Ein- und Ausgang - Sommerbad Neukölln wird videoüberwacht

Fr 04.08.23 | 12:12 Uhr
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Polizisten stehen vor dem Eingang des Sommerbad in Neukölln. Das Berliner Freibad wird wegen seiner Lage am Columbiadamm auch Columbiabad genannt. (Foto: dpa)
Video: rbb24 Abendschau | 04.08.2023 | Martin Schmitz | Bild: dpa

Ein- und Ausgang des Sommerbads Berlin-Neukölln werden seit Freitag videoüberwacht. Damit werde der nächste Schritt für mehr Sicherheit in den Freibädern umgesetzt, hieß es in einer Mitteilung der Berliner Bäder-Betriebe (BBB) vom Donnerstag.

Ein Hinweisschild macht darauf aufmerksam, dass Badegäste damit rechnen müssen, von den neu installierten Videokameras erfasst zu werden. Die Aufnahmen werden den Angaben zufolge nach 72 Stunden automatisch gelöscht, falls Ermittlungsbehörden die Aufzeichnungen nicht zuvor anfordern.

In einigen Berliner Bädern kommt es immer wieder zu Gewaltausbrüchen, vor allem von Jugendlichen und jungen Männern. Seit dem 15. Juli 2023 gilt bereits für alle Besucherinnen und Besucher der Freibäder eine Ausweispflicht.

So war es im Juli im Columbiabad in Neukölln zu Ausschreitungen sowohl zwischen Besuchern des Freibads als auch mit dem Sicherheitspersonal und Angestellten des Bads gekommen. Daraufhin meldeten sich viele Bäder-Bedienstete krank, das Bad musste eine Woche geschlossen bleiben.

Sendung: rbb24, 04.08.2023, 13:00 Uhr

19 Kommentare

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  1. 19.

    " Die Maßnahmen dienen der Beweissicherung "

    ja, aber nur wenn die Überwachungskameras auf die Schwimmbecken u. Liegewiesen ausgerichtet wären

  2. 18.

    " Videoüberwachung ist ein wesentlicher Bestandteil in der Beweissicherung "

    Videoüberwachung vom Ein u. Ausgang ?

  3. 17.

    " Ein- und Ausgang des Sommerbads Berlin-Neukölln werden seit Freitag videoüberwacht. "

    und was bringt das bei Randale am Schwimmbecken ?

  4. 16.

    Ich kann Ihnen nur zustimmen.
    Das Portmonnaie voller Rabbatkarten (Daten freigegeben), das eigene Leben täglich im Netz mit hübschen Bildchen posten ect., aber nach Datenschutz schreien.

  5. 15.

    Die bösen Jungs brechen auch Wohnungstüren auf. Und trotzdem schließt man die zu. Oder lassen Sie ihre offen?

    Jede Maßnahme hilft ein Stück weit. Nichts tun und alles schlecht reden ist kein verantwortungsvolles Verhalten.

  6. 14.

    Die Maßnahmen dienen der Beweissicherung und wirken auch präventiv. Warum formulieren Sie nur Fragen, die die Maßnahmen in Frage stellen? Das hilft doch nur den Straftätern ...

  7. 13.

    Vor allem ist die Ausweiskontrolle bei Frauen unverhältnismäßig.
    Und die bösen Jungs werden nicht durch den Eingang gehen, sondern übern Zaun.

  8. 12.

    Da stimme ich Ihnen zu. Aber was passiert dann, wie immer, gar nichts. Traurig, aber das ist die Realität.

    Die Täter, sind doch meistens nicht strafmündig.

  9. 11.

    Liebe Datenschützer, Gesundheits -und Lebensschutz geht vor Datenschutz. Das höhere Gut geht immer vor. Das sagt einem doch der gesunde Menschenverstand. Was stimmt mit einigen Menschen nicht? Lieber sehe ich meine Fratze auf einem Bildaufzeichnungsgerät als bei einem plastischen Chirurgen.

  10. 10.

    Die Videoaufz. kann bei verübten Straftaten innerhalb des Bades zur Aufklärung beitragen wenn z.B. Zeugen die Personen auf dem Video erkennen und somit die Polizei bei ihren Ermittlungen unterstützen.

  11. 9.

    Das wäre ja mal interessant wie das im jenen Fall gelingen soll? "Es würden keine Umkleideräume oder Liegewiesen gefilmt, sondern ausschließlich der Ein- und Ausgangsbereich des Bades am Columbiadamm".

    Also wenn es dann zu Straften im Bad kommt was möchte man dann mit den Aufnahmen vom Ein- und Ausgang beweisen? Das jemand im Bad war ist kein Beweis das jener dort Straftaten verübt hat!? Auch zur Durchsetzung des Hausrechtes ist die Maßnahme fraglich, dazu müsste man sich die Aufnahmen täglich anschauen und dies ist Rechtswidrig. Auch die Speicherfrist von 72 ist für den Zweck ebenfalls fraglich. Fazit: die Maßnahme ist völlig ungeeignet und somit Rechtswidrig. Ich bin auf die Stellungsnahme des Datenschutzbeauftragten gespannt! Auch das verlangen eines Ausweises ist Rechtswidrig! -> Personalausweisgesetz

  12. 8.

    Es ist ein legitimes Interesse des Unternehmens, einen sicheren Badebetrieb zu gewährleisten. Zum anderen werden die Ausweise kontrolliert und nicht aufgezeichnet. Somit findet keine Datenerfassung der Personalien statt. Es wird lediglich sichergestellt, dass man Daten im Eskalationsfall erfassen kann. Und das ist aus datenschutzrechtlicher Sicht nicht zu beanstanden.

  13. 7.

    Videoüberwachung ist ein wesentlicher Bestandteil in der Beweissicherung.

  14. 6.

    Die Maßnahme ist schlicht notwendig. Und auch hilfreich. Wenn sie bessere Vorschläge haben, können sie diese ja hier unterbringen. Das hilft mehr als meckern und gar nichts tun.

  15. 5.

    Das ich nicht lache. Aber regelmäßige Bedrohungen, Nötigungen, Körperverletzungen etc sind rechtskonform? Nur wenn diese Kuschelbehandlung endlich ein Ende hat, wird wieder Recht und Ordnung einkehren. Was meinen Sie würde passieren, wenn Jugendliche derartige Gewaltszenen in den USA, Saudi-Arabien oder China unternehmen würden? Ohne harte Maßnahmen wird man keinen Respekt bekommen von Leuten, bei denen männliche Gewalt den Status hebt und normalisiert ist.

  16. 4.

    Zynische Kommentare sind nicht hilfreich. Es geht um die Beweissicherung.

  17. 3.

    Schade um die Investition, bringen wird es gar nichts.

  18. 2.

    Die Maßnahme ist schlicht rechtswidrig und der RBB hat offenbar nicht den Schneid beim Datenschutzbeauftragen des Landes nachzufragen ob diese Maßnahme mit diesem abgesprochen wurde. Gerade im Zusammenhang mit der Ausweiskontrolle ist diese Maßnahme weder Zielführend noch Verhältnismäßig.

    Wie schaut es denn aus wenn es zu Vorfällen kommt? Das Videomaterial vom ganzen Tag wird dann gesichtet und jeder Gast wird zum potentiellen Verdächtigen. Betreffende sollten sich dies nicht gefallen lassen und schon seltsam das die Stellungsnahme vom Datenschutzbeauftragten des Landes im Artikel fehlt. Schon die Ausweiskontrolle veranlasste den Datenschutzbeauftragten zur Nachfrage über Sinn und Zweck der Maßnahme.

  19. 1.

    Ich wußte nicht, daß die Prügeleien mehrheitlich im EIngangsbereich stattfinden.

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