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Audio: Antenne Brandenburg | 09.09.2020 | Autorin: Sabine Tzitschke | Quelle: dpa/Arne Dedert

Beschluss des Verwaltungsgerichts Frankfurt (Oder)

Schulpflicht geht über Sorge vor Corona-Ansteckung

Das Verwaltungsgericht Frankfurt (Oder) hat einen allgemeinen Anspruch auf Befreiung von der Pflicht zur Teilnahme am Präsenzunterricht wegen der aktuellen Pandemielage (Covid-19) abgelehnt.

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Eltern fordern Befreiung vom Schulbesuch

Die Eltern zweier sieben und neun Jahre alten Kinder, die derzeit eine Grundschule besuchen, beantragten bei der Grundschule sowie dem staatlichen Schulamt die Befreiung vom Präsenzunterricht. Sie begründeten den Befreiungsantrag mit der auf Grund der Coronapandemie bestehenden Gefahrenlage und der Furcht vor Ansteckung. Grundschule und Schulamt wiesen auf die bestehende Schulpflicht hin.

Verweis auf Hygienemaßnahmen

Das Verwaltungsgericht folgte der Furcht der Eltern aber nicht, und verwies auf die Pandemie bedingte Regelungen für Schulen im Regelbetrieb im Land Brandenburg. Diese umfassen die Mindestabstände zwischen dem pädagogischen Personal, das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung im Innenbereich von Schulen und die Beachtung der allgemeinen Hygieneregeln.

Die Eltern der Kinder konnten, trotz Aufforderung, nicht nachweisen einer Risikogruppe anzugehören. Bedingung ist ein medizinisches Attest.

Sendung: Antenne Brandenburg, 09.09.2020, 13:30 Uhr

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