rbb24
  1. rbb|24
  2. Politik
Video: Brandenburg Aktuell | 22.04.2021 | S. Teistler | Quelle: dpa/C. Soeder

Corona-Notbremse

Diese Regeln gelten jetzt in Berlin und Brandenburg

Nächtliche Ausgangssperre, neue Grenzwerte für Schulschließungen, neue Kontaktbeschränkungen: Die von Bundestag und Bundesrat beschlossene Bundes-Notbremse gilt seit Samstag - und hat für Berlin und Brandenburg unterschiedliche Konsequenzen.

Nach der Entscheidung über die bundesweit einheitliche Corona-Notbremse gelten jetzt für die Menschen in Berlin und Brandenburg neue Regelungen. Während es in Brandenburg schon seit Längerem nächtliche Ausgangsbeschränkungen gibt, ist diese Maßnahme für die Menschen in Berlin neu. Auch die Kontaktbeschränkungen sind für die Berlinerinnen und Berliner mit der Bundes-Notbremse strenger geworden, während sich in Brandenburg nichts geändert hat. Neuerungen gibt es in beiden Bundesländern bei Schließungen von Schulen und im Einzelhandel. Vielen Geschäften droht eine erneute Schließung.

Der Bundestag hatte die Regeln am Mittwoch beschlossen, der Bundesrat ließ sie am Donnerstag passieren. Ebenfalls am Donnerstag erschien sie im Bundesgesetzblatt. Am Freitag trat das neue Gesetz in Kraft. Die Bundes-Notbremse ist für alle Bundesländer verbindlich. Falls in Bundesländern strengere Regeln als jene der Bundes-Notbremse gelten, können diese beibehalten werden.

Mehr zum Thema

"Corona-Notbremse"

Bundesrat lässt neues Infektionsschutzgesetz passieren

Notbremse greift seit Samstag

Nach Angaben des Sprechers des Bundesinnenministeriums, Steve Alter, zieht die Notbremse seit Samstag überall dort automatisch, wo am Dienstag, Mittwoch und Donnerstag die Sieben-Tage-Inzidenz über 100 lag.

In Berlin ist die Inzidenz zuletzt etwas gesunken, liegt laut Lagebericht der Gesundheitsverwaltung aber noch deutlich über diesem Schwellenwert. Das Robert-Koch-Institut, dessen Daten für die Notbremse maßgeblich sein sollen, gab den Wert am Freitag mit 132,6 an. In Brandenburg unterschreiten derzeit nur die Landkreise Barnim (67,5) und Ostprignitz-Ruppin (97,2) die 100er-Grenze.

Die neuen Regeln zur Pandemie-Eindämmung sind zum Teil schärfer als die in der Berliner und Brandenburger Infektionsschutzverordnung festgelegten. Sie sollen jeweils ab dem übernächsten Tag gelten, wenn an drei aufeinanderfolgenden Tagen die Schwelle von 100 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner in sieben Tagen überschritten wird. Sie sollen so lange in Kraft bleiben, bis die Inzidenz an fünf aufeinander folgenden Tagen die Schwelle von 100 unterschreitet - dann treten die Extra-Auflagen am übernächsten Tag wieder außer Kraft. Die Bundes-Notbremse soll grundsätzlich bis Ende Juni 2021 gelten.

Mehr zum Thema

Neue Grenzwerte

Brandenburg will Bundesnotbremse in Schulen umgehend umsetzen

AUSGANGSBESCHRÄNKUNGEN: Berlinerinnen und Berliner dürfen ab einer Sieben-Tage-Inzidenz von 100 ab 22.00 Uhr und bis 5.00 Uhr eine Wohnung oder ein Grundstück in der Regel nicht mehr verlassen. Joggen und Spaziergänge bleiben bis Mitternacht erlaubt, allerdings nur alleine.

Bisher gab es in Berlin solche Einschränkungen nicht. In Brandenburg hingegen schon: Seit dem 19. April gilt hier in Regionen mit Inzidenzwerten von mehr als 100 eine Ausgangsbeschränkung zwischen 22 und 5 Uhr. Neu ist hier allerdings, dass bis Mitternacht auch weiterhin Einzelpersonen joggen oder spazieren gehen dürfen. Das war zuvor in Brandenburg nicht möglich.

KONTAKTBESCHRÄNKUNGEN: Mit der neuen Regelung darf sich im privaten und öffentlichen Raum noch ein Haushalt mit höchstens einer weiteren Person treffen, wobei Kinder bis 14 Jahre ausgenommen sind.

Das deckt sich mit der Brandenburger Regelung, die dort schon seit dem 22. März gilt. In Berlin war diese Regel bislang aber differenzierter. Im Freien durften sich tagsüber maximal fünf Personen aus zwei Haushalten treffen plus Kinder. Nachts zwischen 21.00 und 05.00 Uhr durften sich Menschen nur noch alleine oder zweit im Freien aufhalten - auch hier gegebenenfalls plus Kinder.

Drinnen durften sich bisher nur Angehörige eines Haushalts oder Lebenspartner plus eine weitere Person zusammen aufhalten. Auch hier wurden Kinder bis 14 nicht mitgezählt. Nachts waren bislang zwischen 21.00 Uhr und 05.00 Uhr keine Besuche mehr erlaubt. Die Angehörigen eines Haushalts oder Lebenspartner mussten unter sich bleiben.

Bei Bestattungen gilt, dass höchstens 30 Personen daran teilnehmen dürfen. In Berlin galt bislang die Höchstgrenze von 50 Personen in Freien und 20 in geschlossenen Räumen. In Brandenburg gab es bislang keine Personen-Obergrenze, es galten aber bestimmte Regeln zur Durchführung.

Mehr zum Thema

Geschäfte müssen schließen

Keine Ausnahme für Potsdam bei Brandenburger Corona-Notbremse

SCHULEN: Ab einer Sieben-Tage-Inzidenz von 165 müssen Schulen schließen und auf Distanzunterricht umstellen, bei dem die Schüler mittels digitaler Lösungen zu Hause lernen.

In Berlin sind bisher alle Schülerinnen und Schüler im Wechselunterricht, lernen also zum Teil auch in der Schule - das wäre dann vorbei. In Brandenburg galt bisher der Grenzwert 200 für eine Umstellung auf Distanzunterricht - allerdings nur bei Grundschulen. An den weiterführenden Schulen wird seit dem Ende der Osterferien Distanzunterricht durchgeführt. Hier will Brandenburg die Öffnung bei Unterschreiten des neuen Grenzwerts erst zum 3. Mai einführen.

Übrigens gilt der Schwellenwert der Bundes-Notbremse auch für Kitas: Auch "in Einrichtungen der Kinderbetreuung" sei "bei entsprechender Entwicklung des Infektionsgeschehens eine Präsenzbetreuung jenseits eines Notbetriebs nicht zulässig", heißt es in dem neuen Infektionsschutzgesetz [bundestag.de/pdf]. Somit gilt für Kitas in Berlin und Brandenburg: Sie müssen ab einer 7-Tage-Inzidenz von 165 in den Notbetrieb umschalten. In Berlin ist dies schon jetzt der Fall. In Brandenburg mussten bislang erst ab dem Inzidenzwert von 200 Kitas in den Notbetrieb gehen.

EINKAUFEN: Läden dürfen nur für Kunden öffnen, die einen negativen Corona-Test vorlegen und einen Termin gebucht haben. Viele Geschäfte müssen außerdem ab einer Inzidenz von 150 dichtmachen und dürfen dann nur noch das Abholen bestellter Waren anbieten. Ausgenommen sind unter anderem Supermärkte, Drogerien und Apotheken.

Bisher ist in Berlin Einkaufen auch über den Lebensmittelhandel hinaus mit aktuellem negativen Testergebnis unabhängig vom Infektionsgeschehen möglich - ohne vorherige Terminvereinbarung.

In Brandenburg liegt der Grenzwert für Schließungen des Einzelhandels (außer Versorgern des täglichen Bedarfs) bei strengeren 100. Neu für Brandenburg: Die Bundes-Notbremse zählt Baumärkte nicht zu Versorgern des täglichen Bedarfs. Somit müssen sie ab einer Inzidenz von 150 schließen. Bislang durften sie auch bei höheren Werten geöffnet bleiben. Liegt die Inzidenz zwischen 100 und 150, müssen Kunden von Baumärkten nun auch ein tagesaktuelles negatives Testergebnis vorlegen.

Mehr zum Thema

Eilanträge abgewiesen

Verwaltungsgericht Berlin bestätigt Corona-Testpflicht an Schulen

KÖRPERNAHE DIENSTLEISTUNGEN UND FRISEURE: Bei Inzidenzen von mehr als 100 an drei aufeinanderfolgenden Tagen sind körpernahe Dienstleistungen untersagt, mit Ausnahme von medizinischen, therapeutischen, pflegerischen oder seelsorgerischen Dienstleistungen. Außerdem dürfen Friseurbetriebe und Fußpflege geöffnet bleiben. Hier müssen Kundinnen und Kunden allerdings einen tagesaktuellen negativen Corona-Test vorlegen sowie eine medizinische Maske tragen.

In Brandenburg durften körpernahe Dienstleistungen bisher auch über einer Sieben-Tage-Inzidenz von 100 weiter angeboten werden. Im Bereich der Friseure ändert sich hier nichts. In Berlin ändert sich durch die Bundes-Notbremse nichts an den bisherigen Regelungen für körpernahe Dienstleistungen und Friseurbetriebe.

SPORT: Ab einer Inzidenz von über 100 darf laut Bundes-Notbremse nur kontaktloser Individualsport betrieben werden, der allein, zu zweit oder mit den Angehörigen des eigenen Hausstands ausgeübt wird. Nur für Berufs- und Leistungssportler gelten Ausnahmen. Die Bundes-Notbremse differenziert grundsätzlich nicht zwischen Sport im Freien oder Sport in Innenräumen.

In Brandenburg gilt auch weiterhin, dass Sport in geschlossenen Räumen ab dem Grenzwert nur allein und nicht in Gruppen ausgeübt werden darf, wie Ministerpräsident Dietmar Woidke (SPD) am Freitag betonte. Für Sport im Freien galten bislang weniger strenge Regeln. Hier waren bislang mehr Teilnehmer als in der Bundes-Notbremse vorgesehen möglich. In Berlin gelten schon seit längerem jene Beschränkungen für die Sporausübung, die nun auch in der Bundes-Notbremse vorgesehen sind. Hier ändert sich in diesem Bereich also nichts.

KINDERKRANKENGELD: Mit dem neuen Infektionsschutzgesetz ist eine weitere Ausweitung der Kinderkrankentage verbunden, die auch beim eingeschränkten Betrieb von Kitas und Schulen genutzt werden können. Pro Elternteil und Kind werden noch einmal zehn zusätzliche Tage gewährt, für Alleinerziehende weitere 20 Tage pro Kind.

Jedes Elternteil hat demnach in diesem Jahr Anspruch auf 30 Tage Kinderkrankengeld pro Kind, Alleinerziehende auf 60 Tage pro Kind. Insgesamt sind die Kinderkrankentage auf 65 Arbeitstage pro Elternteil beziehungsweise 130 Arbeitstage für Alleinerziehende begrenzt.

KULTUR: Schließen müssen gemäß Notbremse Theater, Opern, Konzerthäuser, Museen, Ausstellungen und Gedenkstätten. In Berlin und Brandenburg waren bisher viele Museen und Ausstellungen offen - ein negativer Corona-Test ist Voraussetzung für den Besuch. Im Rahmen von Modellprojekten hatte es außerdem kurzzeitig die Möglichkeit gegeben, zum Beispiel Theater mit entsprechendem Hygienekonzept zu öffnen, wenn die Besucherinnen und Besucher einen negativen Corona-Test vorweisen können.

Ebenfalls bereits geschlossen sind unter anderem Kinos und Clubs, aber auch Restaurants. Daran ändert sich nichts.

Alle übrigen Regelungen in Berlin und Brandenburg bleiben von dem neuen Infektionsschutzgesetz und der Bundes-Notbremse unberührt.

Sendung: Abendschau und Brandenburg aktuell, 22.04.2021, 19:30 Uhr

Die Kommentarfunktion wurde am 23.04.2021 um 12:30 Uhr geschlossen

Die Kommentare dienen zum Austausch der Nutzerinnen und Nutzer und der Redaktion über die berichteten Themen. Wir schließen die Kommentarfunktion unter anderem, wenn die Zahl der Kommentare so groß ist, dass sie nicht mehr zeitnah moderiert werden können. Weiter schließen wir die Kommentarfunktion, wenn die Kommentare sich nicht mehr auf das Thema beziehen oder eine Vielzahl der Kommentare die Regeln unserer Kommentarrichtlinien verletzt.

 

Artikel im mobilen Angebot lesen