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Quelle: dpa/Michael Kuenne

Umwidmung der Straße

Friedrichstraße in Berlin soll doch erst nächstes Jahr autofrei werden

Auf der Berliner Friedrichstraße sind die Autos zurück. Senatorin Jarasch hatte aber angekündigt, den Bereich noch bis Ende 2022 in eine dauerhafte Fußgängerzone umzuwandeln. Nun ist klar: Den Zeitplan wird sie nicht einhalten können.

Entgegen ursprünglicher Aussagen von Verkehrssenatorin Bettina Jarasch (Grüne) wird die Friedrichstraße nun doch nicht mehr dieses Jahr autofrei. Das teilte das Bezirksamt Mitte am Donnerstag dem rbb mit.

Demnach ist die Veröffentlichung im Amtsblatt erst für Anfang 2023 geplant. Sie ist die Voraussetzung dafür, dass die Umwidmung der Friedrichstraße in eine Fußgängerzone rechtswirksam wird und auch praktisch umgesetzt werden kann. Die grüne Verkehrssenatorin hatte zuletzt betont, dass diese Umwidmung noch bis Jahresende erfolgen soll.

Umwidmung der Friedrichstraße

"Da geht Qualität vor Schnelligkeit"

Auf der Berliner Friedrichstraße sind die Autos zurück. Allerdings soll das nicht lange so bleiben - Senatorin Jarasch will den Bereich "bis Jahresende" in eine dauerhafte Fußgängerzone umwandeln. Ist der Zeitplan überhaupt zu halten? Von Sabine Müller

Radstreifen und Bepflanzungen sollten Qualität verbessern

Gründe für die Verzögerung teilte das Bezirksamt Mitte nicht mit. Es sei in enger Abstimmung mit der Senatsverwaltung für Verkehr.

Mehr als zwei Jahre lang durften auf der Friedrichstraße wegen eines Verkehrsversuchs keine Autos auf dem Abschnitt zwischen Französischer Straße und Leipziger Straße fahren. Radstreifen, Sitzgelegenheiten und Bepflanzungen sollten die Aufenthaltsqualität in der Straße verbessern und für einen Aufschwung im Gewerbe sorgen. Das anliegende und in die Krise geratene Luxuskaufhaus Galerie Lafayette konnte von der Umgestaltung jedoch nicht profitieren. Eine Weinhändlerin mit Geschäft in der Charlottenstraße hatte schließlich gegen die anhaltende Sperrung geklagt. Gemeinsam mit dem Aktionsbündnis "Rettet die Friedrichstraße" beklagte sie die schlechtere Erreichbarkeit des Geschäfts.

"Teileinziehungsverfahren" soll Verbot untermauern

Das Verwaltungsgericht entschied im Oktober schließlich, dass es für die Sperrung keine Rechtsgrundlage in der Straßenverkehrsordnung gebe. Straßenverkehrsbehörden könnten zwar die Benutzung bestimmter Strecken aufgrund der Sicherheit und Ordnung des Verkehrs beschränken oder verbieten, nicht jedoch für eine bessere Aufenthaltsqualität, erklärte das Gericht.

Seit November dürfen die Autos deshalb wieder fahren. Verkehrssenatorin Jarasch hatte daraufhin aber erklärt, dass sie an ihren Plänen für eine autofreie Flaniermeile festhält. Dazu läuft beim Bezirksamt ein sogenanntes Teileinziehungsverfahren zur Umwidmung der Straße. Damit wäre der Autoverkehr dauerhaft verboten.

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