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Quelle: dpa/Christoph Soeder

Berliner Landgericht

Lebenslange Haft nach tödlichem Kopfschuss auf Geldverleiher

Nach einem tödlichen Kopfschuss auf einen Geldverleiher ist ein 62-Jähriger zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Das Berliner Landgericht habe den Angeklagten nach einem zehnmonatigem Prozess des heimtückischen Mordes schuldig gesprochen, bestätigte eine Gerichtssprecherin am Donnerstag.

Das 47 Jahre alte Opfer saß im Januar 2022 im Stadtteil Gesundbrunnen in seinem Auto, als den Mann laut Anklage eine Kugel durch die geöffnete Scheibe traf.

Mit der Entscheidung in dem Indizienprozess folgte das Gericht im Wesentlichen dem Antrag der Staatsanwaltschaft. "Nur der Angeklagte hatte Motiv und Gelegenheit", sagte Staatsanwalt Sebastian Warneck. Ermittler hätten einen Schuldschein sichergestellt, aus dem sich ergebe, dass an den Angeklagten 80.500 Euro ausgezahlt worden seien. "Motiv waren seine Schulden", so der Staatsanwalt.

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Verteidigung plädierte auf Freispruch

Der angeklagte Verkäufer hatte zu den Vorwürfen geschwiegen. Einer seiner Anwälte hatte zu Prozessbeginn erklärt, die Ermittlungen seien "von vornherein auf den Angeklagten beschränkt worden". Aus Sicht der Verteidigung ergebe sich aus der Anklage keine Grundlage, den Mandanten als Täter sicher festzustellen. Im Wagen des Getöteten seien weder DNA noch ein Fingerabdruck oder eine Faser des Angeklagten gefunden worden. Dass er das Auto bestiegen habe, sei "reine Spekulation".

Der 62-Jährige soll sich laut Anklage am 13. Januar 2022 mit dem Geldverleiher getroffen und dessen Auto bestiegen haben. Als der 47-Jährige nach kurzer Fahrt den Wagen parkte, sei der Angeklagte ausgestiegen. Er habe sich zur Fahrerseite begeben und mit einer scharfen Schusswaffe auf den Darlehensgeber geschossen, so die Anklage. Der Familienvater erlitt einen Kopfschuss und starb wenige Stunden nach der Tat.

Aufzeichnungen von über einhundert Überwachungskameras hätten die Ermittler ausgewertet, sagte der Staatsanwalt. "Im Zusammenspiel mit Telekommunikationsdaten konnte der letzte Tag im Leben des Geschädigten nahezu lückenlos aufgeklärt werden."

Die Verteidigung hatte auf Freispruch plädiert. Mit Rechtsmitteln gegen das Urteil wird gerechnet.

Sendung: rbb24 Abendschau, 29.06.23, 19:30 Uhr

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