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Audio: Inforadio | 10.12.2021 | Bettina Nowakowski (Berufsverband für Pflegeberufe) | Quelle: dpa/Jens Kalaene

Fragen und Antworten

Das bedeutet die Impfpflicht in Gesundheitseinrichtungen

Der deutsche Bundestag hat am Freitag eine Impfpflicht für Menschen beschlossen, die in Kliniken, Praxen oder Pflegeheimen arbeiten. Die Pflicht soll ab Frühjahr gelten. Eine Übersicht, was das für Beschäftigte in Berlin und Brandenburg bedeutet.

Die Änderung des Infektionsschutzgesetzes vom Freitag sieht eine Impfpflicht für bestimmte Einrichtungen des Gesundheitssektors vor. Beschäftigte dieser Einrichtungen müssen bis 15. März 2022 Nachweise über ihren Impf- oder Genesenen-Status vorlegen.

rbb|24 erklärt, wer sich jetzt impfen lassen muss, was Mitarbeiter:innen andernfalls erwartet und wie die Reaktionen auf die Impfpflicht ausfallen.

Wer soll geimpft werden?

Die Impfpflicht gilt für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Einrichtungen, in denen besonders durch Covid-19 gefährdete Menschen wohnen, behandelt oder betreut werden. Zu diesen Einrichtungen zählen unter anderem Krankenhäuser, Reha-Einrichtungen, Tageskliniken, Arztpraxen, Rettungsdienste, Alten- und Pflegeheime, Einrichtungen zur Betreuung von Menschen mit Behinderungen oder sozialpädagogische Zentren. Auch für ambulante Pflegedienste gilt die Impfpflicht.

Eingeschlossen sind auch Beschäftigte von externen Dienstleistern in diesen Einrichtungen, also zum Beispiel das Personal von Reinigungsfirmen oder Mitarbeitende von Fahrdiensten, die in einer Klinik arbeiten. Ausnahmen von der Impfpflicht gibt es nur für Personen, die aus medizinischer Sicht nicht geimpft werden können - sie müssen ein dementsprechendes Attest vorlegen.

In Berlin und Brandenburg dürfte die Impfpflicht mehr als 200.000 Personen betreffen, diese Statistik übermittelte die Bundesagentur für Arbeit dem rbb auf Anfrage (siehe Grafik). Die tatsächliche Zahl dürfte jedoch noch höher liegen, da beispielweise Selbstständige oder Leiharbeiter:innen in der Statistik nicht enthalten sind.

Warum ist eine solche Impfpflicht überhaupt nötig?

In dem am Donnerstag vorgelegten Gesetzentwurf wird die nun beschlossene Impfpflicht für das Gesundheitswesen damit begründet, dass dem Personal in Gesundheitsberufen eine "besondere Verantwortung" zukomme. Grund für diese Einschätzung sei der Kontakt mit sogenannten "vulnerablen Gruppen". Das sind Personen, die ein hohes Risiko für einen schweren, schwersten oder tödlichen Covid-19 Krankheitsverlauf haben. Geimpfte Personen können sich zwar auch mit dem Coronavirus anstecken, sie haben aber ein geringeres Risiko für einen schweren Verlauf und vor allem eine geringere Wahrscheinlichkeit, das Virus weiterzugeben.

Letzteres ist das entscheidende Argument für die Pflicht. In Krankenhäusern oder Pflegeeinrichtungen sei es seit Beginn der Pandemie immer wieder zu Corona-Ausbrüchen mit teilweise hohen Todesfallzahlen gekommen, die von außen in die Einrichtung eingetragen wurden, heißt es im Gesetzentwurf. Auch in Berlin und Brandenburg gab es alleine im vergangenen Monat mehrere solcher Infektionsketten in Heimen, in denen auch ungeimpfte Mitarbeiter tätig gewesen sein sollen. In einem Seniorenheim in Altenhof (Barnim) starben infolgedessen 16 Bewohner, in Berlin-Lichtenberg zwei. Infiziert hatten sich jeweils rund 40 Personen.

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Was bedeutet die Impfpflicht konkret?

Die Frist wurde auf den 15. März 2022 festgelegt. Bis zu diesem Tag sollen die Mitarbeiter:innen in schon bestehenden und neu geschlossenen Arbeitsverhältnissen einen Impfnachweis vorlegen. Die Neueinstellung von Personal, das weder geimpft noch genesen ist, soll nach dem Stichtag nicht mehr möglich sein.

Bis dahin sollen mehr Impfmöglichkeiten geschaffen werden: Am Freitag wurde neben der Impfpflicht auch beschlossen, dass befristet auch Apotheken, Zahnärzte und Tierärzte Impfungen anbieten können.

Für Arbeitnehmer, die ihren Geimpften- oder Genesenenstatus bzw. das notwendige Attest über eine Ausnahme von der Impfpflicht bis zum Stichtag nicht nachgewiesen haben, folgen arbeitsrechtliche Konsequenzen. Ab dem 16. März könnten sie ihren Arbeitsplatz nicht mehr betreten. Pflegekräfte oder beispielsweise ein Hausmeister könnten ihrem Job also nicht mehr nachgehen. Der Arbeitgeber müsste zunächst versuchen, solchen Arbeitnehmern eine andere Tätigkeit zuzuweisen, erklärt Pascal Croset von der Berliner Kanzlei Fachanwälte für Arbeitsrecht. Gelänge das nicht - was bei vielen betroffenen Berufsgruppen wahrscheinlich ist - würde kein Lohn mehr gezahlt.

Vergleichbar sei das mit einer Pilotin, die den notwendigen Gesundheitscheck zum Fliegen nicht bestanden hätte oder einem Busfahrer ohne Führerschein. Mögliche Lösungen könnte es zum Beispiel für ungeimpfte Verwaltungsbeschäftigte geben, sie könnten ihrer Tätigkeit unter Umständen im Home-Office nachgehen.

Anwalt Pascal Croset rechnet mit Rechtsstreitigkeiten nach Einführung der Impfpflicht. Dem rbb sagte er, es gebe Grenzfälle, zum Beispiel Verwaltungsangestellte in großen Klinikkonzernen, die ihre Büros in anderen Gebäuden oder sogar Städten, hätten oder Handwerker, die nur für etwa eine Stunde im Gebäude beschäftigt wären.

Wie reagieren Branchenkenner?

Die Deutsche Stiftung Patientenschutz warnte vor der Einführung der Impfpflicht vor einer Personalflucht im Gesundheitswesen und begründet diese Befürchtungen mit Zahlen aus Großbritannien. Dort gilt seit dem 7. November eine Impfpflicht für Beschäftigte in Pflegeheimen, dennoch seien laut Angaben des britischen Gesundheitsdienstes NHS rund zehn Prozent der Pflegekräfte nicht geimpft. Inwieweit sich aus den Zahlen aus Großbritannien tatsächlich Rückschlüsse auf Deutschland ziehen lassen, ist allerdings schwer zu sagen. Im aktuellen "Deutschlandtrend" der ARD [tagesschau.de] sprachen sich 71 Prozent der Deutschen sogar für eine allgemeine Impfpflicht für Erwachsene aus, unabhängig vom Job.

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Der Berufsverband für Pflegeberufe begrüßte die Impfpflicht in einer ersten Stellungnahme. Sie sei "Teil der Lösung", sagte Bettina Nowakowski vom Regionalverband Nordost dem rbb. Sie begrüßte auch die einrichtungsbezogene Pflicht, durch die auch Berufe, die in den Pflegeeinrichtungen oder Kliniken tätig sind, mit einbezogen werden. Bereits jetzt seien 90 Prozent der Pflegefachkräfte geimpft, eine reine Impfpflicht nur für Pflegende wäre daher nicht ausreichend gewesen.

Könnte eine allgemeine Impfpflicht folgen?

Auch eine allgemeine Impfpflicht könnte in Zukunft eine Möglichkeit sein. Bund und Länder haben beschlossen, dass darüber "zeitnah" entschieden werden soll. Eine allgemeine Impfpflicht könnte allerdings erst dann greifen, wenn sichergestellt werden kann, dass alle zu Impfenden auch geimpft werden könnten. Das soll etwa ab Februar 2022 möglich sein. Der Ethikrat soll auf Bitten von Bund und Ländern bis zum Jahresende eine Empfehlung bezüglich einer allgemeinen Impfpflicht erarbeiten.

 

Sendung: Inforadio, 10.12.2021, 12:00 Uhr

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