Corona-Lockerungen in Berlin - Senat schafft Maskenpflicht für Bewohner von Pflegeheimen ab

Di 31.05.22 | 16:37 Uhr
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Eine Senioring geht in einem Schöneberger Pflegeheim einen Flur eintang. (Quelle: dpa/Paul Zinken)
Video: rbb24 | 31.05.2022 | Material: rbb24 Abendschau | Bild: dpa/Paul Zinken

Der Berliner Senat hat Lockerungen der Corona-Regeln beschlossen. Davon sollen vor allem Bewohner von Pflegeheimen profitieren, eine Ausnahme für Gastronomen soll zudem bis Ende des Jahres verlängert werden.

Der Berliner Senat hat am Dienstag über die Corona-Basisschutzmaßnahmen beraten und beschlossen, die Corona-Verordnung entsprechend zu ändern. Dabei soll die aktuelle Verordnung grundsätzlich bis zum 30. Juni 2022 verlängert werden.

Lockerungen soll es nach rbb-Informationen in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen geben. So soll in Pflegeheimen künftig die Maskenpflicht für die Bewohner entfallen - auch außerhalb ihrer Zimmer. Bisher mussten Bewohner dieser Einrichtungen eine Maske tragen, sobald sie ihr Zimmer verlassen.

Testpflicht regeln Pflegeeinrichtungen eigenständig

Angehörige, die Schwerstkranke oder Sterbende in Pflegeheimen besuchen, müssten somit ebenfalls keine Maske mehr tragen. Beschäftigte in Pflegeheimen benötigen eine FFP2- oder vergleichbare Maske bei körpernahen Dienstleistungen oder auf Wunsch der Pflegebedürftigen. Bisher war unabhängig von der Tätigkeit eine medizinische Maske nötig.

Die Testpflicht dürfen Pflegeeinrichtungen eigenständig regeln. Sie müssen dabei jedoch die Vorgaben des Robert-Kochs-Instituts berücksichtigen. Voraussichtlich am Freitag, 3. Juni, sollen die Änderungen in Kraft treten.

Außerdem soll Kliniken erlaubt werden, wieder freier zu disponieren, damit viele wegen Corona verschobenen Operationen nachgeholt werden können.

Weiterhin keine Sondernutzungsgebühr für Gastronomen

Außerdem beschloss der Senat, Restaurants und Cafés in diesem Jahr keine Gebühren für die Nutzung von Gehwegen und öffentlichen Verkehrsflächen in Rechnung zu stellen. Man wolle die Gastronomen damit "ein Stück weit entlasten" und einen Beitrag zum Neustart leisten, erklärte die Regierende Bürgermeisterin Franziska Giffey (SPD). Gastronomie und Tourismus seien durch Zugangsbeschränkungen besonders stark von den Auswirkungen der Corona-Pandemie betroffen gewesen.

Die Gebühren für Wirte, die Tische und Stühle vor ihr Lokal stellen, waren schon für die erste Jahreshälfte erlassen worden. Nun verlängert der Senat diese Regelung.

Formal sind die Bezirke dafür zuständig Sondernutzungsgebühren zu erheben. Der Senat gestattet ihnen mit seinem Erlass, darauf zu verzichten. Die Einnahmeausfälle sollen den Bezirken aber vom Land erstattet werden, kündigte die Regierende Bürgermeisterin Giffey an.

Brandenburg hatte vor einer Woche die Basis-Schutzmaßnahmen bis zum 23. Juni verlängert.

Sendung: rbb24 Inforadio, Nachrichten, 31.05.2022, 9 Uhr

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54 Kommentare

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  1. 54.

    Hier können sie alles nachlesen mit Erklärung
    Nennt sich passend Bundeszentrale für politische Bildung
    https://www.bpb.de/themen/gesundheit/coronavirus/307395/corona-krise-wie-weit-duerfen-grundrechtseinschraenkungen-gehen/
    Im Artikel 19 GG regelt das GG selbst Einschränkungen.


  2. 53.

    Es sei denn, dass man ein Schulkind ist und muss sich weiter testen lassen, obwohl man am wenigsten vom Virus gefährdet ist. Nur in Berlin. Ohne wissenschaftliche Erklärung, warum das so sein muss.

  3. 52.

    wo soll das hieb- und stichfest definiert sein? Bitte Paragraph, Gesetz, Fundstelle, diesbezügliche Rechtskommentare, Grundsatzurteile, herrschende Rechtsmeinung. Auch als Hobbyjurist solte man wissen, dass die Schriftform gilt und es vor keinem Gericht durchgeht, einfach mal son paar beeindruckende Sätze aus dem Gesamt-Gesetzeszusammenhang rausreißen.

  4. 51.

    Also gehen sie davon aus, wenn Grundrechte nur etwas eingeschränkt werden dann ist das OK und für ein wenig Einschränkung braucht man keine Begründung.
    Es ist vollkommen egal ob sie das nicht als Einschränkung empfinden oder doch. Es ist eine.
    Und es ist an den Regierenden zu Begründen warum diese sein müssen.
    Der Bürger muss niemals Begründen warum er auf seine Grundrechte besteht.
    Das passiert nur, wenn er sich per Gericht gegen Einschränkungen wehrt.

  5. 50.

    Sie haben eine sehr selektive Wahrnehmung. Es gibt dutzende Länder mit weit niedrigerer impfquote wie die Schweiz, die viel früher die Maßnahmen vollständig beendet haben.

  6. 49.

    War kürzlich im Urlaub per Flugzeug in der Türkei, mußte beim Flug Maske tragen.

    Ansonsten haben Sie völlig recht! Die Maskenpflicht in den Verkehrsmitteln muß endlich aufgehoben werden.

  7. 48.

    Nun sind die Maßnahmen dank fdp-Generve fast auf Null runter und das Gemaule geht munter weiter

  8. 47.

    Wenn man schon hinsichtlich der Lockerungen auf andere Länder schielt, sollte man bedenken, dass diese häufig auch höhere Impfquoten haben. Damit sieht es in Deutschland ja nicht so toll aus.
    Übrigens hat Schweden seinen lockeren Umgang mit dem Coronavirus während der ersten Welle bitter bereut, weil damals ein hoher Anteil der älteren Generation verstorben ist.

  9. 46.

    Ein Verstoß gegen die Maskenpflicht ist, auf wenn es wohl einige anders sehen, keine Straftat. Es ist eine Ordnungswidrigkeit… wie falsch Parken, bei rot über die Ampel gehen oder mit dem Rad auf dem Bürgersteig fahren.
    Und so sollte man das auch betrachten und bewerten.

  10. 45.

    "Da bezeichnet ein Kommentator politische Entscheidungen als willkürliche"
    Das ist erlaubt.

    "und ruft indirekt zum Verstoß gegen die Maskenpflicht im ÖPNV auf"
    Sie vermuten offensichtlich eine Verschwörung zum Umsturz?
    (Das ist dann sozusagen Ihre ganz persönliche Verschwörungstheorie.)

    Hätte rbb|24 den Kommentator Icke für seine Einlassung sofort den zuständigen Behörden melden oder - noch besser - übergeben müssen?

    Lieber Ansgar, seien Sie doch mal nicht ganz so aufgeregt.

  11. 43.

    Die Antwort war doch ok. Sie haben darauf hingewiesen, dass selbst, wenn es keine Pflicht mehr wäre eine Maske in den Öffis zu tragen, die meisten Fahrgäste es trotzdem tun werden. Ich vermute auch, dass mindestens 30 % die nächsten zwei Jahren noch mit Maske fahren. Das hat sich jetzt so in den Köpfen verankert, da kommt manch einer nicht so leicht wieder von weg.

  12. 42.

    Also im Flugzeug ohne Maske macht schon irgendwie Sinn ...

    Sie bekommen bei Druckabfall in der Kabine die Atemmaske schneller aufgesetzt.

  13. 41.

    Ruhig Blut, tragen Sie doch eine Maske und gut ist. Ich bin grundsätzlich auch für Recht und Gesetz, aber die Faxen jetzt mache ich auch nicht mehr mit. Deutschland macht sich absolut lächerlich.

  14. 40.

    Widerlegen Sie doch bitte einfach den Fakt, dass Berlin und Bayern großteils die einzigen Bundesländer waren mit Pflicht zu ffp2. Man hat an den Zahlen keinen Unterschied zu anderen Bundesländern gesehen. Wie jetzt auch die BRD nicht besser da steht als der Rest Europas ohne Maskenpflicht. Im Gegenteil. Empirie - das Gesetz der großen Zahlen ist Ihnen bekannt?

  15. 39.

    Maske in den Öffentlichen hin oder her. Wen interessiert das? Wer will soll tragen, wer nicht eben nicht. Kontrolliert doch sowieso niemand.

  16. 38.

    Bei den unqualifizierten unter den Komentaren kann man das Gefühl bekommen, dass die professionell examiniertern Virologen dumm dastehen würden ohne die Hobbyvirologen. Begründen Sie doch Ihre wirren Thesen gegen die angebliche Unwirksamkeit von Masken und sämtlicher Coronaschutzmaßnahmen inklusive der Coronaimpfungen (die viele sehr gut geschützt haben), anstatt hier rumzupöbeln. Bringen Sie nachvollziehbare Beweise ohne die überstrapazierten Behauptungen "wissenschaftlich erwiesen" >das wäre zu dünn. Bringe Sie Links, wo man EINDEUTIG nachlesen kann, was Ihre Meinung untermauert.

  17. 37.

    ja die masken machne keinen unterschied und warum die kinder immer noch weiter testen müssen wo woanders fussballfans dicht an dicht oder diskotheken sind ständig und die masken schützen überhaupt nicht die verschlimmern eher das man das imunsystem abschwächt

  18. 36.

    Da bezeichnet ein Kommentator politische Entscheidungen als willkürliche und ruft indirekt zum Verstoß gegen die Maskenpflicht im ÖPNV auf und das ist Ihre Antwort? Ernsthaft?!?

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