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Quelle: Geisler-Fotopress

Bundesweiter Hotspot

755 Verfahren gegen Raser auf Berliner Straßen im vergangenen Jahr

Berlin gilt bundesweit als ein Hotspot illegaler Autorennen: Nach Rasereien auf Berlins Straßen hat die Justiz im vergangenen Jahr in 755 Fällen Ermittlungen eingeleitet. Das seien etwas weniger als im Jahr 2021 (799 Verfahren), teilte Oberamtsanwalt Andreas Winkelmann der Deutschen Presse-Agentur mit.

Winkelmann leitet eine Spezialabteilung für verbotene Kraftfahrzeugrennen bei der Amtsanwaltschaft in Berlin. Dieser Bereich war eingerichtet worden nach einer Gesetzesänderung, die höhere Strafen gegen Raser ermöglicht. Seit Oktober 2017 sind in der Hauptstadt laut Winkelmann 3.450 Verfahren wegen verbotener Kraftfahrzeugrennen eingeleitet worden. 1.460 Fälle davon seien abgeschlossen, knapp 900 Entscheidungen seien rechtskräftig.

Karlsruhe

BGH bestätigt Mordurteil gegen einen der Kudamm-Raser

Der Bundesgerichtshof hat das Mordurteil gegen den Hauptangeklagten der beiden Berliner Kudamm-Raser bestätigt. Über den zweiten Angeklagten muss das Berliner Landgericht dagegen nochmals verhandeln. Dessen Mordurteil hob der BGH in Karlsruhe auf.

Seit der Gesetzesänderung sind in solchen Fällen höhere Strafen möglich. Damals wurden verbotene Kraftfahrzeugrennen von einer Ordnungswidrigkeit zur Straftat hochgestuft.

Bundesweit für Schlagzeilen hatte zuvor - im Februar 2016 - ein Raser-Unfall auf dem Ku'damm in Berlin gesorgt, bei dem ein unbeteiligter Fahrer (69) ums Leben kam. Die beiden Fahrer wurden wegen des illegalen Autorennens rechtskräftig wegen Mordes verurteilt.

Sendung: rbb 88.8, 22.01.23, 08:00 Uhr

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