Weckruf laut "Krähprotokoll" schon ab 3 Uhr morgens - Verwaltungsgericht schickt krähenden Hahn nach Streit in schallisolierten Stall

Di 11.10.22 | 12:21 Uhr
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Ein Hahn kräht (Quelle: CHROMORANGE/Udo Herrmann)
Video: rbb24 Brandenburg Aktuell | 11. Oktober 2022 | L. Smolka | Bild: CHROMORANGE/Udo Herrmann

Ein krähender Hahn hat in der Kleinstadt Müncheberg (Märkisch-Oderland) eine Nachbarin um den Schlaf gebracht. Nach einem Gerichtsbeschluss muss er künftig in einen schallisolierten Stall.

Wie das Verwaltungsgericht Frankfurt (Oder) am Dienstag mitteilte, krähte der Hahn im Bereich der Innenstadt zeitweise von 3.00 Uhr bis 6.00 Uhr morgens. Der Lärm des Hahns sei im etwa 20 Meter entfernten Schlafzimmer der Anwohnerin, die vor Gericht dagegen vorging, deutlich zu hören. Sie habe dem Gericht auch ein "Krähprotokoll" vorgelegt, sagte ein Gerichtssprecher.

Gerichts-Auflage: Ruhe ab 22 Uhr

Die Stadt muss laut Beschluss nun dafür sorgen, dass der Halter seinen Hahn von 22.00 bis 6.00 Uhr in einem geschlossenen und schallisolierten Stall unterbringt. Das Verwaltungsgericht bezieht sich auf den Paragrafen 10 des Landesimmissionsschutzgesetzes, wonach in dieser Zeit die Nachtruhe vor erheblichem Lärm zu schützen sei. Zudem handele es sich nicht um eine landwirtschaftliche Tierhaltung.

Gegen den Beschluss kann Beschwerde vor dem Oberverwaltungsgericht eingelegt werden. Immer wieder sorgt die Frage, wie laut und wie oft Hähne krähen dürfen, für Streit vor deutschen Gerichten.

Sendung: Antenne Brandenburg, 11.10.2022

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15 Kommentare

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  1. 15.

    Tja, Ihr Vorschlag kommt leider zu spät, und jetzt raten Sie mal, warum hat der Richter solch ein Vergleich unterlassen?

  2. 14.

    Ich freue mich, wenn ich nachts unseren Hahn krähen höre. Bin ich unterwegs und höre in der Nähe des Hotels einen Hahn krähen, freue ich mich auch.

  3. 13.

    Für den gut erhaltenen Schreihals gibt's beim örtlichen Döner bestimmt noch 10,- EUR und die beiden widerstreitenden Parteien könnten doch mit "Dönerteller-XL mit alles" Brüder- bzw. Schwesterschaft feiern und das Gericht wäre auch froh über einen solchen Vergleich.

  4. 12.

    Alle wollen zurück zur Natur. Nur eben nicht in der Nachbarschaft.

  5. 11.

    Die Dame hat keine Langeweile - sie ist mit den Nerven völlig am Ende. Für alle "Ungläubigen" empfehle ich mal ein paar Nächte neben Hahn, Lämmer, Schafe, Esel und Co. Achja ewige Kläffer, die die Nachbarschaft zusammembellen hatte jetzt wohl nicht erwähnt.....

  6. 10.

    Unglaublich motiviert was sich unsere Gerichte beschäftigen müssen. Ich dachte schon das Conny-Klage-Hobby wäre schlimm, aber dass es noch absurder geht...

  7. 9.

    Die Dame stört mit Sicherheit auch die Fliege an der Wand. Wer die als Nachbarin hat, kann getrost zur 9mm greifen und sich die Kugel geben. Wogegen klagt die als nächstes? Vielleicht gegen die Stadtverwaltung, weil die Straßenlaterne in ihre Stube leuchtet, oder gegen den Mann im Mond, weil der alle 4 Wochen Festbeleuchtung hat... Wer weiß. Solche Leute braucht man, wie'n Loch im Kopp. Mein Mitgefühl gilt dem Hahn und seinem Halter.

  8. 8.

    Absurd, dass sich Gerichte damit befassen müssen. Dennoch: der Hahn krähte in der Innenstadt, nicht auf dem Land. Offensichtlich zog der Hahn später zu als die Klägerin. Daher kann sich des Hahnes Halter hier auch nicht auf Bestandsschutz berufen, weshalb der Hahn das Nachsehen haben muss. Ein krähender Hahn auf dem Land wäre sicherlich eher zu erwarten und zu tolerieren. Die Haltung von Hühnern bzw. eines Hahnes sollte auch immer artgerecht sein, was in der Innenstadt mglw nicht gegeben ist.

  9. 7.

    Echt jetzt? Wissen Sie, wie laut das ist? Da macht man kein Auge mehr zu. Ich kann die Dame voll verstehen. Letztes Jahr waren wir im Urlaub - auf dem Land (nicht mal in einer Kleinstadt) und es gab beim Nachbarn Schafe. Ich fand die total süß am ersten Tag - bis sie dann die gaaaannnzzzeee Nacht (und zwar jede Nacht die ganze Woche) wach waren und permanent blökten. Ich konnte das garnicht glauben, dass die scheinbar keinen Schlaf brauchten. Wahrscheinlich haben die tagsüber geschlummert. Das war wirklich unglaublich laut - sowas habe ich nie zuvor erlebt. Aber naja, eine Woche ohne Schlaf geht ja noch, aber wenn ich dort permanent wohnen würde...wie schrecklich!

  10. 6.

    So eine Klägerin sollte man verklagen wegen sinnloser Klagen und Geldverschwendung.

  11. 5.

    Als geborener Müncheberger sehe ich die Haltung von Hühnern in der Innenstadt gemischt. Müncheberg ist eine Kleinstadt mit 2 Teilen. Die Altstadt ist relativ klein, aber eng bebaut u. tlw. durch die Stadtmauer begrenzt. Hier bricht sich der Schall mehrfach u. wird dadurch verstärkt. Da ist Viehhaltung problematisch. Auf der "Siedlung" halte ich Viehhaltung teilweise für machbar. Sie wurde ca. 1925 auf Eigenversorgung konzipiert, inzwischen ist sie aber auch an div. Stellen eng bebaut worden...

  12. 4.

    Naja Nachtruhe sollte heilig sein. Und wir haben früher die Hühner eh immer Nachts in den Stall gesperrt - also sollte das ja auch kein Ding sein.

  13. 3.

    Wenn man regelmäßig nachts um drei geweckt wird hat mal halt ein paar Stunden im Tag, die man für das Führen eines Krähprotokolls benutzen kann.

  14. 2.

    Wenn es sich nicht um eine dörfliche Umgebung geht: Warum hält man einen Hahn in der Innenstadt? Warum will man Streit? Sind denn jetzt die "Ziele" erreicht?

  15. 1.

    Es ist völlig natürlich dass ein Hahn kräht. Die Dame muss aber wirklich Langeweile haben, wenn sie sogar ein "Krähprotokoll" fuhrt. Wie oft und wie laut Hähne krähen dürfen ist echt cool... man kann die Hähne ja vielleicht programmieren... Selten habe ich so gelacht, ehrlich.

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