Verwaltungsgericht Berlin - Gericht entscheidet diese Woche über 800-qm-Regelung

Mo 27.04.20 | 16:38 Uhr
  3
Laden mit "Geschlossen"-Schild in Kreuzberg
Bild: Global Travel Images/dpa

Das Berliner Verwaltungsgericht will bis Donnerstag über das Verkaufsverbot für Geschäfte mit einer Fläche von mehr als 800 Quadratmetern entscheiden. Das sagte ein Gerichtssprecher am Montag.

Geklagt haben demnach Galeria Karstadt Kaufhof und weitere Einzelhändler. Der Senat hatte die Vorgabe beschlossen, um die Ausbreitung des neuartigen Coronavirus einzudämmen.

Gericht in Bayern kippte Verbot - setzte es aber nicht um

Die entsprechende Regelung in Bayern war am Montag vom Verwaltungsgerichtshof in München für verfassungswidrig erklärt worden. Die Richter sahen das wegen der Ungleichbehandlung mit kleineren Läden als Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz des Grundgesetzes. Der Handelsverband Berlin-Brandenburg sprach von einem richtigen Signal. Unmittelbare Folgen hat die Entscheidung aber nicht, das Gericht setzte das Verkaufsverbot wegen der Pandemie-Notlage "ausnahmsweise" nicht außer Kraft - sondern stellte nur die Unvereinbarkeit mit dem Grundgesetz fest.

Seit vergangenen Mittwoch dürfen in Berlin nur Geschäfte mit einer Verkaufsfläche bis 800 Quadratmetern wieder öffnen. Im Einzelhandel und im Kontakt mit Risikogruppen wird das Tragen eines Mundschutzes "dringend" empfohlen, ist aber bisher nicht vorgeschrieben.

Sendung: Inforradio, 27.04.2020, 17:00 Uhr

Was Sie jetzt wissen müssen

3 Kommentare

Wir schließen die Kommentarfunktion, wenn die Zahl der Kommentare so groß ist, dass sie nicht mehr zeitnah moderiert werden können. Weiter schließen wir die Kommentarfunktion, wenn die Kommentare sich nicht mehr auf das Thema beziehen oder eine Vielzahl der Kommentare die Regeln unserer Kommentarrichtlinien verletzt. Bei älteren Beiträgen wird die Kommentarfunktion automatisch geschlossen.

  1. 3.

    Je größer der Laden desto besser, was ist an 800m² so essentiell?

  2. 2.

    Gleichheitsgrundsatz heißt auch: ALLE Läden sollten - unabhängig von ihrer Größe - ihren Kunden eine bestimmte Verkehrsfläche (ca. 20 qm pro Person?) anbieten können, um ihnen einen Pandemie-abwehrenden Abstand zu ermöglichen.
    Ein entsprechendes Gerichtsurteil würde - da bin ich mir sicher - auch „Regierende“ interessieren.


  3. 1.

    Da bin ich ja mal gespannt. In Bayern wurden sie vom obersten Verwaltungsgericht als verfassungswidirig eingestuft. Mal schauen, wie es bei uns ausgeht. Aber eigtl.ist es auch egal. Denn die Regierenden interessiert der Riccherspruch keine Bohne.

Nächster Artikel

Das könnte Sie auch interessieren