Kanzlei nicht eingeladen - Kein Zwischenbericht zur rbb-Krise in nächster Rundfunkratssitzung

Fr 24.02.23 | 18:57 Uhr | Von Gabi Probst
RBB-Fahnen wehen vor einem Gebäude des rbb in Berlin. (Quelle: dpa/Christoph Soeder)
Bild: dpa/Christoph Soeder

Die Anwaltskanzlei Lutz/Abel wird in der kommenden Sitzung des Rundfunkrats am 28. Februar keinen Zwischenbericht zur Compliance-Untersuchung vorlegen. Nach Informationen von rbb24 war die Kanzlei trotz Absprache auch nicht zur Rundfunkratssitzung eingeladen worden.

Die Kanzlei teilte der Gremiengeschäftsstelle des rbb mit, dass sie "in Abstimmung" mit den Auftraggebern "in der Sitzung weder einen schriftlichen Bericht noch Auskunft zu weiteren inhaltlichen Prüfungsergebnissen erteilen können". Das geht aus einer Email der Kanzlei an die Gremiengeschäftsstelle des rbb hervor, die diese am Donnerstagabend an den Rundfunkrat weitergeleitet hat. Auftraggeber der Kanzlei sind die Compliance-Beauftragte des rbb und der rbb-Verwaltungsrat.

Keine Einladung trotz entsprechendem Auftrag

Die Stellungnahme der Kanzlei hat innerhalb des Rundfunkrats Empörung ausgelöst. Das Gremium hatte in seiner Sitzung Ende Januar den Beschluss gefasst, dass die Kanzlei in der nächsten Sitzung einen Fortschrittsbericht über die bisherigen Compliance-Untersuchungen abgeben soll.

Mit der Einladung der Kanzlei zur kommenden Rundfunkratssitzung sei die Compliance-Beauftragte des rbb beauftragt worden. Das sei aber nicht erfolgt. Das teilte die Gremiengeschäftsstelle dem Rundfunkrat mit.

rbb24 hat den rbb um Stellungnahme gebeten, ob und warum die Einladung unterblieb. Der rbb verwies auf Anfrage an die Gremiengeschäftsstelle und erteilte selbst keine Auskunft. Auch die Frage, ob das Ausbleiben eines Zwischenberichts mit den Auftraggebern abgestimmt war, blieb unbeantwortet.

Rundfunkrat erwartet dennoch "Fortschrittsbericht"

Der Rundfunkratsvorsitzende, Ralf Roggenbuck, hat die Einladung an die Kanzlei nun selbst ausgesprochen. "Dieser Vorgang des Nichteinladens wird Gegenstand der Rundfunkratssitzung am 28. Februar sein. Und wir erwarten auch, entgegen der Ankündigung, dass uns ein Fortschrittsbericht erstattet wird", erklärt Roggenbuck auf rbb24-Anfrage.

Möglich wäre laut der Kanzlei aber nur "eine Darstellung des aktuellen Status sowie des geplanten weiteren Verlaufs der Prüfung samt der geschätzten eingesetzten Kapazitäten und die Beantwortung von Nachfragen hierzu".

Beitrag von Gabi Probst


Sendung: rbb24 Abendschau, 24.02.2023, 19:30 Uhr

Hinweis der Redaktion:
In einer früheren Version dieses Beitrags hieß es, dass die Compliance-Beauftragte und die Vorsitzendes rbb-Verwaltungsrats Auftraggeber der Kanzlei Lutz/Abel seien. Das ist nicht korrekt: Auftraggeber sind die Compliance-Beauftragte und der Verwaltungsrat. Wir bitten, den Fehler zu entschuldigen.

Hinweis der Redaktion:
Die Compliance-Beauftragte des rbb hat in einer Stellungnahme gegenüber rbb24 nach Erscheinen des Beitrags erklärt, dass sie die Bitte des Rundfunkratsvorsitzenden zur Einladung eines Vertreters der Kanzlei Lutz/Abel an die Kanzlei weitergeleitet habe.

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