20.000 Menschen betroffen - Tausende ukrainische Geflüchtete in Berlin müssen zum Sicherheits-Check

Do 12.05.22 | 13:42 Uhr
Menschen stehen im Berliner Ankunftszentrum für Flüchtlinge aus der Ukraine am ehemaligen Flughafen Tegel vor einem Zelt Schlange. (Quelle: dpa/Christoph Soeder)
Bild: dpa/Christoph Soeder

Mehrere Tausend ukrainische Flüchtlinge in Berlin müssen nachträglich eine Sicherheitsüberprüfung durchlaufen. Das gab die Senatsverwaltung für Soziales am Donnerstag bekannt. Grund ist die Forderung des Bundes, das alle Geflüchteten eine sogenannte erkennungsdienstliche Behandlung absolvieren müssen, bevor sie Sozialleistungen erhalten können. Die Menschen müssen zum Beispiel ihre Fingerabdrücke abgeben.

Berlin verzichtete auf erkennungsdienstliche Behandlung

Betroffen sind in Berlin demnach rund 20.000 Personen, die sich über das spezielle Onlineverfahren des Landesamtes für Einwanderung eine sogenannte Fiktionsbescheinigung besorgt haben. Dieses Dokument ist eine vorläufige Aufenthaltsgenehmigung, die unter anderem den Zugang zum Arbeitsmarkt ermöglicht.

Berlin hatte wegen der hohen Zahl von Geflüchteten ein schlankes Online-Verfahren aufgesetzt, weil es keinen entsprechenden Prozess auf Bundesebene gab. Auf die erkennungsdienstliche Behandlung wurde dabei verzichtet. Die allermeisten ukrainischen Geflüchteten hätten fälschungssichere biometrische Pässe, so Sozialsenatorin Katja Kipping (Linke).

Weil für die Auszahlung der Sozialleistungen zunächst die Bezirksämter zuständig waren, stellte das kein Problem dar. Ab Juni sind allerdings die Jobcenter für die Betreuung der Geflüchteten zuständig, und damit der Bund. Vor allem Kipping hatte das schon länger gefordert, weil die Berliner Sozialämter schnell überlastet waren und der Senat hohe Kosten für den eigenen Haushalt befürchten musste.

In den Jobcentern des Bundes gibt es Leistungen aber nur, wenn die Menschen eine erkennungsdienstliche Behandlung durchlaufen haben, also zum Beispiel ihre Fingerabdrücke aufgenommen wurden. Damit reicht die online beantragte Berliner Aufenthaltsgenehmigung nicht mehr.

Nicht alle Gefüchteten betroffen

Die Sozialverwaltung will für die Betroffenen nun zeitnah eine möglichst unkomplizierte Möglichkeit schaffen, den Sicherheits-Check zu durchlaufen.

Nicht betroffen sind Geflüchtete, die zum Beispiel im Ankunftszentrum Tegel eine Registrierung durchlaufen haben. Kipping warb daher erneut für die Registrierung: Sie sei die Voraussetzung für eine unproblematische Auszahlung von Sozialleistungen und den Zugang zum Arbeitsmarkt.

Sendung: rbb24 Inforadio, 12.05.22, 12:30 Uhr

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