U-Bahnwagen besprüht - Amtsgericht erlässt Strafbefehl gegen Kreuzberger Rapper

Mi 01.03.23 | 14:39 Uhr
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Symbolbild. (Foto: dpa)
Bild: dpa

Das Amtsgericht Tiergarten hat gegen einen Berliner Rapper einen Strafbefehl über 60.000 Euro Geldstrafe erlassen. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass er im vergangenen Jahr in den U-Bahnhof Deutsche Oper eingedrungen ist und dort U-Bahnwagen besprüht hat, teilte die Staatsanwaltschaft Berlin am Mittwoch mit.

In der Folge wurde der "Sprechgesangskünstler" wegen Sachbeschädigung und Hausfriedensbruchs zu 120 Tagessätzen zu je 500 Euro verurteilt. Zusätzlich wurden 146 Sprühdosen eingezogen.

Obwohl die Staatsanwaltschaft nichts zur genauen Identität mitteilte, handelt es sich offenbar um den Kreuzberger Rapper "Ufo361". Im Januar 2022 soll der Mann in besagten U-Bahnhof eingedrungen sein und auf U-Bahnzügen sein Piece (Grafitto) "Ufo“ hinterlassen haben. Zwei Monate später waren es dann 17 Pieces - verteilt auf sechs U-Bahn-Waggons und 118 Quadratmeter. Dadurch entstand laut Staatsanwaltschaft ein Schaden von rund 1.300 Euro.

Im vergangenen Jahr berichteten verschiedene Medien darüber, dass "Ufo361" bei eben diesen Taten gefasst wurde. Der Strafbefehl ist mittlerweile rechtskäftig.

17 Kommentare

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  1. 17.

    Die 60.000 € sagen wenig über die Strafe aus. Die Diskussion gab es doch gerade. Die Frage ist doch, zu wie vielen Tagessaätzen er verurteilt wurde. Diese Information hätte ich gern.

  2. 16.

    Richter können lesen, auch zwischen den Zeilen. Sie nicht. Dafür bemühen sie sich, hoffentlich unbewusst, redlich einen Berufsstand zu diskreditieren.

  3. 15.

    So stellt man das rechtliche Gleichgewicht wieder her. Während die PATTEX-Jugend, die Abertausende auf ihren Weg zu Arbeit behinderten, und mit einen Apfel und ein Ei bestraft werden, dreht man hier am großen Rad.
    Ist das noch verhältnismäßig?

  4. 14.

    Es ist halt nur traurig, dass die Presse solch kleine Fische groß raus bringt und wenn die Justiz echte Skandale angeht, bei denen es um Russisch-Roulette mit Millionen Menschenleben geht und die Justiz komplett versagt wird es mit keinem Wort erwähnt. Müssen wohl erst nachweislich Menschen dran sterben, aber dann will niemand mehr Schuld gewesen sein…

  5. 13.

    Richtig so, daß er verurteilt ist für sein Geschmiere. Dieses Geschmiere muß endlich ein Ende haben. Oft bedecken sie die Fenster und die Anschriften und behindern die Sicht, verursachen unnötige hohe Kosten für die Beseitigung. Hier muß knallhart durchgegriffen werden. Die Höhe der Strafe kommt vor allem durch den 500 € hohen Tagessatz zustande. Demzufolge hat der Schmierer ein hohes Einkommen. @4 Die LG macht idR. auch keinen Schaden und rettet das Klima. @6: Mir gefallen saubere unbeschmierte Fahrzeuge. @3+7+10 stimme ich zu.

  6. 12.

    Ich bin Richter am LG und muss nur vorurteilsfrei sein, wenn ich die Robe trage

    Natürlich kann man einem Anwalt das Wort entziehen.

    Ablehnung eines Richters gibt's nicht. Es gibt nur einen Befangenheitsantrag.

    Solchen habe ich mehrfach überstanden.

    Wenn ich als Privatperson agiere, muss ich mich an keinen Ton halten und auch nicht neutral sein.

  7. 11.

    Sie sind ebenso wenig Richter wie ich Anwalt bin. Ihre Wortwahl ist weder dem Amt entsprechend noch vorurteilsfrei. Auch liegen sie mit der Einschätzung der fachlichen Qualifikation der RA völlig daneben. Es gibt Anwälte, die suchen ihre Mandanten im Wartebereich der Säle, lernen nicht selten diese dort erst kennen und führen Verhandlungen auch entsprechend. Dann gibt es jene die erscheinen zusammen mit ihrem Mandanten bestens vorbereitet, mit vorgefertigen Anträgen für den Fall eines Falles und wissen exakt worum es sich dreht. Auch ist es nicht so einfach einem RA das Wort zu entziehen und es sieht schlecht mit einer Ablehnung aus, wenn Präzedenzfälle, die es zu hauf gibt, gute Anwälte beten ihnen diese rauf und runter, vorliegen.

  8. 10.

    Um andere Personen, die angeblich etwas getan haben was aber hier nicht interessant ist. geht's aber nicht

    Der Rapper ist ein Straftäter. Jetzt hat die BVG es einfach, Schadenersatz bei ihm einzuklagen. Der Beweis der Tat ist der Strafbefehl.

    Schadenersatzforderungen fallen auch nicht unter die Privatinsolvenz...

    Anstatt fremdes Eigentum zu besprühen, hatte der kerl lieber einen Job machen sollen.

  9. 9.

    So ein Unsinn.

    Vergehen zu vergleichen funktioniert nicht.

    Ein Strafbefehl wird von der Staatsanwaltschaft beantragt und vom Amtsgericht erlassen. Ohne Verhandlung

    Es gibt keine guten oder schlechten Anwälte. Ein Anwalt hat nur das Recht etwas zu beantragen. Er steuert noch leitet er eine Verhandlung. Wann er Fragen stellen darf. ist gesetzlich geregelt

    Ob einen Antrag des Anwalts entsprochen wird, entscheiden wir Berufsrichter.

    Ebenso können wir Anwälten das Wort entziehen.

  10. 8.

    Geringere Straftaten im Gegensatz zur Gefährdung von Menschenleben- und wird trotzdem härter bestraft. Hatte vermutlich einen schlechteren Anwalt und einen Richter, der mal durchgreifen wollte.

  11. 7.

    Der Kerl hat Straftaten begangen. Das hat nichts mit Spießer zutun.

  12. 6.

    Schade, ich finde Grafittis wirklich schön und sie hübschen die ansonsten sehr uniform daherkommenden U-Bahnwagen auf. Berlin wird immer mehr zur Spießer-Metropole, siehe auch die aktuellen politischen Entwicklungen...

  13. 5.

    Ja war es. Aber weder Richter noch Staatsanwaltschaft verstanden die komplizierten EU-Lebensmittel-Gesetze und stellten lieber ein statt ein Urteil zu sprechen. Berlin ist wirklich verloren was den Verbraucherschutz angeht und wenn jetzt wieder die GroKo kommt geht es weiter bergab.

  14. 4.

    Wäre er einer von der letzten Generation, wäre er wesentlich glimpflicher davongekommen.

  15. 3.

    Natürlich bekommt der Strafbefehl. Der ist da eingebrochen und hat fremdes Eigentum großflächig beschmiert - mit Absicht. Wie würden Sie es finden, wenn jemand das mit ihrer Wohnung macht? Ach so, das ist dann natürlich etwas ganz anderes. Sind dann ja die eigenen Sachen.

  16. 2.

    Die persönliche Schuld muss hierzulande immer noch nachgewiesen werden. War das im Bakterien-Fall der Fall?

  17. 1.

    Was für eine Rechtsprechung heutzutage! Ein Sprayer bekommt Strafbefehle und ein Täter, der bewusst das Leben von mehreren Millionen Berlinern durch mit Bakterien verseuchte Lebensmittel in Gefahr bringt erhält gar nichts. Traurig wenn ein Sachschaden mehr wiegt als viele Menschenleben!

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