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Video: rbb24 | 31.05.2022 | Material: rbb24 Abendschau | Quelle: dpa/Paul Zinken

Corona-Lockerungen in Berlin

Senat schafft Maskenpflicht für Bewohner von Pflegeheimen ab

Der Berliner Senat hat Lockerungen der Corona-Regeln beschlossen. Davon sollen vor allem Bewohner von Pflegeheimen profitieren, eine Ausnahme für Gastronomen soll zudem bis Ende des Jahres verlängert werden.

Der Berliner Senat hat am Dienstag über die Corona-Basisschutzmaßnahmen beraten und beschlossen, die Corona-Verordnung entsprechend zu ändern. Dabei soll die aktuelle Verordnung grundsätzlich bis zum 30. Juni 2022 verlängert werden.

Lockerungen soll es nach rbb-Informationen in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen geben. So soll in Pflegeheimen künftig die Maskenpflicht für die Bewohner entfallen - auch außerhalb ihrer Zimmer. Bisher mussten Bewohner dieser Einrichtungen eine Maske tragen, sobald sie ihr Zimmer verlassen.

Testpflicht regeln Pflegeeinrichtungen eigenständig

Angehörige, die Schwerstkranke oder Sterbende in Pflegeheimen besuchen, müssten somit ebenfalls keine Maske mehr tragen. Beschäftigte in Pflegeheimen benötigen eine FFP2- oder vergleichbare Maske bei körpernahen Dienstleistungen oder auf Wunsch der Pflegebedürftigen. Bisher war unabhängig von der Tätigkeit eine medizinische Maske nötig.

Die Testpflicht dürfen Pflegeeinrichtungen eigenständig regeln. Sie müssen dabei jedoch die Vorgaben des Robert-Kochs-Instituts berücksichtigen. Voraussichtlich am Freitag, 3. Juni, sollen die Änderungen in Kraft treten.

Außerdem soll Kliniken erlaubt werden, wieder freier zu disponieren, damit viele wegen Corona verschobenen Operationen nachgeholt werden können.

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Weiterhin keine Sondernutzungsgebühr für Gastronomen

Außerdem beschloss der Senat, Restaurants und Cafés in diesem Jahr keine Gebühren für die Nutzung von Gehwegen und öffentlichen Verkehrsflächen in Rechnung zu stellen. Man wolle die Gastronomen damit "ein Stück weit entlasten" und einen Beitrag zum Neustart leisten, erklärte die Regierende Bürgermeisterin Franziska Giffey (SPD). Gastronomie und Tourismus seien durch Zugangsbeschränkungen besonders stark von den Auswirkungen der Corona-Pandemie betroffen gewesen.

Die Gebühren für Wirte, die Tische und Stühle vor ihr Lokal stellen, waren schon für die erste Jahreshälfte erlassen worden. Nun verlängert der Senat diese Regelung.

Formal sind die Bezirke dafür zuständig Sondernutzungsgebühren zu erheben. Der Senat gestattet ihnen mit seinem Erlass, darauf zu verzichten. Die Einnahmeausfälle sollen den Bezirken aber vom Land erstattet werden, kündigte die Regierende Bürgermeisterin Giffey an.

Brandenburg hatte vor einer Woche die Basis-Schutzmaßnahmen bis zum 23. Juni verlängert.

Sendung: rbb24 Inforadio, Nachrichten, 31.05.2022, 9 Uhr

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