Es ist noch nicht allzu lange her, da war das Weg-Bier in Berlin offiziell verboten. Fraglich ist, wie viele Menschen das damals interessierte. Aber es lohnt sich, genauer zu gucken, wo man in Berlin unbehelligt esssen und trinken darf.
24 kleine Geschichten über die großen Errungenschaften und kleinen Niederlagen der Brandenburger und Berliner in Sachen "Essen und Trinken". Alle Türchen auf einen Blick finden Sie hier.
Für Verbote gibt es - ja, die Polizei - meistens allerdings wird mit Schildern und Schrift gearbeitet. Oder mit Piktogrammen. Verboten ist vielerorts das Essen und das Trinken. Damit den Hungrigen und Durstigen aber auch klar ist, was da nun wirklich Sache ist, wurden einheitliche Schilder kreiert und in einer Vorschrift festgehalten, in der "DIN EN ISO 7010". Verbotszeichen haben hier die Bezeichnung "P", verbunden mit einer Nummer. Für "Essen und Trinken verboten!" gibt es das P022 mit einem rot durchgestrichenen Trinkbecher und einer Art stilisiertem belegten Brötchen (natürlich auch durchgestrichen).
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Ungehemmt schlemmen? - Iss nich!
Doch auch an den Orten, wo solche Schilder fehlen, heißt das nicht, dass man dort ungehemmt schlemmen kann. Zum Beispiel in den Bussen und Zügen der BVG. Dort regeln das die "Beförderungsbedingungen des Berliner Verkehrsbundes": "Essen und Trinken ist in Bahn, Bus und Tram grundsätzlich verboten." Die Steigerung davon ist dann das Verbot des Umgangs "mit offenen Speisen (Speiseeis oder Ähnliches) und offenen Getränken“, mit denen man erst gar nicht die Fahrzeuge betreten darf (Mit einer eingewickelten Stulle in den Bus steigen, geht also.).
Keine Bußgelder fürs öffentliche Trinken - und kein Protest
Bußgelder fürs "Biertrinken im öffentlichen Raum", wie etwa in Venedig, gibt es in Berlin nicht, doch es gab sie noch vor wenigen Jahren: Der Tagesspiegel recherchierte vor wenigen Wochen, warum das von 1999 bis 2006 im "Berliner Straßengesetz" festgehaltene Alkoholkonsum-Verbot wieder aufgehoben wurde: "Ist nicht oft vorgekommen. Als die Regelung gekippt wurde, regte sich kein Protest. Hinterher gab es hier und da wieder Versuche, das öffentliche Trinken einzudämmen."
Die Strafe damals: zehn Euro Bußgeld. Wie tolerant und unaufgeregt Berlin ist (wenn auch nicht alle Bewohner der Stadt), zeigt die Trink-Praxis an der Stargarder Straße: Hier darf der Wirt des "Alois S." Bier und Wein auch den Muttis und Vatis auf der Terrasse, die genau genommen Teil eines Spielplatzes ist, servieren. Nur für Schnaps müssen die Eltern an die Bar.
"Am Fernsehturm essen kann rischtisch teuja werdn"
Was an der Stargarder Straße noch erlaubt ist, wird zwei, drei Kilometer weiter südlich dann schon mit einem Bußgeld belegt: Essen und Trinken auf dem Plateau am Fernsehturm kostet 30 Euro: kassiert wird dieses vom Bezirk Mitte. Lokal ausgedrückt heißt das: "Am Fernsehturm essen kann rischtisch teuja werdn." Dreimal darf man raten, was der Hungrige sagt, wenn er so einen Bußgeldzettel übergeben bekommt, nur weil er hinter der Marienkirche seine Stullen ausgepackt hat: "Na, Prost Mahlzeit!"