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Video: Brandenburg aktuell | 30.03.2021 | A. Hewel/A. Meyer/S. Teistler | Quelle: dpa/S. Stache

Notbremse und Ausgangsbeschränkungen

Diese Corona-Regeln gelten in Brandenburg an Ostern

Nächtliche Ausgangsbeschränkungen, aber dafür gelockerte Kontaktbeschränkungen: In Brandenburg gelten über die Ostertage besondere Corona-Regeln. Anders als in anderen Bundesländern gelten die Regeln nicht landesweit - sondern abhängig von der Inzidenz.

Über die Osterfeiertage gelten in Brandenburg Sonderregeln der neuen Corona-Verordnung. So gelten von Gründonnerstag an nächtliche Ausgangsbeschränkungen von 22 bis 5 Uhr. Das hatte das Kabinett am Dienstag beschlossen. Ausnahmen gibt es - analog zur Regelung, die zu Weihnachten in Brandenburg galt - nur für triftige Gründe, etwa den Weg zur Arbeit.

"Wir sind mitten in der befürchteten dritten Welle", sagte Ministerpräsident Dietmar Woidke (SPD) zur Begründung. "Vor zehn Tagen hatten wir noch 63 Menschen in Brandenburg, die wegen einer Covid-Erkrankung beatmet werden müssen, heute sind es schon 108." Daher gebe es in dieser Phase der Pandemie noch keinen Spielraum für Lockerungen. Es müsse im Gegenteil eher um Verschärfungen gehen, so Woidke weiter.

Hintergrund

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Zwei Haushalte mit maximal fünf Personen

"Wir setzen die Notbremse weiter um", betonte Woidke. Sie soll, um die nächtliche Ausgangsbeschränkung ergänzt, private Zusammenkünfte unattraktiv machen, denn diese seien ein wesentlicher Infektionstreiber.

Kontaktbeschränkungen werden über Ostern soweit gelockert, dass sich zwei Haushalte mit maximal fünf Personen treffen dürfen - Kinder unter 14 Jahre werden nicht mitgezählt. Das gelte auch in den Landkreisen, in denen die Inzidenz über 100 liegt. In diesen Regionen gelten jenseits der Feiertage verschärfte Kontaktbeschränkungen. Dort dürfen sich sonst nur ein Haushalt und eine haushaltsfremde Person treffen. Hier werde die Notbremse über die Feiertage etwas gelockert, um Familientreffen im kleinsten Kreis zu ermöglichen.

Statt landesweiter gilt in Brandenburg eine regionale Notbremse

Bund und Länder haben eine Notbremse - landesweit oder regional - vereinbart, wenn der Wert neuer Infektionen pro 100.000 Einwohner in einer Woche drei Tage hintereinander in Landkreisen oder kreisfreien Städten über 100 liegt. Dann werden die jüngsten Lockerungen
zurückgenommen. Brandenburg hat keine landesweite, sondern eine regionale Notbremse.

Allerdings trifft diese regionale Notbremse bereits jetzt auf nahezu alle Landkreise und kreisfreien Städte zu. Nur die Kreise Uckermark und Dahme-Spreewald lagen am Mittwoch
unter dem Wert von 100 Ansteckungen je 100.000 Einwohner binnen sieben Tagen.

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Vorerst keine Modellprojekte für Brandenburg

Die Modellprojekte für Öffnungen im Bereich Handel, Kultur und Gastronomie, für die sich unter anderem die Städte Cottbus, Potsdam und Brandenburg an der Havel beworben haben, werden verschoben. "Es ist aus meiner Sicht das falsche Signal, Modellprojekte anzugehen, in einer Zeit, in der die Zahlen so steigen wie jetzt", sagte Woidke. "Bis zum 18. April gilt die aktuelle Verordnung. Bis dahin sehe ich nicht die Zeit für Modellprojekte." Sollte sich die Infektionslage entspannen, werde man entsprechend handeln und sich mit den bereits vorliegenden Vorschlägen etwa aus Cottbus und Potsdam wieder befassen.

Woidke appellierte an die Verantwortung der Bürgerinnen und Bürger in Brandenburg: "Ich möchte Sie alle bitten, mitzumachen, die Regeln einzuhalten." Nur so lasse sich die Gesundheit der Nächsten schützen.

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Test-Angebote in Unternehmen mindestens wöchentlich

Neben dem privaten Bereich gebe es einen weiteren, der von Infektiologen als Treiber der Pandemie ausgemacht worden sei, erklärte Woidke. Das sei der Arbeitsplatz. Deshalb habe die Brandenburger Regierung entschieden, dass Arbeitgeber in Brandenburg ihren Beschäftigten mindestens einen Corona-Test pro Woche ermöglichen müssen – wenn möglich im Unternehmen.

Personendaten zur Kontaktnachverfolgung müssen in Zukunft nicht mehr auf Papier festgehalten werden. Auch eine elektronische Erfassung per Smartphone ist in Brandenburg ab jetzt möglich und erlaubt zum Beispiel über die Luca-App. Mit deren Anbietern hat das Land einen Vertrag unterzeichnet, wie am Wochenende bekannt wurde.

Mehr Besuche in Pflegeheimen

Desweiteren gab Woidke Lockerungen für Pflegeheime in Brandenburg bekannt. Es gelte in Zukunft keine Personengrenze für Besuche mehr, insofern drei Bedingungen erfüllt seien:

- Mindestens 75 Prozent der Bewohnerinnen und Bewohner haben seit mindestens zwei Wochen den vollen Impfschutz.
- Auch die Beschäftigten hatten schon die Möglichkeit, sich gegen Corona impfen zu lassen.
- In der Pflege-Einrichtung gibt es aktuell keinen Corona-Ausbruch.

Sendung: Brandenburg aktuell, 30.03.2021, 19:30 Uhr

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