Beschluss nicht anfechtbar - Oberverwaltungsgericht lehnt Eilantrag gegen 2G im Brandenburger Einzelhandel ab

Do 30.12.21 | 19:27 Uhr
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An der Tür an einem Ladengeschäft sind Hinweise zu den Coronaregeln ausgeschildert. (Quelle: dpa/Christophe Gateau)
Audio: Antenne Brandenburg | 30.12.2021 | Stefanie Brockhausen | Bild: dpa/Christophe Gateau

Der Einzelhandel in Brandenburg bleibt dazu verpflichtet, Corona-Impfausweise und Genesenen-Nachweise zu kontrollieren. Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat am Donnerstag einen Eilantrag gegen die entsprechende 2G-Regelung in Brandenburg zurückgewiesen.

Die Maßnahmen seien angesichts der Dynamik des Infektionsgeschehens und der Belastung des Gesundheitssystems angemessen, hieß es zur Begründung. Dazu zähle auch der Abgleich mit amtlichen Ausweispapieren. Der Beschluss ist nicht anfechtbar.

Ein Textileinzelhändler mit mehreren Filialen hatte unter anderem argumentiert, das Infektionsrisiko im Einzelhandel sei vergleichsweise gering. Außerdem gelte die Anordnung von Kontrollen in anderen Einzelhandelsbereichen nicht. Auch gab der Antragsteller zu bedenken, dass die Beschäftigten bei den Kontrollen teilweise beleidigt, angepöbelt und sogar körperlich angegriffen würden. Das Gericht argumentierte, die Beschäftigten könnten durch professionelle Sicherheitsdienste geschützt werden.

Auch in Berlin war ein Eilantrag gegen die 2G-Regelung im Einzelhandel vor Gericht gescheitert. Das Berliner Verwaltungsgericht hat den Antrag des Konzerns Galeria Karstadt Kaufhof abgewiesen. Zur Begründung hieß es, die Regelungen seien verhältnismäßig, weil damit auf die weiterhin hohen Infektionszahlen und der aufkommenden Virusvariante Omikron reagiert werde.

Sendung: Inforadio, 30.12.2021, 17:20 Uhr

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10 Kommentare

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  1. 10.

    Unternehmen wie Kik, Woolworth, Galeria und Co sind jetzt auch schon Impfgegner und - verweigerer? Steile These! Sehen andere Bundesländer anders, fahren die Leute also dorthin, also mehr Reiseverkehr, super!

    @RBB: könnten ihr evtl die Aktenzeichen der Urteile nennen, mich würde die ausführliche Begründung interessieren!

  2. 9.

    Tja dann R.I.P Einzelhandel und Glückwunsch an den Online Handel.

  3. 8.

    Ja, das tun sie auch. In diesem Falle war es aber kein Verstoß dagegen. Aber eigentlich verbittet sich mit ihnen eine Diskussion über Rechtliche Fragen, da sie was von"Plandemie" schwurbeln.
    Haben Sie irgendwelche Beweise für den Vorwurf der Bestechlichkeit des Gerichts? Oder ist das wieder so ein"Gefühl"?

  4. 7.

    Bravo für diese Entscheidung!!!!
    Es muss den Impfgegnern und -verweigerern klare Kante gezeigt werden. Anders scheinen sie es nicht zu verstehen oder warum lassen sich jetzt auf einmal relativ viele impfen? Doch nur, weil sie keine Einschränkungen haben wollen und nicht, weil sie jetzt von der Impfung überzeugt sind.

  5. 6.

    Weil die genau diese Gerichte das Grundgesetz und die Verfassung beachten müssen und dürfen somit die Regierung von Ländern und Bund in ihre Schranken verweisen.

  6. 5.

    2G … wo gibt es das noch ?
    2G bedeutet plus Maske.
    Die eigentlich Bedeutung 2G (und nichts weiter) hat man still und heimlich verändert.

  7. 4.

    "den Regierungen in Deutschland ....anstatt da mal rein zu treten..."

    Mal davon abgesehen, dass dies nicht die Aufgabe der Gerichte ist: warum sollten sie das tun?!

  8. 3.

    Da stellt sich einem die Frage was die Richterin oder der Richter für dieses schwachsinnige Urteil von der Landesregierung bekommen hat. Anders kann man sich ein solches Urteil nicht erklären da soviele Experten auch schon gesagt haben das weder Schulen noch Geschäfte die P(l)andemie Treiber wären sondern andere Faktoren. Seit geraumer Zeit vermisse ich schon das diverse VG, OVG und das BVG immer häufiger den Regierungen in Deutschland in den A... zu kriechen anstatt da mal rein zu treten...

  9. 2.

    Man drückt sich um die Entscheidung und wartet erst mal ab. Das kennen wir jetzt schon seit 2 Jahren. Es sagt aber noch nichts über das Hauptsacheverfahren aus. Zum Böllerverbot von 2020 hat das Gericht bis heute nicht entschieden. Gut Ding will weile haben... Nüchtern betrachtet ist diese 2G Regel im Einzelhandel was das Infektionsgeschehen betrifft nicht relevant. Sie dient nur dazu Impfanreize zu schaffen, vielleicht sollte man das 2G Modell auch bei Bestellungen von Amazon einführen. Der Schaden der dadurch entsteht ist nicht wieder zu reparieren, auch nicht mit Geld.

  10. 1.

    Besonders interessant ist da die bayrische Entscheidung zu 2G-Regel für Bekleidungsgeschäfte ... der Antrag wurde hier abgewiesen - nur ist die Begründung sehr aufschlussreich: weil es gar nicht zutreffend ist, Klamotten kaufen ist 'Deckung des täglichen Bedarfs'

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