Mutter auf dem Beifahrersitz - 17-jähriger Porsche-Fahrer erneut beim Rasen erwischt

Do 25.08.22 | 16:51 Uhr
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Lichtstreifen von Autos auf der Berliner Stadtautobahn bei Nacht (Bild: imago images / Frank Sorge)
Audio: rbb24 Inforadio | 25.08.2022 | Kerstin Reinsch | Bild: imago images / Frank Sorge

Ein 17-Jähriger ist mit 165 statt erlaubten 80 Stundenkilometern in einem Porsche über die Berliner Stadtautobahn A100 gerast - mit seiner Mutter als Beifahrerin.

Wie die Polizei mitteilte, fiel der junge Mann einer Streife der Autobahnpolizei in der Nacht zu Donnerstag gegen 0:20 Uhr auf, als er aus Richtung Anschlussstelle Gradestraße in Richtung Autobahndreieck Neukölln mit hoher Geschwindigkeit unterwegs war. Eine daraufhin durchgeführte Geschwindigkeitsmessung ergab den hohen Wert, woraufhin die Beamten den PS-starken Wagen stoppten.

Bei der Überprüfung des Fahrers stellten sie fest, dass dieser bereits vergangene Woche auf der Autobahn 13 von der Brandenburger Polizei mit mehr als 200 bei zulässigen 120 Stundenkilometern erwischt worden war, wie rbb|24 berichtete. Der 17-jährige Fahranfänger ist demnach im Besitz einer Prüfbescheinigung "Begleitetes Fahren ab 17".

Probezeit verlängert sich

Den Jugendlichen erwartet nun ein Ordnungswidrigkeitsverfahren. Den Angaben zufolge ist dieses allein für den Fall in der Hauptstadt laut Bußgeldkatalog mit mindestens zwei Punkten, 1.600 Euro Bußgeld und drei Monaten Fahrverbot verbunden. Zudem muss der Jugendliche an einem verkehrsrechtlichen Aufbauseminar teilnehmen. Seine Probezeit verlängert sich demnach um zwei Jahre. Nach der Überprüfung konnte der 17-Jährige seine Fahrt fortsetzen.

Für die Geschwindigkeitsüberschreitung in Brandenburg sei ebenfalls ein Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet worden, das dem Fahrer laut Polizei eine Geldstrafe von 600 Euro einbringt, außerdem voraussichtlich zwei Monate Fahrverbot und zwei Punkte in Flensburg.

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Sendung: Fritz, 25.08.2022, 16:30 Uhr

27 Kommentare

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  1. 27.

    2200€ Strafe Peanuts für Hotel Mamma. Führerschein auf Eis legen,für beide.

  2. 26.

    HIer wird doch noch mal sehr deutlich, dass wir ein Autofahrerland sind. In der Schweiz wäre für den jungen Mann nach dem ersten Erwischt werden Schluss gewesen: 1. Das Auto hätte erstmal der Staat eingezogen. Wäre er der Halter, würde es versteigert werden. 2. Der Führerschein wäre dauerhaft (!) eingezogen worden und 3. wäre Haft, mindestens eine sehr hohe Geldstrafe verhängt worden, je nach Höhe der Überschreitung. Wenn ich es richtig weiß.

  3. 25.

    Auto einziehen und versteigern wie in der Scweiz, bei solchen asozialen Egoisten helfen nur harte Strafen.

  4. 24.

    "welche Strafen für Verstöße vorgesehen waren."
    In diesem Fall sowohl früher noch heute: keine

  5. 23.

    Genau liegt das Problem in Deutschland. mit diesen Kleinigkeiten fängt es an, wenn diese nicht geandet werden, macht der Junge Mann noch andere tolle Sachen. Und die Lachen sich schlapp, die Strafe ist für diese Leute gar nix. Die 2 Monate Fahrverbot wird er im Ausland verbringen und weiterfahren. Punkte sind denen völlig egal. Korrekt wäre, Führerschein erst ab 21 zurück und Mutter 2 Monate Fahrverbot. Zuzüglich Punkte und Strafgeld.

  6. 22.

    Warum wird die Fahrerlaubnis nicht sofort entzogen und der offenbar als Begleiter ungeeigneten Mutter dazu?

  7. 21.

    "Könnte man als Illegales Autorennen bewerten"
    Es fehlt am Tatbestand des StGB §315d (1) Nr. 3 letzter Halbsatz.

  8. 20.

    Für alle, die nicht wissen, was die Voraussetzungen für das bF17 sind, FeV §48 (4) bis (6)
    https://www.gesetze-im-internet.de/fev_2010/__48a.html
    Und warum darf der weiterfahren? Weil er es kann!
    https://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Artikel/StV/Strassenverkehr/fahranfaenger-innen-und-begleitetes-fahren-ab-17.html

    Ich find's auch eigenartig das Mama da nicht eingreift, aber nu Luft mal holen. Die StrVB wird die gute Frau schon anhören. Die Nichteignung feststellen dürfte schwer werden.

  9. 19.

    Die Mutter hätte ohne Fahrerlaubnis keine Berechtigung zur Begleitung. Leider ist es bei mir schon zu lange her, dass ich nicht mehr weiß, welche Strafen für Verstöße vorgesehen waren. Vermutlich kann man ihr aber die Berechtigung zur Begleitung entziehen. Das sollte das Mindeste sein.

  10. 18.

    Könnte man als Illegales Autorennen bewerten und das Auto einziehen.

  11. 17.

    Wie wäre es den beiden gleich den Führerschein abzunehmen und für eine lange Zeit auf Eis legen ! Erst wenn jemand zu Schaden gekommen ist, geht das jaulen der Verantwortlichen los.

  12. 16.

    Verstehe die Polizei nicht. Das Fahrzeug könnte doch erstmal beschlagnahmt werden, dann kann er auch nicht mehr fahren.

  13. 15.

    Wer ist der Vater dieses Knaben? Hat die Mutter eine Fahrerlaubnis?

  14. 14.

    Immer mehr Wahnsinnige unterwegs? Sprit und Strafen offensichtlich zu billig.

    Der hier macht es "richtig".
    https://www.rbb24.de/studiofrankfurt/index.htm/doc=%21content%21rbb%21r24%21studiofrankfurt%21panorama%212022%2108%21betrunkener-fahrer-ohne-fuehrerschein-frankfurt-oder.html
    Führerschein wegnehmen geht ja nicht wenn man keinen hat. Immer knapp unterm Limit zum Knast bleiben, dann kommt man damit wahrscheinlich klar.

  15. 13.

    ...da fällt einem echt nix mehr zu ein. *Kopfschüttel

  16. 12.

    Die Katze lässt das Mausen nicht!

  17. 11.

    Darf man langsam auch den Geisteszustand der Mutter in Zweifel ziehen?
    Das "begleitete Fahren ab 17" soll den begleiteten Jugendlichen Zeit geben, über einen längeren Zeitraum die verantwortungsbewusste Teilnahme am Straßenverkehr zu erlernen - in Begleitung verantwortungsbewusster Erwachsener.

    Was für ein "Vorbild" ist denn diese Mutter?
    Mal sehen, ob sich der "erwischte" an das im Raum stehende Fahrverbot halten wird, oder ob er es - wie die anderen "überflüssigen" Verkehrsregeln - auch ignorieren wird ...

  18. 10.

    Jetzt stellt sich für jeden normalen Menschen die Frage wo da die Rechtsstaatlichkeit bleibt?
    Nachschulung?
    Probezeitverlängerung?
    Dem jungen Mann gehört die Fahrerlaubnis doch wohl eindeutig aberkannt. Dieser Mann ist nicht zum Führen eines Kraftfahrzeugs im Straßenverkehr geeignet.
    Und irgendwann werden wir die Nachricht hier lesen dass irgend jemand durch seine Fahrweise zu Tode gekommen ist und dann schreien wieder alle auf. Aber dann wird es zu spät sein....

  19. 9.

    Bekommt die Mutter keine Strafe ? Hat sie nicht die Aufsichtspflicht beim begeleitetem Fahren ?

  20. 8.

    Diese Fahrweise zeigt die Unreife des 17jährigen und mangelnde Einsicht. Er sollte erst wieder frühestens mit 21 als Autofahrer am Straßenverkehr nach entsprechenden Nachschulungen teilnehmen dürfen Leider wird verschwiegen, ob auch seine begleitende Mutter (sic) eine OWi oder Strafe erwartet, da sie ihrer Aufsichtspflicht nicht nachgekommen ist. Oder gelten für Porschefahrer andere Gesetze? Was jetzt angeordnet wurde, ist ein Witz!

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