Lockerungen in der Region - In diesen Bereichen gilt auch weiterhin die Testpflicht

Angesichts deutlich gesunkener Fallzahlen besteht nur noch in wenigen Lebensbereichen eine Testpflicht. Und doch gibt es sie. Gerade mit Blick auf die Ferienzeit ist in Berlin und Brandenburg deshalb noch einiges zu beachten. Von Frank Preiss
Sowohl in Berlin als auch in Brandenburg sind die Zahlen der Corona-Neuinfektionen in den zurückliegenden Wochen deutlich gesunken. In vielen Bereichen wurde deshalb die Testpflicht abgeschafft.
In Schulen, im Tourismusbereich, in Pflegeeinrichtungen und Krankenhäusern sowie bei einigen Freizeitaktivitäten bleibt ein negatives Testergebnis trotzdem eine grundsätzliche Voraussetzung. Ein Überblick:
BERLIN
Bei Veranstaltungen im Freien kann mit einem negativen Testergebnis auf eine feste Platzzuweisung verzichtet werden. Ab einer Teilnehmerzahl von mehr als 750 besteht in jedem Fall eine Testpflicht.
Bei Veranstaltungen in geschlossenen Räumen gilt ab 50 Personen eine Testpflicht. Dies gilt auch bei privaten Veranstaltungen aus besonderem Anlass wie Trauerfeiern, Hochzeiten und Taufen in Innenräumen.
In Kinos (auch in Freilichtkinos), Theater, Opern- und Konzerthäuser gilt ebenfalls auch weiterhin eine Testpflicht. Gleiches gilt für den Besuch der Innenbereiche im Zoo, Tierpark sowie im Botanischen Garten.
Bei Gruppensport im Freien gibt es keine Testpflicht mehr. Bei Gruppensport in geschlossenen Räumen herrscht aber auch weiterhin Testpflicht, ebenso in Fitness-, Sport- und Tanzstudios, Saunen, Thermen und Hallenbädern.
Wer in Außenbereichen von Clubs und Diskotheken tanzen möchte, muss ein negatives Testergebnis vorlegen. Die Innenbereiche bleiben in Berlin weiterhin geschlossen.
Für die Gastronomie muss zuvor nur ein Testzentrum aufgesucht werden, sobald man drinnen essen und trinken will. Das gilt auch für Hotel-Restaurants, allerdings nicht für Hotelgäste.
Bei touristischen Angeboten wie Ausflugsfahrten, Stadtrundfahrten und Schiffsausflügen müssen teilnehmende Personen negativ getestet sein, wenn dabei geschlossene Räume aufgesucht werden.
Private und öffentliche Arbeitgeber müssen ihren Beschäftigten, die mindestens zum Teil an ihrem Arbeitsplatz in Präsenz arbeiten, auch weiterhin zweimal pro Woche (in Brandenburg einmal pro Woche) einen kostenlosen Test anbieten.
Auch an den Berliner Schulen bleibt es bei der Testpflicht: Alle Schülerinnen und Schüler sowie auch alle Beschäftigten, die in regelmäßigem Kontakt mit den Schülerinnen und Schülern sind, müssen sich zweimal pro Woche testen, entweder in der Schule oder zu Hause mit anschließender Vorlage einer entsprechenden Eigenerklärung bei der Schulleitung.
Wer seine Angehörigen oder Freunde in Pflegeeinrichtungen besuchen möchte, muss ein höchstens 24 Stunden altes negatives Testergebnis vorweisen.
Für Einreisende, die sich innerhalb der letzten zehn Tage vor ihrer Einreise in einem ausländischen Risikogebiet aufgehalten haben, gelten auch weiterhin Testpflichten. Darüber hinaus gilt für alle Personen, die auf dem Flugweg einreisen, ebenfalls eine Testpflicht.
Bei Einreisen aus Risiko- und Hochinzidenzgebieten darf der Test nicht älter als 48 Stunden sein, bei Einreisen aus Virusvariantengebieten nicht älter als 24 Stunden.
Auch für die Einreise in Urlaubsregionen wie Spanien, Italien, Griechenland, Frankreich und die Türkei gilt Testpflicht - egal, ob man per Flugzeug oder per Landweg einreist. Die Länder verlangen bei der Einreise PCR- oder Antigentestnachweise. Einen Überblick zu den jeweiligen Einreisebestimmungen und Auflagen gibt es auf der Internetseite des Auswärtigen Amtes.
BRANDENBURG
Ab einer stabilen Sieben-Tage-Inzidenz unter dem Wert von 20 entfällt in den jeweiligen Landkreisen und kreisfreien Städten die Testpflicht für die Innengastronomie, für touristische Übernachtungen, für Thermen, Hallen- und Spaßbäder sowie für Kulturveranstaltungen. Überschreitet die Sieben-Tage-Inzidenz an fünf aufeinander folgenden Tagen wieder die 20er-Marke, gilt auch in diesen Bereichen wieder eine Testpflicht.
Unabhängig von der Inzidenz gilt die Testpflicht weiterhin in Schulen, für Besucherinnen und Besucher in Pflegeeinrichtungen und Krankenhäusern, für Kontaktsport im Räumen, für den Besuch von Innenräumen von Diskotheken und Clubs sowie für sexuelle Dienstleistungen.
In allgemeinbildenden Schulen bleibt es bei der Testpflicht zwei Mal wöchentlich für alle Schüler und Lehrkräfte. In Musikschulen, Kunstschulen, Volkshochschulen, Fahr-, Flug- und Segelschulen müssen Teilnehmer einmal in der Woche vor dem Beginn des ersten Unterrichtstags negativ getestet sein. Das gilt nicht für Kinder unter 6 Jahren sowie für Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr im Falle des Einzelunterrichts an Musikschulen.
Neben Stadtrundfahrten und Schiffsausflügen sind auch wieder Reisebusreisen möglich. Liegt die Sieben-Tage-Inzidenz in der Region der Veranstaltung an fünf aufeinanderfolgenden Tagen über 20, dann müssen sich zuvor alle Fahrgäste testen lassen.
Ausnahmen von der Testpflicht gibt es für Grenzpendler oder den Besuch von Familienangehörigen ersten Grades wie Eltern, Kindern, Ehepartnern, Lebenspartnern. Ausnahmen von der Testpflicht gibt es unter anderem für Transitreisende und "Personen im Güter- und Warenverkehr", zum Beispiel Lkw-Fahrer. Berufspendler aus Polen und Personen, die Bildungsangebote wahrnehmen, müssen sich zweimal wöchentlich testen lassen.
Bei Flugreisen und Einreisen aus dem Ausland und Reisen in das Ausland gelten für die Menschen in Brandenburg dieselben Regeln wie in Berlin: Es bleibt bei der Testpflicht.
Sowohl in Berlin als auch in Brandenburg gilt grundsätzlich: Für vollständig Geimpfte, deren Zweitimpfung mindestens zwei Wochen zurückliegt, sowie für Genesene, deren Corona-Infektion höchstens sechs Monate zurückliegt, entfällt die Testpflicht.
Sendung: Abendschau/Brandenburg aktuell, 17.06.2021, 19:30 Uhr
Dieser Beitrag wurde erstmals am 02.06.2021 veröffentlicht und zuletzt am 18.06.2021 aktualisiert.