlich angeordnet ist, jedes Stück Schwarzwild auf ASP zu untersuchen. Dabei ist es gleich, ob es geschossen wurde, es einen Unfalltod oder einen natürlichen Tod gefunden hat.

Bei erlegtem Wild ist es so, dass nach der Beprobung, wenn wir das ASP-Ergebnis haben und es zum Verzehr freigegeben werden soll, auch eine Trichinenprobe abgegeben werden muss - also eine Fleischprobe, um zu untersuchen, ob das Fleisch überhaupt genusstauglich ist. Wenn jeweils ein negatives Ergebnis rauskommt, kann man es zum Verzehr freigeben - aber nur für die Eigenverwertung, so ist es durch das EU-Recht vorgegeben.

Nicht nur die Jäger, auch alle anderen sind von den Maßnahmen betroffen. Bestimmte Bereiche dürfen nicht betreten werden. Wer im Wald spazieren geht, muss seinen Hund an der Leine führen. Wie lange gelten die Restriktionszonen? Wonach richtet sich das?

Es richtet sich danach, ob das Virus noch im Landkreis grassiert. Und dann gibt es einen Fahrplan, der durch das Land vorgegeben ist. Wenn beispielsweise in einem einzelnen Kerngebiet zwölf Monate lang kein ASP-Fall mehr aufgetreten ist, gibt es einen mehrstufigen Plan. Dann werden die Restriktionen zurückgefahren. Es fängt damit an, dass das Kerngebiet aufgelöst wird und in letzter Konsequenz zum Schluss auch die Zäune zurückgebaut und die Restriktionen komplett aufgehoben werden.

Wie wirken sich Funde wie bei Cottbus auf ihre Arbeit aus? Gibt es vermehrt Treffen oder Telefonate, zum Beispiel mit Tierhaltern, Jägern oder Kollegen?

Gerade in Gebieten, die jetzt neu betroffen sind, sind wir viel im Kontakt mit den neu betroffenen Jägern. Meine Aufgabe ist es, sie zu informieren, was sie machen können oder müssen, zum Beispiel selbst eine Fallwildsuche durchzuführen. Und wir versuchen auch im Vorfeld von ASP-verseuchten Gebieten, die Jäger zu informieren, dass sie die Bejagungsstrategie anpassen und versuchen, so viel Schwarzwild wie möglich zu erlegen. Es melden sich natürlich auch andere Anwohner oder Nicht-Jäger.

Sind das Privatleute, die sich Sorgen um ihren Hund oder ihre Katze machen?

Zum Beispiel. Gerade bei neu installierten Zäunen. Wir beginnen meistens mit den Elektrozäunen. Sobald in einem Gebiet, das vorher noch nicht betroffen war, neue ASP-Maßnahmen stattfinden, haben wir oft Anrufe von Bekannten oder von Bürgern, Spaziergängern, die dort mit ihren Haustieren auf Wanderschaft sind und fragen: Was passiert denn hier eigentlich? Sie sind zum Anfang meistens aufgeregt, aber man kann sie beruhigen, wenn man sagt: Das sind amtliche Maßnahmen und die sind auch korrekt so.

Auch jetzt nach den Funden bei Cottbus werden ASP-Schutzzäune errichtet. Wie viel Zaun ist schon neu gebaut worden und wird in den nächsten Tagen oder Wochen noch gebaut?

Ich weiß, dass schon knapp über 300 Kilometer Festzaun installiert sind. Es ist gerade eine Zaun-Trasse in Planung, die nochmal die Tagebau-Folgelandschaft von der Stadt Cottbus absichern soll. Eine konkrete Zahl zu den zukünftigen Zaun-Kilometern kann ich aber leider nicht sagen.

Vielen Dank für das Gespräch.

Das Interview führte Josefine Jahn für Antenne Brandenburg. Der Text ist eine gekürzte und redigierte Version des Interviews.

Sendung: Antenne Brandenburg, 15.02.2023, 16:40 Uhr

6 Kommentare

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  1. 6.

    "Übrigens ist das Radfahren im Wald generell verboten."
    Neee - isses nich'. Mal ins Bundes- bzw. Landeswaldgesetz gucken.

  2. 5.

    Laut Brandenburger Waldgesetz dürfen die Hunde gar nicht ohne Leine im Wald und am Feld laufen. Es gilt generell Leinenzwang!!! und auch Hunde können ASP verbreiten - bspw wenn sie in das Blut oder andere Körperflüssigkeiten eines befallenen Schweines treten und dann weiterlaufen.
    Alle ASP-Kadaversuchgespanne haben höchste Arbeit bei der Desinfektion zu leisten, damit weder Hund oder Hundeführer/in es noch irgendwo dran haben und sodann verteilen

  3. 4.

    Die ASP wird nicht über Hunde übertragen.

    Übrigens ist das Radfahren im Wald generell verboten.

  4. 3.

    Viele Flächen im genannten Gebiet sind gepachtete Jagden oder Eigentum.

    Darauf darf keine Behörde jagen. Wer sollte im Auftrag einer Behörde jagen? Es gibt kaum Stadtjäger und viel zu wenige Förster.

    Ich habe selbst Waldeigentum im genannten Gebiet und jage nicht mehr als sonst.

  5. 2.

    Der fälschlich verwendete Allgemeinbegriff "Jäger" ruft vermutlich bei so Einigen die berechtigte Befürchtung hervor, das jeder "ortsansässige Schlumpschütze" nun ballernd durch Feld und Flur zieht. Dem ist glücklicherweise nicht so.

    "Es gibt Jäger, die uns sehr gut unterstützen. Dann gibt es natürlich auch Jäger, die nicht so offen sind und sagen: 'Okay, lieber Landkreis, unternehmen Sie bitte die Maßnahmen oder führen das mit eigenen Kräften durch."
    Hier wäre die Formulierung "Jagdausübungsberechtigte" bezeichnender. Ein solcher muss nicht zwangsläufig selbst Jäger sein.

  6. 1.

    Dann müssen jetzt alle Hunde angeleint sein, die ich "treffe", wenn ich mit dem Fahrrad von Cottbus durch den Wald nach Hause fahre? Ich werde wie immer hören: Der tut doch nix...

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