Fall aus Brandenburg - Bundessozialgericht: Auf Zug surfender Schüler ist unfallversichert

Do 30.03.23 | 15:47 Uhr
  89
Symbolbild:Jugendliche auf dem Dach einer S-Bahn.(Quelle:imago images/suedraumfoto)
Audio: Fritz | 30.03.2023 | Timo Mascheski | Bild: imago images/suedraumfoto

Ein Schüler, der beim Bahnsurfen auf dem Heimweg von der Schule einen Stromschlag erleidet, ist gesetzlich unfallversichert. Das hat das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel am Donnerstag entschieden (Aktenzeichen B2U3/21R). Bei einem entsprechenden Ereignis handle es sich um einen Wegeunfall, bei dem der Schutz der Schülerunfallversicherung greife, hieß es zur Begründung.

Im Januar 2015 war der damals fast 16-jährige Kläger aus Brandenburg auf der Zugfahrt von der Schule nach Hause in Rangsdorf (Teltow-Fläming) auf die den Regionalexpress anschiebende Lok geklettert. Auf dem Dach erlitt er einen Starkstromschlag aus der Oberleitung. Der Kläger überlebte schwer verletzt. Er zog sich unter anderem hochgradige Verbrennungen von etwa 35 Prozent der Körperoberfläche zu.

Unfallkasse lehnte Übernahme der Behandlungskosten ab

Die Unfallkasse Brandenburg lehnte die Anerkennung eines Wegeunfalls und die Übernahme der Behandlungskosten ab. Zwischen dem Unfallereignis und der versicherten Tätigkeit bestünde "kein innerer sachlicher Zusammenhang".

Dagegen hatte der Schüler zunächst erfolgreich vor dem Sozialgericht Potsdam geklagt. In zweiter Instanz verneinte das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg einen Wegeunfall und wies die Klage ab. Der 2. Senat des BSG hob diese Entscheidung nun auf. Die Kasseler Richter argumentierten unter anderem, der Aufstieg auf die Lok habe den unmittelbaren Heimweg von der Schule nicht unterbrochen.

Sendung: Fritz, 30.03.2023, 17:30 Uhr

89 Kommentare

Wir schließen die Kommentarfunktion, wenn die Zahl der Kommentare so groß ist, dass sie nicht mehr zeitnah moderiert werden können. Weiter schließen wir die Kommentarfunktion, wenn die Kommentare sich nicht mehr auf das Thema beziehen oder eine Vielzahl der Kommentare die Regeln unserer Kommentarrichtlinien verletzt. Bei älteren Beiträgen wird die Kommentarfunktion automatisch geschlossen.

  1. 89.

    Verkehrte Welt. Vorsatz ist also versichert. Dann können wir ja alle Mist bauen.

  2. 88.

    Ich höre das schallende Gelächter der Juristen bis hierher: "da haben wir den gesunden Menschenverstand mal wieder so richtig verarscht! Das beste war der Spruch, er hat den Zug nicht verlassen! hahaha!"

    Und vor solchen Leuten soll ich Achtung haben?

  3. 87.

    Das Urteil ist nur eins:
    eine massive Rechtsbeugung. durch ide Richter des Bundessozialgerichts.
    >> Die Kasseler Richter argumentierten unter anderem, der Aufstieg auf die Lok habe den unmittelbaren Heimweg von der Schule nicht unterbrochen.
    ist ein Satz, den nur Leute von sich geben/schreiben können, die die reale Welt schon vor Jahren verlassen haben.

    (wenn man auf dem Weg von der Arbeit/Schule nach Hause mal kurz Abbiegt, um pinkeln zu gehen und dabei einen Unfall hat, bricht die Gesetzeswelt über einem herein, doch wenn man sich wissentlich, freiwillig und dann auch noch absichtlich solch eine Gefahr aussetzt, ist das vom Unfallschutz gedeckt?
    Die Richter, die diesem Urteil zugestimmt haben, sind vom Gerichtspräsident des BSozG des Amtes zu entfernen.

  4. 86.

    Grober Unfug darf nich von der Unfallversicherung übernommen werden. Und mit 16 sollte er eine gewisse Einsichtsfähigkeit haben.

    Wenn man sieht, mit welchen Spitzfindigkeiten teilweise die Kostenübernahme bei normalen Arbeitnehmern abgeleht wird, ist das Urteil einfach völlig daneben.

  5. 85.

    "Was für ein Quark."

    Ja, ist Quark, aber ich habe diese Regelung nicht zu verantworten, ich informierte sie nur darüber. Wenn sie mir nicht glauben, so rufen sie ihren Versicherungsmakler an.

  6. 84.

    Der hätte zur Kasse gebeten müssen, für die Krankenhauskosten und den Ausfall der Bahn etc.
    Er ist doch selbst schuld und jetzt wird er noch belohnt. Wie viele Gehirnlose wird das jetzt zeigen, das sie mit allem davon kommen und noch Geld für den Blödsinn bekommen.
    Bekommen jetzt vielleicht noch die Klimaklebeidioten geld dafür, das sie sich festgeklebt haben und die Polizei sie entfernen musste.

  7. 83.

    RECHT bedeutet nicht immer GERECHTIGKEIT!
    Dieses Urteil bestätigt das mal wieder !

  8. 82.

    Andi, guter Kommentar, hatte ich so ähnlich geschrieben, leider gibt es Leute die wissen alles besser.

  9. 81.

    Es geht hier aber eben nicht um die Krankenversicherung. Die zahlt immer und hat auch die Behandlungskosten für den jungen Mann bezahlt. Das war mit Sicherheit nicht billig. Es geht hier um die gesetzliche Unfallversicherung und die daraus folgenden Ansprüche, bis hin zu einer Zusatzrente.

  10. 80.

    Das ist eben das Streitbare. Selbstverständlich kann man argumentieren, dass er den Arbeitsweg verlassen hat, als er auf die Lok geklettert ist. Der übliche Arbeitsweg findet schließlich während der Fahrt ausschließlich innerhalb des Waggons statt. Nach der aktuellen Rechtsprechung gilt dann auch ein Selbstmörder, der auf dem Weg zur Arbeit absichtlich gegen einen Brückenpfeiler kracht als Unfallopfer. Das ist doch absurd! Ja, das Beispiel ist krass. Aber genau so wäre das Urteil dann zu deuten. Arbeitsweg ist Arbeitsweg, egal was man darauf tut.

  11. 79.

    Hier geht es aber eben nicht mehr um grobe Fahrlässigkeit sondern eindeutig um Vorsatz.

  12. 78.

    Gerne beantworte ich ihre Frage: In Fällen grober Fahrlässigkeit gilt § 110 SGB VII. Dieser ordnet dann an, dass Personen, die den Versicherungsfall vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt haben, für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit gegenüber der gesetzlichen Unfallversicherung haften ...

  13. 77.

    Es geht nicht um den Weg sondern um grobe Fahrlässigkeit (surfen auf einer Bahn) und leichte Fahrlässigkeit (Raser). Das eine bedeutet Ausschluss aus der DGUV, das andere nicht. So einfach ist das ...

  14. 76.

    Leider hat das Gericht recht. Der junge Mann hat den Zug nicht verlassen . Er ist ja nur auf das Dach gestiegen (auch wenn das absolut idiotisch ist)und hat den Zug somit nicht verlassen. Wenn man als Autofahrer dagegen nicht die direkte Richtung nimmt um noch einzukaufen, ist man natürlich nicht mehr Unfallversichert, da man nicht den direkten Weg genommen hat. …. Nach meinem persönlichen Empfinden hätte niemand außer der Junge Mann selbst die Behandlung zahlen müssen, da eigen Verschulden.

  15. 75.

    Wo soll das stehen, dass grobe Fahrlässigkeit "per se" ausgeschlossen sein soll?

    Die große Mehrzahl der Kommentierenden lässt vollkommen außer Betracht, dass sich die Beschäftigtenversicherung (mit der Erweiterung der Wegeversicherung) von der Schülerunfallversicherung nach ihren Voraussetzungen unterscheidet. Ein Vergleich "gehe auf dem Weg zur Arbeit zum Bäcker" und "surfe auf dem Weg von der Schule auf der Regionalbahn" ist dann eben ein Vergleich zwischen "Äpfeln und Birnen".

  16. 74.

    Wenn man als Arbeitnehmer einen geringen Umweg zum Einkauf von Lebensmitteln nimmt ist das schon ein Grund nicht zu zahlen.Nehme ich den Weg über das Dach eines Zuges bin ich versichert.Gerichtslogik.

  17. 72.

    Der Weg war der Weg, von dem wurde nicht abgewichen. Auch Raser werden über KV u. a. Versicherungen behandelt.

  18. 71.

    Pubertät, Hormone, Gehirnumbau. Wir haben nur das Archaische ausgetrieben, was nicht immer funktioniert, wie man sieht.

  19. 70.

    Stimmt. Da darf man dann auch nicht über juristisch geförderte Vollkaskomentalität klagen.

    Die Richter sind unabhängig, müssen sich aber an die Gesetze halten. Wenn die Richter Seltsames entscheiden (um es mal vorsichtig zu formulieren), müssen eben die Gesetze geändert werden.

  20. 68.

    Aus dem Urteil des BSG: Schüler seien bei "spielerischen Betätigungen im Rahmen gruppendynamischer Prozesse" unfallversichert, hieß es. Dem Schüler sei es darum gegangen, im Freundeskreis "cool" zu sein. Die von ihm selbst geschaffene Gefahr(also grobe Fahrlässigkeit) schließe den Unfallversicherungsschutz nicht aus. "

    Spannend, da die gesetzliche Unfallversicherung grobe Fahrlässigkeit per se ausschließt ...

  21. 67.

    Diese Dummheit hat er teuer bezahlt- Als Jugendlicher das gemacht was leider viele schon taten. Man kann den Burschen nicht fallen lassen. War aber nicht meine Anfangsmeinung. Wir verstehen uns.

  22. 66.

    Was für ein Quark. Keine Ahnung was sie für komische Versicherungen haben aber in jeder Versicherungspolice steht ganz klar "Ausschluss bei grober Fahrlässigkeit".
    Einfach mal lesen und im Zweifel fragen sie Ihren Versicherungsmakler des vertrauens...

  23. 65.

    "Wie kann das ein Wegeunfall sein??? Das ist grober Unfug und eine Straftat."

    Aus dem Urteil ableitend: Die (gesetzliche) Regelung ist so, dass das eine (Unfug/Straftat) das andere (Wegeunfall) nicht ausschließt. Finde ich höchst erstaunlich. Zum einen, dass die (gesetzliche) Regelung so lückenhaft scheint oder gar ist. Zum anderen, dass fahrlässiges Verhalten grundsätzlich nicht höher gewichtet wird.

    Wie dem auch sein: ein wenig Glück im Unglück gehabt.

  24. 64.

    Nach dem Einkauf bei der Bäckerei lebt die Versicherung aber wieder auf, das müssen Sie bedenken. D.h. in einem konkreten Fall wäre zu prüfen, ob der Unfall im Zusammenhang mit dem Einkauf zu sehen ist oder anschließend nach Wiederaufnahme des normalen Weges von der Arbeit bzw. Schule nach Hause.

  25. 63.

    Er hat ja nicht den normalen Weg verlassen, sondern er hat den normalen Weg weiter genommen, aber nicht auf die übliche Weise. Hätte er, ob surfend oder nicht, eine Umwegfahrt gemacht, sähe es möglicherweise anders aus.
    Wahrscheinlich wird sowieso die Allgemeinheit die Kosten tragen (wie in anderen Fällen auch, wo Menschen sich unvernünftig verhalten, Frage ist nur, auf welchem Weg, also dafür ist dann wichtig , ob es ein Wegeunfall war oder nicht, sonst übernimmt die Krankenkasse die Kosten.
    Und um eine Schadenersatzklage ging es gar nicht, das haben Sie wohl missverstanden.

  26. 62.

    Das ist so ein Urteil, wo man erst etwas länger drüber nachdenken muss, um zu verstehen, warum das Gericht zu dieser Entscheidung kommt. Für den Versicherungsschutz als Wegeunfall kommt es einzig und allein darauf an, dass sich jemand auf dem Weg zur Schule oder zur Arbeit befindet. Oder auf dem Rückweg. Das ist nicht an weitere Bedingungen geknüpft. Im Prinzip kann man sagen: Es ist eine Stärke unseres Sozialstaates, dass er selbst dann niemanden fallen lässt, wenn derjenige eine große Dummheit begangen hat. Von daher kann man damit wohl leben, auch wenn es sich auf den ersten Blick eigenartig anfühlt.

  27. 61.

    Danke! Das ist der einzige vernünftige Kommentar, weil er auch über den Tellerrand des eigentlichen Ereignisses schaut.

  28. 60.

    Grobe Fahrlässigkeit ist nur in wenigen Ausnahmefällen von der Gesetzlichen Unfallversicherung abgedeckt. Und auch da muss man erst mal Klagen.

  29. 59.

    Lieber Nutzer, es handelt sich hierbei um das Aktenzeichen B2U3/21R.

  30. 58.

    Dass die letzte Instanz zu diesem Urteil gekommen ist, verwundert sehr stark. Dieses Urteil, insbesondere die Urteilsbegründung, ist lesenswert. @rbb Können sie das Aktenzeichen nachliefern?

  31. 57.

    Wie kann das ein Wegeunfall sein???
    Das ist grober Unfug und eine Straftat.
    Denn auf das Dach klettern ist kein Umweg oder direkter Weg.
    Ich finde es richtig das es von der Unfallversicherung abgelehnt wurde.
    Was ist das bitte für ein Richter gewesen?

  32. 56.

    Und wo wollen sie die Grenze ziehen? Es steht überall geschrieben, wie man sich im Straßenverkehr verhalten sollte, die meisten Verkehrsteilnehmer machen es aber nicht, verstoßen gegen Gesetze oder Verordnungen und es kommt zu Unfällen. Und nun?
    Dummheit, grobe Fahrlässigkeit, grober Unfug was auch immer…. Es steht nirgends, dass das alles nicht durch die gesetzliche Unfallversicherung gedeckt ist. Also ist es doch eigentlich sehr einfach.

  33. 55.

    Hey Torsten, dass sehe ich ganz genauso. Auf dem Weg nach Hause kurz mal in Bäckerei gegangen, welche auf dem direkten nach Hause Weg liegt. Beim rauskommen aus der Bäckerei gestolpert und Sprunggelenk zerlegt, Versicherung erloschen,wegen Besuch der Bäckerei.
    Und hier S-Bahn Surfen, sich absichtlich in Gefahr begeben, Versicherung soll zahlen, unglaublich.
    Die Gerichte werden immer doller in ihren Entscheidungen.
    Das der 15 jährige medizinische Hilfe bekommt, steht ja ausser Frage, aber bezahlen sollte das schon er, bzw. seine Eltern.

  34. 54.

    Sie nennen doch selbst die Definition. Auch auf dem Zug war er doch auf dem Weg von oder zur Arbeit/Schule. Nennen sie doch bitte einen Grund warum es hier nicht gelten sollte?
    Dummheit etwa? Ich bin mir ziemlich sicher, dass viele der täglichen Wegeunfälle aus Dummheit passieren. Also aus welchem Grund sollte man hier nicht zahlen?

  35. 53.

    Tolle Kommentare hier. Dummheit oder kriminelle Handlungen Schränken den Versicherungsschutz auf dem Arbeitsmarkt- oder Schulweg nicht ein. Es ist nicht von Belang, ob der Unfall selbst verschuldet wurde, sondern ob der auf dem direkten Weg zur/von Arbeit/Schule passiert ist.
    Was bitte ist d so schwer zu verstehen?
    Wenn jemand bei rot über die Ampel geht und verunfallt, ist es halt auch versichert.
    Schaltet mal eure Köpfe ein….

  36. 52.

    Einfache und belastbare Definition: "Wegeunfälle sind Unfälle, die Beschäftigte auf dem direkten Weg zur oder von der Arbeit erleiden. Versichert sind auch Umwege, die zum Beispiel nötig werden". Mir fehlt die Phantasie mir vorzustellen welche Rolle das Klettern auf einen Eisenbahnwagon in dieser Definition zuteil wird. Das Urteil des Bundessozialgerichts ist deshalb schwer vermittelbar, ab vielleicht stand ja der Wagon auch einfach nur im Wege. Man kommt aus dem Staunen nicht mehr raus !

  37. 51.

    Ich glaube das Thema ist nicht so einfach zu beantworten, ich denke es ist ein größer Unterschied ob ich im normalen Leben sowie Autofahren, Fahrradfahren,laufen,etc oder mutwillig auf einen Zug steige und verunglücke. Es steht überall geschrieben Vorsicht Hochspannung und auf einer S-Bahn zu klettern um mitzufahren saublöd! Die Rettung, Krankenhaus usw. Sollte gegeben sein. Aber weiteres ist genau zu prüfen, Alter, zb. Kinder oder. Erwachsene Jugendliche. Nicht ungeprüft alles übernehm

  38. 50.

    das ist WITZIG!
    da bin ich schon gespannt, was es übermorgen für lustige anekdoten zu lesen gibt :D

  39. 49.

    Nun haben die Richter am BSG rechtskräftig entschieden.

    Ob es dem Bürger passt oder nicht. Es ist zu akzeptieren. Außerdem kennt hier keiner die Akten und war bei der Verhandlung anwesend?

  40. 48.

    >"Schon mal in Betracht gezogen, dass bei dem Geschehenden auch ein krankheitsbedingtes Verhalten vorliegen kann?"
    Welchen Krankheitsbild sollte das sein... Klettersucht? Lebensmüdigkeit? Klaustrophobie?
    In dem Artikel steht übrigens nichts mit von nem medizinischen Gutachten zu nem evtl. Krankheitsbild. Also ganz normaler Wahnsinn. Da braucht unsereins nicht tiefstapeln.

  41. 47.

    Falsch.

    Jede Kfz-Haftpflicht reguliert den Schaden des Unfallgegners zu 100%. Die eigene Haftpflicht zahlt auch vollständig, wenn sie mit 20 Promille schwerste Unfälle verursachen. Die Kfz-Haftpflicht kann sie auch nur mit 5000€ in Regress nehmen. Glauben sie nicht? Lesen sie selbst nach.

  42. 46.

    Es war absolut Vorsätzlich und unverantwortlich so etwas zu machen. So sollte es auch behandelt werden. Ich habe eine schwer kranke behinderte Tochter und muss um alles kämpfen. Nichts bekommen wir geschenkt.... wenn es Pflegestufe oder einen Pflegeplatz geht.

  43. 45.

    Solche Sachen sollten nicht noch bezahlt werden. Das gilt doch sicherlich als schwerer Eingriff in den Bahn Verkehr kann froh sein das er noch lebt. Das Gericht sollte eher dem Bahnfahrer oder dem Mitarbeiter das Geld geben.

  44. 44.

    Auch wenn die Sache auf dem ersten Blick eindeutig aussehen könnte, so ist unsere rechtliche Welt komplizierter. Man muss oft solche rechtlichen Wege gehen, auch wenn man es gar nicht will. Wenn mehrere Versicherungen aufeinandertreffen, versucht gerne jede die Last auf die anderen zu schieben oder wenigstens gerecht zu verteilen. Sie sind dazu sogar verpflichtet. So kann die Krankenkasse nicht für alle Kosten aufkommen, bis nicht nachgewiesen ist, dass nicht auch eine andere Versicherung die Kosten übernehmen kann. So kommt es, dass man Rechtwege gehen muss, die von Anfang an als unwahrscheinlich erscheinen. Nur um dann am Ende ein amtliches Blatt Papier in den Händen zu halten, dass dieser Rechtsweg ausgeschöpft ist. Erst dann kann die Krankenkasse die Kosten übernehmen, sie ist sogar dazu verpflichtet, sowas zu fordern. Das kostet alles Zeit, das belastet die Gerichte und Ämter, aber so ist unsere Welt inzwischen.

  45. 43.

    „ Das ist an Frechheit kaum zu überbieten. Scheiße bauen und dann noch die Kosten vollumfänglich ersetzt bekommen wollen. Was eine Nehmergesellschaft das geworden ist - unglaublich. Was ist da in der frühen Kindheit schiefgegangen?“ Jeder Satz von Ihnen könnte von mir sein!

  46. 42.

    Eric & Sven - Sie sind der Realität sehr nahe. Ist der Autofahrer zu schnell gefahren? War seine Ampel evtl. schon auf Orange? Hat er beim Fahren telefoniert? Daraus ergibt sich bei deutschen Gerichten die Erwägung der Teilschuld.

  47. 41.

    Was für eine S-Bahn? In Rangsdorf fahren keinen S-Bahnen, die hätten auch keine Oberleitung und keine Lok.

  48. 40.

    Wie auch in der Bildbeschreibung angegeben, handelt es sich hierbei um ein Symbolfoto.

  49. 39.

    Das ist vollkommener Unsinn. Raserei gilt nach Recht als Vorsatz und ist somit als Straftat zu sehen im Falle einer Schädigung Dritter. Somit zahlt die Versicherung schon mal gar nichts. Ich kenne keine Versicherung die bei Vorsatz freiwillig bezahlt...

  50. 38.

    War es denn überhaupt die S-Bahn? Rangsdorf lässt doch eher Regionalbahn vermuten. Ausserdem ist von der Lokomotive die Rede.

  51. 37.

    "War das Unglück ein Wegeunfall?" Für mich ist das pure Dummheit, mehr nicht. Und warum sollen andere dafür bezahlen, verstehe ich nicht.

  52. 36.

    Wie hat mal ein Kabarettist gesagt: "das ist allein mit Prügel nicht zu korrigieren" Da hat´s bei den "Eltern"wohl auch mächtig ausgesetzt.

  53. 35.

    Na ein Glück klingt Ihre Einlassung so hochgebildet. Nicht.
    Merken Sie hoffentlich selbst, dass Ihre Unterstellungen vollkommen daneben waren...

  54. 34.

    Allein die Forderung nach Anerkennung als "Wegeunfall" haut dem Fass den Boden aus. Da fallen einem gleich zig karabett-taugliche Szenarien für "Wegeunfälle" ein...

  55. 33.

    Was gibt es da zu verhandeln?
    Suizidgefahrdete die sich etwas antun bekommen auch med. Unterstützung!

    Es darf keine weitere Aufkundigung des Solidaritätsprinzips geben auch wenn Leute sich schwachsinnig verhalten!
    Alles andere führt ins 4. Reich...

    Aber hey, Hitler war in der KPD, vorher in einer SPD (es gab mehrere!) und später in der DAP.
    Er schrieb 2 Bücher...
    Wieso sage ich das? Weil ihr alle keine Bildung habt und auf solche Rattenfänger reinfallen werdet.

  56. 32.

    Das ist Arroganz pur, und seine Eltern haben auf seinen Namen geklagt. Was sind das für Eltern? Er muss dafür selber gerade stehen.

  57. 30.

    Das ist ja wohl kein Wegeunfall, da der Schüler sich unerlaubt einen anderen Weg wählte.
    Ausserdem hat das nicht der Schüler sondern seine Eltern sind vor Gericht gegangen, da fragt nan sich wirklich was das für eine Erziehung ist.

  58. 29.

    Es wird immer absurder in diesem Land.
    Demnächst verklagen ich einen Autofahrer, der mich angefahren hat, weil ich bei Rot die Straße querte.
    Letztlich ist es auch ein Schlaglicht auf das Bildungssystem. Von einem Gymnasiasten könnte man schon etwas mehr erwarten. Auch in Anbetracht dessen, dass die Grünen seit Jahren versuchen, dass Wahlalter zu senken.
    Mir schwant, in Anbetracht dieses Falls, Böses.

  59. 28.

    Das ist wirklich ein spannender Kommentar. Echt unglaublich. Dann kann man S-Bahn-Surfen auch gleich als Kurs anbieten. Finden sich bestimmt viele Teilnehmer.

  60. 27.

    Ich kann den meisten hier Beipflichten. Genauso müsste es aber mit den Kosten für Behandlungen laufen, wenn Personen der Meinung sind betrunken Ski oder Auto zu fahren und sich verletzen. Auch hier Behandlungs- und sonstige Kosten schön selber tragen
    Da folgt schnell die "Ernüchterung".

  61. 26.

    Ich bin dafür, aber fordere im Zuge der Gleichbehandlung auch für sonstige Straftäter Versicherungsschutz.
    So bspw. auf dem Weg zum nächsten Bankraub, bei der Sprengung des Geldautomaten, der Fluchtfahrt vor verfolgender Polizei und und und.
    Es mag ja Gründe geben, warum das Bundesgericht die Sache zur Entscheidung angenommen hat. Diese würden dann sehr interessieren.

  62. 25.

    Danke, der einzige richtig gute und sachliche Kommentar. In einigen anderen Kommentaren wird hingehen über "Was ist da in der frühen Kindheit schiefgegangen?", "Hinnverbrannt" oder wie bzw. ob man mit 15 Jahren die Folgen abschätzen kann. An all diejenigen Schreiblinge: Wie anmaßend kann man sein!? Schon mal in Betracht gezogen, dass bei dem Geschehenden auch ein krankheitsbedingtes Verhalten vorliegen kann? Einfach mal etwas tiefer stapeln....

  63. 24.

    Wenn man die Kommentare liest, dürften folglich auch Autobahnraser, Extremsportler, Raucher, Couchpotatoes usw. keinen Versicherungsschutz genießen dürfen. Und dann?

    Vergleich:
    Der Raser, der einen Unfall mit schweren/langandauernden Verletzungen verursacht, entschuldet sich im Zweifel. Toll.

  64. 23.

    Ein Wegeunfall ist auch dann nicht mehr gegeben, wenn man auf dem Arbeits- oder Heimweg mal eben kurz zum Bäcker seines Vertrauens abbiegt. Da der junge Mann, so schlimm sein Schicksal ihn auch getroffen hat (selbstverschuldet) und so traurig das ist, den normalen Weg verlassen hat, um sich dem gefährlichen Vergnügen des Bahnsurfens zu widmen, hat er ihn unterbrochen. Zusätzlich hat er erkennbar gegen die Schadensminderungspflicht verstoßen, wodurch der Unfall erst zustande kam. Wie man dann noch dreist auf Schadenersatz klagen kann, erschließt sich einem vernünftig denkenden Mensch nicht wirklich. Ich kann auch nicht die Bremsen an meinem Auto außer Betrieb setzen und dann die Versicherung wegen der Unfallfolgen zu verklagen, weil ich gegen die nächste Wand gebrettert bin.

  65. 22.

    Ja das sagen Sie und kling ja auch erstmal logisch. Aber das mit dem logisch hört bei Recht haben und Recht bekommen bekanntlich auf. Siehe "...zunächst erfolgreich vor dem Sozialgericht Potsdam..."

  66. 21.

    Das ist ja wohl der Gipfel der Unverschämtheit.Baut Mist obwohl andauernd davor gewarnt wird und will dann noch eine Anerkennung als Wegeunfall.In meinem Umfeld sind Leute die wegen Corona im Job und jetzt mit Long Covid zu kämpfen haben Probleme der Anerkennung durch die BG haben.Dieser"" Knabe"" hat alles selbst verschuldet also soll er zusehen wie er klar kommt!

  67. 20.

    Vielleicht ist der Verunfallte ein Opfer der Gesellschaft ? Was dann ?

  68. 19.

    Aprilscherz?

  69. 18.

    Es wird Zeit, dass die DB Dachkameras aufbaut, damit das Fahrpersonal reagieren kann. Die DB muss aufrüsten, damit die Idionten gestoppt werden.

  70. 17.

    Da wie bereits erwähnt von Vorsatz ausgehen ist verstehe ich die Diskussion um evtl Kosten nicht. Bei Vorsatz zahlt generell keine Versicherung. Und solchen Leuten sollten am Ende die Rechnung präsentiert werden. Schön aus eigener Tasche zu zahlen. Und zwar alles - von den Behandlungskosten bis zur Entschädigung für Fahrgäste. Nix mit Allgemeinheit. Wer Kosten mutwillig verursacht trägt sie auch in vollem Umfang.

  71. 16.

    Hätte er was daraus gelernt, hätte der nicht geklagt. Ich hoffe, der darf seinen Mist selbst bezahlen und lässt die Solidargemeinschaft, die eh schon für seinen Mist mitbezahlt hat, nicht noch mehr berappen. Seine Idiotie - unser Beitrag? Ich sehe es bedeutend anders und ich hoffe, dass ihm die nächste Instanz mal seine Grenzen aufzeigt, wenn der schon nicht in der Lage ist zu reflektieren dieser Honk.

  72. 15.

    Der will unverschämtes Geld von der Versichertengemeinschaft?

  73. 14.

    Also wenn der mit der Klage durch kommt, dann ich ja unangeschnallt über alle roten Ampeln zur Arbeit fahren. Ich bin ja versichert. Und für die anderen ist bei mir nicht zu holen, da noch andere Gläubiger warten.

  74. 13.

    "Mit einem mitgebrachten Vierkantschlüssel öffnete er während der Fahrt die verschlossene Durchgangstür des letzten Waggons und kletterte auf die schiebende Lok dahinter."

    Wer kennt das nicht so oder so ähnlich auch aus seiner eigenen Schulzeit. Normales Ding.

    Ich hoffe noch auf Richter mit Verstand.

  75. 12.

    Wenn ich zum Spaß immer wieder quer über die Autobahn laufe und dann irgendwann doch angefahren werde - soll das dann auch die Unfallkasse ausbaden?

  76. 11.

    Viel erschreckender finde ich mit welchem geistigen Niveau man es auf ein Gymnasium schaffen kann.

  77. 10.

    Mein Mitleid hält sich in Grenzen. Aber heute bekommen sogar Partnerinnen von Mörder eine Opferspende - wenn wundert da noch was

  78. 9.

    Die Kasse zahlt ja nur wenn man sich auf direktem Weg von oder zur Arbeit befindet...ein Besuch zum privaten Vergnügen auf dem Dach ist eben ein nicht versicherter "Umweg"...hoffentlich hat er wenigstens was draus gelernt..

  79. 8.

    In meinen Augen ist solches Verhalten eine Straftat (Eingriff in den Bahnverkehr) und als solche sicher nicht mit dem Zweck des versicherten Weges vereinbar.

  80. 7.

    Das ist an Frechheit kaum zu überbieten. Scheiße bauen und dann noch die Kosten vollumfänglich ersetzt bekommen wollen. Was eine Nehmergesellschaft das geworden ist - unglaublich. Was ist da in der frühen Kindheit schiefgegangen?

  81. 6.

    Wenn ich auf dem Weg nach Hause einkaufe, ist die Versicherung ab den Geschäft nicht mehr zuständig.
    Wenn ich auf eine Lok steige, dann ist das kein normaler Weg nach Hause! Wie kann ein solch gefährliches und rücksichtsloses Verhalten dann als Wegeunfall "belohnt" werden?

  82. 5.

    Warum sollten die Unfallkassen und damit die Allgemeinheit für solchen lebensgefährlichen Blödsinn auch noch zahlen? Man kann nur noch den Kopf schütteln.

  83. 4.

    Es ist wirklich erstaunlich, zu welchen Urteilen untere Instanzen kommen. Kein Wunder, dass Juristen sagen, dass man erstinstanzliche Urteile ohnehin nicht ernstnehmen muss. Wenn jemand sich vorsätzlich in eine solch gefährliche Situation begibt, kann er sich doch nicht ernsthaft auf den gleichen Versicherungsschutz berufen wie sämtliche anderen Versicherten, die ganz normal im Zug sitzen und niemals auf so eine hirnverbrannte Idee kämen.

  84. 3.

    Die Gesellschaft soll für gefährliche und verbotene Handlungen aufkommen? Geht´s noch?

  85. 2.

    Versicherungsschutz beim S-Bahn Surfen? Ich brauch den Artikel gar nicht erst zu lesen für eine Meinungsbildung. Für strafbare Handlungen sollen andere aufkommen? Das ist absurd. Gerichte sollten das gar nicht erst zur Verhandlung zulassen.
    So, jetzt lese ich mir das mal durch.

  86. 1.

    Der Schüler hat den Unfall selbst herbeigeführt. Einen Vierkantschlüssel mitzuführen, deutet auf Vorsatz hin. Mit 15 Jahren hätten ihm mögliche Folgen bewusst sein müssen (z. B. auch ein Sturz von dem Dach). Oder war die S-Bahn so voll, dass er keinen anderen Platz hatte? Wenn dies als Wegeunfall anerkannt wird, dann "Gute Nacht Justiz".



Nächster Artikel