Senat antwortet auf CDU-Anfrage - Berliner Lehrplan für Schulen sieht Gender-Sprache nicht vor

Di 16.08.22 | 15:27 Uhr
Die Schüler sitzen am ersten Schultag nach den Sommerferien in Bayern im Unterricht. (Quelle: dpa/Peter Kneffel)
Bild: dpa/Peter Kneffel

Binnen-Stern, Binnen-I und andere Genderformen sind in der schriftlichen Unterrichtssprache in Berlin nicht vorgesehen - das betont die zuständige Senatsverwaltung. Abweichungen von dieser Maßgabe beobachtet die Behörde nur selten.

Die sogenannte Gender-Sprech- und Schreibweise ist nicht Teil des Lehrplans an Berliner Schulen. Das betont die Bildungsverwaltung des Senats in einer Antwort auf eine Anfrage von CDU-Abgeordneten.

Die Schulen des Landes müssten sich an die Lehrpläne halten, "damit wird unter anderem der normgerechte Spracherwerb und -gebrauch sichergestellt", heißt es in der Antwort, die dem rbb vorliegt. Abweichende Normen, die die Verwendung von Binnen-Stern, Binnen-I oder anderen sprachlichen Genderformen regelten, existierten nicht.

Gemeint sind damit Schreib- und Sprechweisen wie PolitikerInnen, Expert*innen, Demonstrant_innen oder Studierende. Beim Sprechen wird bei vielen dieser Formen eine kurze Pause eingefügt. Befürworter sehen darin eine Möglichkeit, gleichermaßen Männer und Frauen zu bezeichnen.

Eltern beschweren sich über Gender-Sprechweise

Grundsätzlich seien die Schulen für die operative Durchführung des Schulbetriebs eigenverantwortlich, gemäß § 7 Abs. 2 S. 1 Schulgesetz Berlin (SchulG). Der Senatsverwaltung für Bildung seien in ihrer Funktion als Schulaufsicht lediglich "nicht repräsentative Einzelfälle" für die schriftliche Anwendung der Gender-Sprache im Unterricht bekannt, heißt es in dem Schreiben weiter.

Konkret gehe es dabei um zwei Briefe von Eltern, in denen die Gender-Sprechweise von Lehrern oder Lehrerinnen an der Schule des Kindes kritisiert wird. Außerdem gebe es die Eingabe eines Schülers, der die Verwendung des Gender-Sternchens an seiner Schule bemängele.

Gender-Sprache als Unterrichtsthema

Lehrkräften stehe es grundsätzlich frei, Gender-Sprache mündlich mit der Schülerschaft, der Elternschaft und im Kollegium anzuwenden – hier gebe es keine Vorgaben. Man gehe aber davon aus, dass Lehrer die schriftliche Unterrichtssprache mit den "allgemeinverbindlichen Vorgaben der deutschen Rechtschreibung" verwenden. Wenn Schüler die amtliche Rechtschreibung verwendeten, dürfe das nicht negativ bewertet werden.

Der Umgang mit Gender-Sprache könne aber als gesellschaftlich kontroverses Thema im Unterricht behandelt werden.

Sendung: rbb88,8, 16.08.2022, 15:24 Uhr

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