Bei Razzia gefunden - Berliner angeklagt wegen Handels mit Jaguar- und Ozelotfellen

Do 10.11.22 | 15:07 Uhr
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Symbolbild: Ein beschlagnahmtes Leopardenfell. (Quelle: dpa/U. Anspach)
Audio: radioBerlin 88.8 | 10.11.2022 | Christina Padberg | Bild: dpa/U. Anspach

Ein 23-jähriger Berliner muss sich vor Gericht verantworten, weil er mit Präparaten von geschützten Tieren gehandelt haben soll. Wie die Staatsanwaltschaft Berlin am Donnerstag mitteilte, hat sie Anklage vor dem Jugendschöffengericht des Amtsgerichts Tiergarten gegen den Mann erhoben. Sie wirft ihm einen Verstoß gegen das Bundesnaturschutzgesetz vor.

Insgesamt 63 Gegenstände von geschützten Tierarten soll der Mann in seinem Geschäft in Berlin-Charlottenburg angeboten haben, darunter 52 Elfenbeinstücke, acht Felle von Jaguar, Leopard und Ozelot und drei Präparate von Schildkröten. Diese seien von der Polizei bei einer Razzia im Jahr 2019 bei ihm gefunden worden.

Das Bundesnaturschutzgesetz sehe für den Handel mit geschützten Tieren eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren vor, hieß es. Bei Elfenbein und Schildkröten handelt es sich laut Staatsanwaltschaft um "streng geschützte Tierarten", bei Jaguar, Leopard und Ozelot um "wildlebende Tierarten". Beide Kategorien unterlägen nach europäischer Verordnung einer besonderen Überwachung im Handel.

Sendung: radioBerlin 88.8, 10.11.2022, 15:00 Uhr

1 Kommentar

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  1. 1.

    Les ich da richtig: JUGENDschöffengericht???

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