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Quelle: dpa/Kira Hofmann

Weniger Maskenpflicht, weitere Öffnungsschritte

Diese Corona-Lockerungen gelten seit Freitag in Berlin

Erstmals seit vielen Monaten ist die Berliner Sieben-Tage-Inzidenz wieder einstellig. Gleichzeitig greifen jetzt weitere Lockerungen. Die betreffen vor allem die Maskenpflicht im Freien und die Teilnehmerzahlen bei Veranstaltungen. Ein Überblick.

In Berlin ist der wichtige Corona-Wert der Sieben-Tag-Inzidenz zum ersten Mal seit langem wieder einstellig. Am Freitag lag er bei 8,4, wie im Lagebericht des Senats mitgeteilt wurde. Am Donnerstag wurde der Wert noch mit 10,7 und am Mittwoch mit 12,2 angegeben. Das Infektionsgeschehen schwächt sich also auch in Berlin weiter stabil ab. Dem hat der Berliner Senat bereits am Dienstag Rechnung getragen und weitere Lockerungen beschlossen, die an diesem Freitag (18. Juni) in Kraft treten.

So ist die Maskenpflicht aufgehoben, die bisher für 35 belebte Plätze und Einkaufsstraßen wie den Kurfürstendamm oder den Alexanderplatz galt - bis auf Stellen, an denen es nicht möglich ist, den vorgeschriebenen Mindestabstand einzuhalten wie in Warteschlangen. Auch im Zoo und Tierpark muss im Freien keine Maske mehr getragen werden.

Lockerungen in der Region

In diesen Bereichen gilt auch weiterhin die Testpflicht

Angesichts deutlich gesunkener Fallzahlen besteht nur noch in wenigen Lebensbereichen eine Testpflicht. Und doch gibt es sie. Gerade mit Blick auf die Ferienzeit ist in Berlin und Brandenburg deshalb noch einiges zu beachten. Von Frank Preiss

Weitere Lockerungen in zwei Wochen?

Der Regierende Bürgermeister Michael Müller (SPD) sagte am Dienstag nach der Senatssitzung, zum Glück gebe es endlich bundesweit fallende Inzidenzwerte - auch in Berlin. In den Krankenhäusern und auf den Intensivstationen sei ebenfalls eine deutliche Entlastung spürbar. Bei den Lockerungen müsse aber klar zwischen draußen und drinnen unterschieden werden. Das wurde auch beim Thema Maskenpflicht berücksichtigt.

In zwei Wochen soll über die nächsten Schritte in der Pandemiebekäpfung beraten werden. Gesundheitssenatorin Dilek Kalayci (SPD) hatte zuletzt umfassende Lockerungen der Corona-Regeln abgelehnt, so lange der Inzidenzwert noch zweistellig sei. Anfang Juni stand er bei 26 und Kalayci sagte: "Ziel muss sein, einstellig zu werden."

Folgende Regelungen gelten ab Freitag (18. Juni):

Corona-Maßnahmen

Berliner Senat lockert Maskenpflicht und lässt mehr Teilnehmer bei Veranstaltungen zu

Der Berliner Senat hebt die Maskenpflicht im Freien weitgehend auf - im öffentlichen Nahverkehr muss aber weiter eine FFP2-Maske getragen werden. Der Regierende Bürgermeister Müller gab weitere Lockerungen der Corona-Maßnahmen bekannt.

VERANSTALTUNGEN: Veranstaltungen im Freien sind jetzt für bis zu 1.000 zeitgleich Anwesende möglich (bisher 500), in geschlossenen Räumen mit bis zu 250 (bisher 100). Bei Veranstaltungen mit mehr als 20 zeitgleich Anwesenden ist diesen grundsätzlich ein fester Platz zuzuweisen. Die Platzzuweisungspflicht besteht nicht, wenn alle Anwesenden negativ getestet sind (bis 250 Personen). An Veranstaltungen in geschlossenen Räumen darf bei einer Beteiligung von mehr als 20 zeitgleich anwesenden Personen nur teilnehmen, wer negativ getestet ist.

PRIVATE FEIERN: Bei Hochzeits- oder Geburtstagsfeiern oder solche aus Anlass religiöser Feste sind in geschlossenen Räumen künftig bis zu 50 zeitgleich anwesende Personen erlaubt. Im Freien sind es bis zu 100.

CLUBS UND DISKOTHEKEN: Es darf wieder im Freien getanzt werden: Bis zu 250 Menschen können zeitgleich in Außenbereichen von Clubs feiern und tanzen. Voraussetzung ist ein negatives Testergebnis.

KITAS: In den Berliner Kitas endet am 21. Juni der eingeschränkte Regelbetrieb. Alle Kinder mit entsprechendem Anspruch sollen wieder betreut werden können.

FRISEUR: Bei Friseurbesuchen gilt künftig, dass für das Haareschneiden kein negativer Corona-Test mehr nachgewiesen werden muss. In dem Fall ist aber das Maskentragen Pflicht, wie Müller erläuterte. Kann die Maskenpflicht nicht eingehalten werden, etwa beim Bartstutzen, ist ein Schnelltest vorgeschrieben.

HALLENBÄDER: Nach den Freibädern dürfen auch sie wieder öffnen. Das gilt ebenfalls für Saunen und Thermen. In der Sauna sind jedoch Aufgüsse tabu und Dampfbäder bleiben zu. Pflicht ist ein negativer Corona-Test.

FREIZEIT: Der Besuch von Jahrmärkten, Freizeitparks, anderen Betrieben für Freizeitaktivitäten, aber auch von Spielhallen und Spielbanken ist wieder erlaubt. Wer sich dabei nicht an seinem Platz aufhält, muss eine FFP2-Maske aufsetzen.

ALKOHOL: Das Verbot, alkoholische Getränke in der Zeit von 0 Uhr bis 5 Uhr auszuschenken, zu verkaufen oder abzugeben, wird aufgehoben.

Sendung: Inforadio, 18. Juni 2021, 7 Uhr

Die Kommentarfunktion wurde am 18.06.2021 um 21:30 Uhr geschlossen

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