Klage abgewiesen - Verwaltungsgericht Berlin stuft Döner-Imbisse nicht als Spezialitäten-Restaurants ein

Mi 01.02.23 | 11:32 Uhr
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Symbolbild:Ein Döner wird in einem Imbiss zubereitet.(Quelle:dpa/R.Schlesinger)
Audio: rbb24 Inforadio | 01.02.2023 | Stefan Lauchstädt | Bild: dpa/R.Schlesinger

Das Berliner Verwaltungsgericht hat entschieden, dass die geplante Anstellung als Koch in einem Döner-Imbiss nicht als Beschäftigung in einem Spezialitäten-Restaurant anzusehen ist. Demnach könne dafür für Ausländer auch kein Visum erteilt werden. Das teilte das Gericht am Mittwoch mit.

Ein türkischer Staatsangehöriger und gelernter Koch hatte geklagt, nachdem er beim deutschen Generalkonsulat in Izmir ein Visum zur längerfristigen Einreise nach Deutschland beantragt hatte, um hier als Spezialitätenkoch in einem Imbiss zu arbeiten. Das Konsulat lehnte den Antrag ab, weil Imbissbetriebe und Schnellrestaurants mit Selbstbedienung keine Spezialitäten-Restaurants seien.

Gericht: Imbiss ist kein Restaurant

Das Verwaltungsgericht hat diese Auffassung nun bestätigt und die Klage abgewiesen. Es könne offenbleiben, "ob der schwerpunktmäßige Verkauf von Dönerprodukten und türkischer Pizza überhaupt als Angebot landestypischer und unverfälschter Gerichte der türkischen Küche angesehen werden" könne, heißt es zur Begründung. Es handele sich bei dem Betrieb der Arbeitgeberin nicht um ein Restaurant.

Als Restaurant stuft das Gericht Gaststätten ein, in denen Essen serviert werde und Gäste im Allgemeinen eine gewisse Zeit blieben. Diese Voraussetzungen erfülle ein Döner-Imbiss mit Selbstbedienung nicht.

Gegen das Urteil kann vor dem Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg Berufung eingelegt werden.

Sendung: rbb24 Inforadio, 01.02.23, 11:30 Uhr

32 Kommentare

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  1. 32.

    Augen auf beim Dönerkauf. Probieren sie mal Mehmet in Brandenburg(Stadt). In Berlin würde ich auf "Tadim" achten, Lale ist auch Ok.

  2. 31.

    Sie sagen es, richtig gutes Fleisch. Da sind sie bei Dönerfleisch schon völlig falsch. Mehrfach getestet und für schlecht empfunden. Mir unerklärlich wie man freiwillig das Zeug essen kann.

  3. 30.

    Ganz Ihrer Meinung. Ich bevorzuge allerdings die Variante im Pita/Pide, also diesem ovalen Brot. Und 'nen Dürüm nehme ich ganz gerne mal mit nach Hause. Den kann man dann später noch im Ofen warmmachen, was mit 'nem normalen Döner nicht so gut funktioniert.

  4. 29.

    Aber so ein richtig guter Döner ist und bleibt doch einfach lecker. Knuspriges, warmes Fladenbrot, knackiger Salat, eine gute Portion gutes Fleisch, Knofi- oder Kräutersauce, gern etwas Schafskäse, nach belieben auch etwas schäfer gewürzt - z.B. mit Pul Biber. Normal, Big oder als Teller - ist das eigentlich kein Fastfood im klassischen Sinne mehr. Für unterwegs bevorzuge ich allerdings die Dürüm-Variante - kleckert nicht so ;-).

  5. 28.

    Ihre Definition ist schlichtweg falsch. Charakteristisch für Imbisse ist der Verkauf von Speis und Trank zum sofortigen Verzehr, ob am, im oder ausserhalb des Imbisses und stellt somit keine Selbstbedienung dar. Eine Selbstbedienung findet in Salatbars statt oder an all-you-can-eat-Buffets zum Pauschalpreis.

  6. 26.

    Das Gericht hätte auch mit diesem Witz antworten können, warum das kein richtiges Essen ist und man dafür auch keinen richtige Koch braucht:

    Kind: Wieso heißt das hier eigentlich Fastfood?

    Vater: Weil es kein richtiges Food ist ... nur fast ... deswegen fast Food!

  7. 24.

    Schenkelklopf, Kopffesthalt, Schnappatmung

    Nein ist der komisch, ich kann kaum noch stehen vor, ich Kriege kaum noch Luft vor Lachen, ...

    /Ironie Ende/

  8. 23.

    Jo Hannes, so muck wie dat.

    Es war offensichtlich der Wunsch des Klägers hier zu arbeiten. Dabei hilft ihm der Status Asyl-Suchender nur bedingt. Unabhängig davon, ist es Trott Erdogan nicht solo einfach als türkischer Staatsbürger ein Visum zu erlangen.

    Aber was sind schon Informationen. Bildung ist gut, Einbildung ist besser, oder? So einen Müll zu posten?!!

    So, jetzt hb ich mich abreagiert, jetzt geht's mir besser. Schönen Abend noch

  9. 22.

    Mag jemand mich Unwissenden aufklären:

    Worin besteht beim Abschneiden von Fleisch und Fett , das auf einem Drehspieß (=Döner) platziert ist , eine Arbeitsleistung die man üblicherweise als "Kochen" bezeichnet ?

  10. 21.

    Die Frage ist doch: Benötigt ein Döner-Imbiss einen gelernten Koch? Wenn dort verschiedene Gerichte angeboten werden, kann das durchaus der Fall sein. Warum muss der Koch aus der Türkei kommen? Das hängt sicher von den angebotenen Gerichten ab, die ja durchaus türkische Spezialitäten sein können. Das hängt aber auch davon ab, ob sich in Deutschland ein Koch für diesen Job findet. Wenn das nicht der Fall ist, sollte die Arbeitgeberin die Möglichkeit haben, deshalb ein Arbeitsvisum für eine Arbeitskraft aus dem Ausland zu beantragen. Vielleicht ist so eine Möglichkeit aber vom Gesetzgeber gar nicht vorgesehen. Vielleicht ist das nur bei besonderen Qualifikationen möglich, nicht aber bei generellem Arbeitskräftemangel in der Branche. Kein Wunder, wenn man dann aus der Not heraus versucht, aus einem Döner-Imbiss ein Spezialitätenrestaurant zu machen. Wenn Leute aus dem Ausland begründet von einem Arbeitgeber angefordert werden, sollten sie problemlos ein Arbeitsvisum erhalten.

  11. 19.

    Wie kann man nur darüber nachdenken, einen Döner Imbiss als Spezialität zu bezeichnen? Grauenvoll dieser Gedanke. Verräterdreieck!

  12. 18.

    Das Gericht hätte wohl anders entschieden, wenn der Döner vegan gewesen wäre.

  13. 17.

    Currywurst soll ja auch eine Berliner Spezialität sein. Der Absatz läuft zudem mit Sicherheit besser als Berliner Schnitzel.

  14. 16.
    Antwort auf [Opa Klaus ] vom 01.02.2023 um 13:52

    Nee - Döner ist keine Spezialität, wurde in Berlin-West erfunden... also ist es an sich etwas hiesiges.

  15. 15.

    Und Zitronenfalter können Zitronen falten.... Erbsenzählen macht nicht reich. Phantasie und Auslegungsgabe sind gefordert.

  16. 14.

    Alles was ich mir am Tresen holen muss, auch nach eigenen Wünschen zusammengestellt, ist Selbstbedienung. Alles was nicht vom Ober: Oberin an den Tisch gebracht wird ist Selbstbedienung. Mahlzeit!

  17. 13.

    Der Redaktionsbeitrag, in dem von Döner-SelbstbeDIENUNG die Rede ist, ist in der Tat missverständlich. Das Äußern eigener Wünsche ist keine Selbstbedienung und die Selbstbedienung, von der im Gerichtsurteil die Rede ist, bezieht sich auf das eigene Auffüllen bspw. in der obersten Etage von Warenhäusern, Karstadt und KdW als Beispiel.

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