Neue Allgemeinverfügung -

Nach einem Ausbruch der Afrikanischen Schweinepest (ASP) in einem Hausschweinbestand in der Uckermark gilt seit Donnerstag eine neue Tierseuchen-Allgemeinverfügung. Das hat der Landkreis dem rbb mitgeteilt.
Kein Export tierischer Produkte
Demnach richten sich die Maßnahmen - anders als beim Ausbruch der Afrikanischen Schweinepest bei Wildschweinen - ausschließlich gegen die schweinehaltenden Betriebe und die Personen, die dort beschäftigt sind. So gebe es keine weiteren Einschränkungen wie Betretungsverbote von Wiesen und Äckern oder das Einbringen der Ernte, hieß es.
Sperrbezirke von drei Kilometern wurden um die Ausbruchsorte im Bereich Prenzlau um die Orte Seelübbe, Magnushof, Dreyershof, Alexanderhof und Alexanderhöhe sowie das gesamte Gebiet des Unteruckersees eingerichtet. Zusätzlich ist in der Gemeinde Uckerfelde der Ort Bietikow betroffen. Aus diesen Bereichen ist es strikt verboten, Schweine in andere Bestände zu bringen oder tierische Produkte und ähnliches abzutransportieren. Auch die Hausschlachtung ist verboten.
Weitere Informationen zur neuen Tierseuchen-Allgemeinverfügung finden sich auf den Internetseiten des Landkreises Uckermark [uckermark.de].
Sendung: Antenne Brandenburg, 07.07.2022, 07:30 Uhr