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Quelle: Global Travel Images/dpa

Verwaltungsgericht Berlin

Gericht entscheidet diese Woche über 800-qm-Regelung

Das Berliner Verwaltungsgericht will bis Donnerstag über das Verkaufsverbot für Geschäfte mit einer Fläche von mehr als 800 Quadratmetern entscheiden. Das sagte ein Gerichtssprecher am Montag.

Geklagt haben demnach Galeria Karstadt Kaufhof und weitere Einzelhändler. Der Senat hatte die Vorgabe beschlossen, um die Ausbreitung des neuartigen Coronavirus einzudämmen.

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Gericht in Bayern kippte Verbot - setzte es aber nicht um

Die entsprechende Regelung in Bayern war am Montag vom Verwaltungsgerichtshof in München für verfassungswidrig erklärt worden. Die Richter sahen das wegen der Ungleichbehandlung mit kleineren Läden als Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz des Grundgesetzes. Der Handelsverband Berlin-Brandenburg sprach von einem richtigen Signal. Unmittelbare Folgen hat die Entscheidung aber nicht, das Gericht setzte das Verkaufsverbot wegen der Pandemie-Notlage "ausnahmsweise" nicht außer Kraft - sondern stellte nur die Unvereinbarkeit mit dem Grundgesetz fest.

Seit vergangenen Mittwoch dürfen in Berlin nur Geschäfte mit einer Verkaufsfläche bis 800 Quadratmetern wieder öffnen. Im Einzelhandel und im Kontakt mit Risikogruppen wird das Tragen eines Mundschutzes "dringend" empfohlen, ist aber bisher nicht vorgeschrieben.

Sendung: Inforradio, 27.04.2020, 17:00 Uhr

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