Landkreis Oberhavel - 22-Jähriger wacht in Klinik auf und verletzt Pfleger schwer

So 25.09.22 | 13:04 Uhr
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Ein Blaulicht leuchtet auf dem Dach eines Polizeifahrzeugs. (Quelle: Drofitsch/Eibner/dpa)
Audio: Antenne Brandenburg | 26.09.22 | Bild: Drofitsch/Eibner/dpa

In Hennigsdorf (Landkreis Oberhavel) hat ein Mann einen Pfleger angegriffen und schwer verletzt. Das hat die Polizei am Sonntag mitgeteilt.

Der 22-Jährige sei demnach am Freitag stark betrunken in eine Klinik gekommen. Als er am folgenden Morgen geweckt wurde, habe er sofort auf den Pfleger eingeschlagen und auch noch auf den 47-Jährigen eingetreten, als dieser schon am Boden lag.

Eine zu Hilfe eilende Kollegin soll der Mann gegen einen Türrahmen geschubst haben.

Der Mann soll nun einem Haftrichter vorgeführt werden.

Sendung: Antenne Brandenburg, 26.09.2022, 07:00 Uhr

12 Kommentare

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  1. 12.

    Hans Berlin Montag, 26.09.2022 | 18:26 Uhr
    Antwort auf [Ewald] vom 25.09.2022 um 18:27
    "Siehe die Urteile, bzw. nicht Urteile der Autostrassenklebfreudigen "Aktivisten"."

    Tja Herr Hans, Gerichte haben halt die Aufgabe nach des Gesetzeslage zu urteilen. Und nicht den Job Ihre Gefühle zu befriedigen mit irgendwelchen "harten Strafen" die gar keine gesetzliche Grundlage haben.

  2. 11.

    Siehe die Urteile, bzw. nicht Urteile der Autostrassenklebfreudigen "Aktivisten".

  3. 10.

    Und leider geht es auch in diesem Fall wieder vorwiegend um die Parallelwelt der Juristerei. Dem ganz realen Problem der mangelnden Impulskontrolle, das der Täter ganz offenbar hat, kommt man aber leider weder mit Festnahmen noch Verhaftungen bei, noch mit Geldstrafen oder dem üblichen Knast. Wenn überhaupt, kann man weitere Opfer nur durch intensive psychologische Behandlung dieses Täters vermeiden.

  4. 9.

    Wenn Sie jetzt noch auf Groß- und Kleinschreibung geachtet hätten, wäre Ihr Kommentar eine willkommene Ergänzung gewesen. So ist er einfach nur ärgerlich, weil unnötig schwer zu lesen.

  5. 8.

    Ohne Haftbefehl kann eine Festnahme für max. 24 stunden erfolgen.
    Wenn jemand vorläufig von der Polizei festgenommen wurde, entscheidet die Staatsanwaltschaft, ob sie einen Antrag auf einen Haftbefehl stellt.
    Dann entscheidet ein Haftrichter unter der Berücksichtigung, dass jeder Untersuchungshäftling unschuldig ist und die u-haft nur der Sicherung des Verfahrens dient, verhältnismäßig sein muss und keine Strafhaft ist.

    Gerade weil die U-Haft in die Rechte eines Unschuldigen eingreift, haben Gesetzgeber und Rechtsprechung sehr hohe Hürden geschaffen.

  6. 7.

    Selbst wenn man auf frischer Tat erwischt wird, gilt man als unschuldig, bis ein gericht die schuld festgestellt hat. jeder untersuchungshäftling ist unschuldig, da seine schuld ja noch nicht durch eine hauptverhandlung bewiesen wurde.

    wenn weder fluchtgefahr, noch verdunklungsgefahr oder wiederholungsgefahr bestehen, ist der erlass eines haftbefehls nicht zulässig. übrigens kann ein haftbefehl auch außer vollzug gestellt oder mit auflagen versehen werden.

    ich bin lange strafrichter und früher auch haftrichter. komisch ist nur, dass die bevölkerung nicht weiß, dass nur ein gericht in einer hauptverhandlung die schuld oder unschuld feststellen kann.

  7. 6.

    Zwei der drei möglichen Haftgründe wurden genannt (Flucht- & Verdunkelungsgefahr), der dritte ist Wiederholungsgefahr.
    Nur auf Grund richterlicher Anordnung darf jemand verhaftet werden. Alles andere ohne richterliche Anordnung sind vorläüfige Festnahmen.

  8. 5.

    Es ist wohl weniger ein "Gefühl", sondern gehäufte schlechte Erfahrung. Die reflexartig gewünschten "Belege" finden sich in zahllosen veröffentlichten Skandalurteilen, aber die muss man erst mal zur Gänze und nicht nur selektiv zur Kenntnis nehmen. Gewiss ist es auch dann noch Geschmackssache, ob eine Strafe einer Tat angemessen ist und welche nicht, abhängig nicht nur von der Herkunft von Täter oder Opfer, sondern auch von der politischen Einstellung eines Täters. Ihre Sicht der Dinge ist jedenfalls keineswegs so allgemein verbindlich, wie Sie glauben.

  9. 4.

    Anders als innerhalb dieses RBB-Diskussionsforum bereits erklärt wurde, das U-Haft nur angeordnet wird, wenn Flucht- oder Verdunklungsgefahr vorliegt und demnach die meisten auf frischer Tat gefassten Verdächtigen erstmal "wieder nach Hause" geschickt werden, ist dieser Mann dem Haftrichter vorgeführt worden. Warum dieses Mal ein Haftrichter zugezogen wurde, ist leider im Beitrag nicht erklärt worden. Ggf. erfährt man über den RBB den weiteren Fortgang und kann somit besser nachvollziehen, wie der Rechtsstaat konkret funktioniert.

  10. 2.

    Harte Richter? Ich bitte sie... In DE steht Täterschutz an erster Stelle.

  11. 1.

    Ich hoffe er trifft auf harten Richter und bekommt seine verdiente Strafe.
    Dem Pfleger gute Besserung .

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