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Audio: Antenne Brandenburg | 30.12.2021 | Stefanie Brockhausen | Quelle: dpa/Christophe Gateau

Beschluss nicht anfechtbar

Oberverwaltungsgericht lehnt Eilantrag gegen 2G im Brandenburger Einzelhandel ab

Der Einzelhandel in Brandenburg bleibt dazu verpflichtet, Corona-Impfausweise und Genesenen-Nachweise zu kontrollieren. Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat am Donnerstag einen Eilantrag gegen die entsprechende 2G-Regelung in Brandenburg zurückgewiesen.

Die Maßnahmen seien angesichts der Dynamik des Infektionsgeschehens und der Belastung des Gesundheitssystems angemessen, hieß es zur Begründung. Dazu zähle auch der Abgleich mit amtlichen Ausweispapieren. Der Beschluss ist nicht anfechtbar.

Ein Textileinzelhändler mit mehreren Filialen hatte unter anderem argumentiert, das Infektionsrisiko im Einzelhandel sei vergleichsweise gering. Außerdem gelte die Anordnung von Kontrollen in anderen Einzelhandelsbereichen nicht. Auch gab der Antragsteller zu bedenken, dass die Beschäftigten bei den Kontrollen teilweise beleidigt, angepöbelt und sogar körperlich angegriffen würden. Das Gericht argumentierte, die Beschäftigten könnten durch professionelle Sicherheitsdienste geschützt werden.

Auch in Berlin war ein Eilantrag gegen die 2G-Regelung im Einzelhandel vor Gericht gescheitert. Das Berliner Verwaltungsgericht hat den Antrag des Konzerns Galeria Karstadt Kaufhof abgewiesen. Zur Begründung hieß es, die Regelungen seien verhältnismäßig, weil damit auf die weiterhin hohen Infektionszahlen und der aufkommenden Virusvariante Omikron reagiert werde.

Sendung: Inforadio, 30.12.2021, 17:20 Uhr

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