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Fragen und Antworten

So soll das Shoppen in Berlin mit Corona-Testpflicht ablaufen

Anders als bisher will der Senat von der Logik "Öffnen-Schließen-Öffnen-Schließen" wegkommen und deshalb keine "Notbremse" ziehen. Die vorsichtigen Lockerungen im Handel sollen bleiben, allerdings ab Mittwoch mit Testpflicht. Fragen und Antworten dazu.

Wo gilt ab Mittwoch in Berlin die Testpflicht?

Die Testpflicht "Test & Meet" löst ab Mittwoch die "Click & Meet"-Regelung im Berliner Einzelhandel ab. Soll heißen: Vor dem Ladenbesuch müssen keine Termine gebucht werden. Allerdings müssen tagesaktuelle negative Testergebnisse vorgelegt werden. Nur Kinder unter sechs Jahren müssen keine Testergebnisse vorlegen.

Gleichzeitig muss Abstand zueinander eingehalten werden, es dürfen nur wenige Kunden das Geschäft betreten, es bleibt bei der Pflicht zum Tragen medizinischer Masken. Ab Mittwoch wird diese Pflicht derweil verschärft: Waren bislang neben FFP2-Masken auch OP-Masken zulässig, dürfen dann im Berliner Einzelhandel nur noch FFP2-Masken getragen werden.

Betreibende von Kaufhäusern und Einkaufszentren (Malls) sind angehalten, für die Besucher Testmöglichkeiten zu organisieren. Der Hauptgeschäftsführer des regionalen Handelsverbands, Nils Busch-Petersen, signalisierte bereits die Bereitschaft der Händler, hier aktiv mitzumachen und beispielsweise in leeren Ladenflächen oder auf Parkdecks solche Teststationen einzurichten.

Die Testpflicht gilt nicht für "Stellen der Grundversorgung", also Supermärkte, Metzger, Bäckereien, Apotheken, gewerblicher Handwerkerbedarf, Drogerien, Optiker, Wochenmärkte, Tankstellen, Fahrrad- und Autowerkstätten, Buchhandel, Abhol- und Lieferdienste von Restaurants.

Gilt die neue Berliner Testpflicht auch für den Friseur und die Kosmetik?

Ja - für körpernahe Dienstleistungen wie Kosmetik und auch Friseure in Berlin gilt laut aktueller Eindämmungsverordnung: Sie dürfen nur noch nach vorheriger Terminvereinbarung und mit einem tagesaktuell bescheinigten, negativen Testergebnis wahrgenommen werden. Gleiches gilt auch für den Besuch kultureller Einrichtungen wie Museen, Galerien und Gedenkstätten.

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Wo und wann können Corona-Schnelltests in Berlin durchgeführt werden?

Die Internetseite "test-to-go.berlin" listet alle Teststationen auf, die es in Berlin gibt. Stand Montag, 29. März waren dies 157 verschiedene Anlaufstellen. Die Liste wird fortlaufend erweitert.

Neben 16 offiziellen Testzentren des Landes Berlin, die sich über alle Bezirke erstrecken und teilweise auch ohne Terminbuchung genutzt werden können, bieten fünf Krankenhäuser den Service für Bürgertests an. Hinzu kommen zahlreiche gewerbliche Anbieter wie Apotheken sowie Testzentren von Drittanbietern. Auch in Einkaufszentren und Warenhäusern selbst sollen "zügig" Teststationen entstehen, wie der Hauptgeschäftsführer des regionalen Einzelhandelsverbands, Nils Busch-Petersen, am Montagabend im rbb sagte.

Zu beachten ist, dass nicht alle Testzentren auch an Sonn- und Feiertagen geöffnet haben. Apotheken zum Beispiel bieten die Bürgertests nur innerhalb ihrer Geschäftszeiten an. Alle übrigen Anbieter, auch die öffentlichen, können von Testpersonen auch an Sonn- und Feiertagen aufgesucht werden - so auch an Ostern.

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Wie alt darf ein "tagesaktuelles" Corona-Schnelltestergebnis höchstens sein?

Das Testergebnis muss vom selben Tag sein. Das teilte die Gesundheitsverwaltung dem rbb auf Nachfrage mit.

Die Potsdamer Stadtverwaltung hat das anders geregelt. "Der PoC-Antigen-Schnelltest oder der PCR-Test mit negativem Ergebnis kann höchstens 24 Stunden vor dem Besuch in einem Geschäft vorgenommen worden sein", heißt es auf der entsprechenden Internetseite der Stadtverwaltung [potsdam.de]. Die Testpflicht galt in Potsdam seit 27. März im Einzelhandel. Inzwischen wurde das Modellprojekt in Potsdam aber wegen stark angestiegener Infektionszahlen wieder eingestellt.

Kann ich meinen Selbst-Schnelltest, den ich zu Hause durchgeführt habe, als Nachweis vorlegen?

Nein. Für die Wahrnehmung von Dienstleistungen und den Besuch von Geschäften gelten nur tagesaktuelle "PoC"-Antigen-Schnelltests, die an offiziellen Teststellen oder auch direkt in dem aufgesuchten Geschäft ("Teststelle vor Ort") durchgeführt werden.

Selbsttests ergeben besonders im privaten und familiären Bereich Sinn, gerade mit Blick auf Ostern. Daher heißt es auch in der aktuellen Berliner Eindämmungsverordnung: "Alle Bürger*innen sind zudem dringend angehalten, sich auch vor privaten Treffen in einer der inzwischen stadtweit rund 170 Stellen testen zu lassen oder sich mit sogenannten Selbsttests zu untersuchen, um eine Coronavirus-Infektion auszuschließen."

Gibt es überhaupt genügend Schnelltests?

Laut Taskforce der Bundesregierung hat das Bundesgesundheitsministerium schon im vergangenen Jahr mit Anbietern von Schnelltests ein Kontingent von 550 Millionen Schnelltests für das Jahr 2021 gesichert - in diesem Jahr wurden demnach weitere Kontingente im Volumen von knapp 100 Millionen Schnelltests gesichert. Nach Auskunft der Anbieter waren 150 Millionen Schnelltest im März direkt bestellbar. Darüber hinaus ermöglicht die Taskforce den Ländern, über ein Joint Procurement Agreement der EU-Kommission weitere 240 Mio Schnelltests zu bestellen.

Gibt es eine Meldepflicht bei einem positiven Selbsttest?

Nein. Wer einen Selbsttest macht, der positiv ausfällt, sollte diesen aber genauso wie bei einem positiven Antigen-Schnelltest durch einen PCR-Test bestätigen lassen und sich vorsichtshalber solange zu Hause in Quarantäne begeben, bis das Ergebnis vorliegt.

Muss ich auch ein Testergebnis vorlegen, sobald ich das Geschäft nicht betrete, sondern mir einen Artikel außerhalb des Ladens im Freien aushändigen lasse?

Nein, die Testpflicht für Geschäfte in Berlin und Potsdam besteht nur dann, sobald der Laden "betreten" wird, wie es in den jeweiligen Verordnungen heißt. Für die Übergabe der Ware im Freien ist kein Testergebnis erforderlich. Allerdings sollten Kunden und Verkäufer auch in diesem Fall eine medizinische Maske tragen.

Was ist eigentlich mit den Beschäftigten im Einzelhandel?

Seit Montag (29. März) sind deren Arbeitgeber verpflichtet, die individuellen Schutz- und Hygienemaßnahmen durch ein Testkonzept zu ergänzen - soweit ausreichend Tests zur Verfügung stehen und deren Beschaffung zumutbar ist. Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die an ihrem Arbeitsplatz präsent sind, müssen regelmäßig, mindestens aber zwei Mal pro Woche kostenlos ein Testangebot bekommen. Beschäftigte mit direktem Kontakt zu Kundinnen und Kunden, auch Beschäftigte in Supermärkten, sind verpflichtet, das Angebot wahrzunehmen. Das gilt auch für Selbstständige, also beispielsweise Späti-Händler.

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Wie wird das Testergebnis dokumentiert?

Jedes Testzentrum hat laut Bundesgesundheitsministerium ein Dokumentationssystem. Nach einem Schnelltest bekommt der Getestete ein Zeugnis, auf dem u.a. angegeben wird, wer, bei wem, wann, mit welchem Ergebnis getestet wurde. Ähnliche Zeugnisse halten Apotheken und Arztpraxen vor. Testergebnisse erhalten die Getesteten entweder per E-Mail, bei Bedarf kann das Testergebnis aber auch in der Teststation ausgedruckt werden.

Sind geimpfte Menschen von der Testpflicht befreit?

Nein, geimpfte Menschen sind laut Bundesgesundheitsministerium aktuell von dem Nachweis eines negativen Tests noch nicht befreit.

Sind Menschen, die bereits an Corona erkrankt waren, von der Testpflicht befreit?

Nein, auch genesene Corona-Patienten sind aktuell von dem Nachweis eines negativen Tests nicht befreit.

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Welche Arten von Corona-Schnelltests gibt es?

Es werden derzeit zwei Arten von Antigen-Schnelltests unterschieden, die sogenannten Point-of-Care-Antigen-Schnelltests ("PoC"-Tests) für den professionellen Gebrauch ("Schnelltests") und die Antigen-Schnelltests zur Eigenanwendung durch Laien ("Selbsttests"). Außerdem gibt es nach wie vor den PCR-Test, der im Labor ausgewertet wird.

Antigen-Schnelltests können nur durch geschultes Personal durchgeführt werden. Dafür wird ähnlich wie beim PCR-Test ein Nasen- oder Rachenabstrich gemacht. Die Auswertung erfolgt im Gegensatz zu den PCR-Test aber direkt vor Ort und nicht im Labor. Seit 8. März hat jeder Anspruch auf mindestens einen Schnelltest pro Woche.

Selbsttests haben ihren Namen, weil diese Tests jeder selber, zum Beispiel zuhause, machen kann. Die Selbsttests sind zur Anwendung durch Privatpersonen bestimmt. Dafür muss die Probenentnahme und -auswertung entsprechend einfach sein. Der Test kann zum Beispiel mit einem Nasenabstrich oder mit Speichel erfolgen.

PCR-Tests sind der "Goldstandard" unter den Corona-Tests. Die Probenentnahme erfolgt durch medizinisches Personal, die Auswertung durch Labore. Sind Schnelltest-Ergebnisse positiv, müssen diese dem Gesundheitsamt gemeldet und durch einen PCR-Test überprüft werden.

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Wie sicher sind Selbst- und Schnelltests?

Sowohl Selbst- als auch Schnelltests sind, soweit die Anwendung entsprechend den Herstellerangaben erfolgt, sicher, schreibt die Berliner Senatsverwaltung für Gesundheit auf ihrer Internetseite [berlin.de]. Grundsätzlich dürfen Tests nur nach vorheriger Zulassung durch das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte auf den Markt gebracht werden.

Selbst- und Schnelltests können ein Virus in der Phase, in der die zu testende Person besonders ansteckend ist, recht sicher erkennen. Wenn der Test positiv ausfällt, ist die entsprechende Person ziemlich sicher infiziert. Ein negatives Ergebnis schließt eine Infektion aber nicht unbedingt aus, insbesondere dann nicht, wenn eine niedrige Viruslast vorliegt oder der notwendige Abstrich nicht korrekt durchgeführt wurde.

Die Qualität vieler Selbsttests, die bei Discountern wie Aldi, Rossmann, dm und in Apotheken verkauft werden, ist in den vergangenen Monaten deutlich gestiegen. "Die Empfindlichkeit dieser Schnelltests ist immer besser geworden, und das ist die Voraussetzung dafür, dass wir sie jetzt in der Breite anwenden", sagte der Präsident des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM), Karl Broich, am 27. März.

Bei 22 von dem Institut geprüften Produkten lägen die Gütekriterien Empfindlichkeit wie auch Spezifität - also die Zuverlässigkeit, Infektionen und Nicht-Infektionen zu erkennen - weit über 90 Prozent, betonte Broich. "Das Problem der falsch-positiven und falsch-negativen Testergebnisse ist dadurch deutlich geringer geworden." Allerdings habe das Institut bei seiner Prüfung auch Produkte aussortiert. Die zuverlässigen Schnelltests listet das BfArM auf seiner Website [bfarm.de] auf.

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Welche Tests gibt es für Kinder?

Prinzipiell gibt es für Kinder und Jugendliche die gleichen Testmöglichkeiten wie für Erwachsene. Damit der Test weniger unangenehm ist, nehmen Ärzte bei Antigenschnelltests beispielsweise dünnere Abstrichstäbchen oder wählen einen Test, bei dem eine Probe aus dem vorderen Nasenbereich ausreicht. Bei diesem Test-Typ sind verschiedene Varianten auf dem Markt, die sich teils besser für Kinder eignen. Gemein haben alle, dass das Ergebnis nach etwa einer Viertelstunde vorliegt.

Welche Alternativen gibt es für Kinder?

Eingesetzt werden können Selbsttests, die das Coronavirus mithilfe einer Speichel- oder Spuckprobe nachweisen. Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) listet unter anderem den Coronavirus (2019-nCoV)-Antigentest-Speichel der chinesischen Firma Beijing Hotgen Biotech Co sowie den AMP Rapid Test SARS-CoV-2 Ag Sputum des österreichischen Herstellers AMEDA Labordiagnostik.

Zudem gibt es die "Lolli-Methode", die in einer Kita in Solingen (Nordrhein-Westfalen) eingesetzt wird: Bereits Anfang März berichtete der WDR [wdr.de] darüber. In der Kita wurden die Kinder nach Zustimmung der Eltern zweimal die Woche mit einem neu-entwickelten PCR-Test auf das Coronavirus getestet. Bei diesem nicht invasiven schmerzfreien Test lutschen die Kitakinder und Kita-Beschäftigten zweimal pro Woche an einer Art Stäbchen. Die PCR-Tests werden gesammelt im Labor untersucht. Auch Kitas in Köln beteiligten sich an diesem Projekt.

Sendung: Fritz, 30.03.2021, 10 Uhr

Korrektur: In der Antwort auf die Frage "Kann ich meinen Selbst-Schnelltest, den ich zu Hause durchgeführt habe, als Nachweis vorlegen?" haben wir zunächst geschrieben, dass lediglich PoC-Schnelltests akzeptiert werden, die in offiziellen Testzentren durchgeführt wurden. Wie jedoch aus der am 27. März aktualisierten Eindämmungsverordnung unter §6b, Satz 1 [berlin.de] hervorgeht, sind auch PoC-Schnelltests, die vor Ort, also direkt im Laden (z.B. Friseur) durchgeführt werden, zulässig. Wir haben dies jetzt ergänzt.

Die Kommentarfunktion wurde am 30.03.2021 um 14:50 Uhr geschlossen

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