Berliner Verwaltungsgericht - Gesundheitsamt darf Nachweis über Masernimpfung von Schülern einfordern

Mo 25.09.23 | 13:01 Uhr
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Symbolbild: Ein Hausarzt füllt einen Impfausweis aus (Quelle: dpa/Benjamin Nolte)
Bild: dpa/Benjamin Nolte

Gesundheitsämter dürfen für den Schulbesuch den Nachweis einer Masernimpfung fordern und ein Zwangsgeld androhen, wenn die Eltern den Nachweis nicht vorlegen. Das hat das Verwaltungsgericht Berlin in mehreren Eilverfahren entschieden, wie es am Montag mitteilte.

Damit blieben Beschwerden von Eltern einer Schülerin und zwei Schülern gegen das Vorgehen des Gesundheitsamtes des Bezirks Treptow-Köpenick erfolglos.

Zwangsgeld von 200 Euro angedroht

Die Behörde hatte nach Gerichtsangaben von den Schülern jeweils einen Nachweis über eine Masernimpfung verlangt und mit 200 Euro Zwangsgeld gedroht, falls das entsprechende Dokument nicht vorgelegt werde. Dabei berief sich das Gesundheitsamt auf die Gefährlichkeit der hochansteckenden Viruserkrankung.

Die Nachweispflicht käme einer Impfpflicht gleich und sei verfassungswidrig, argumentierten die Eltern. Mit der Impfung gingen erhebliche gesundheitliche Risiken einher und sie könnten diese nicht gegen den Willen ihrer Kinder durchsetzen.

Impfpflicht im Sommer 2022 für zulässig erklärt

Über die Impfung gegen Masern wird seit Jahren teils heftig gestritten. Seit 1. März 2020 dürfen Kitas und Tagesmütter keine Kinder ab einem Jahr mehr ungeprüft aufnehmen. Die Eltern müssen nachweisen, dass ihr Kind entweder geimpft ist oder schon die Masern hatte. Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hatte die Impfpflicht im Juli 2022 für zulässig erklärt.

Das Berliner Gericht stützte sich bei seinen Fällen auf diese Entscheidung. Es erklärte, dass die Nachweispflicht zwar in das Elternrecht eingreife, aber verhältnismäßig sei. Sie verfolge den legitimen Zweck, die Ansteckungsgefahr zu reduzieren. Das Elternrecht diene dem Schutz der Kinder - die Ausübung der elterlichen Gesundheitssorge müsse sich darum am Kindeswohl orientieren.

Gegen die Beschlüsse können die Eltern in der nächsten Instanz beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg Beschwerde einlegen.

Sendung: rbb24 Abendschau, 25.09.2023, 19:30 Uhr

4 Kommentare

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  1. 4.

    Eine Erkrankung an Masern ist auch mit einem deutlich höheren Risiko für Komplikationen verbunden

  2. 3.

    Kein Wunder wenn Masern Partys Konjunktur haben.

  3. 2.

    Jut so.

  4. 1.

    Ich finde, man kann zu diesem Thema ganz wunderbar Fefe zitieren:

    >>https://blog.fefe.de/?q=Masern<<

    Grüße aus dem Masern Hauptquartier. ;=)

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