Niedrigwasser droht - Menschen in Oberhavel sollen Wasser aus Seen und Flüssen nur nachts entnehmen

Mi 14.06.23 | 12:13 Uhr
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Symbolbild: Ein Garten wird am 22.06.2017 gewässert (Quelle: dpa/Zoonar.com/JLandshoeft)
Bild: dpa/Zoonar.com/JLandshoeft

Die Menschen im Landkreis Oberhavel sollen Wasser aus Seen und offenen Gewässern für ihre privaten Gärten, Landwirtschaft und Gewerbe nur von 21 bis 6 Uhr entnehmen. Einen entsprechenden Appell veröffentlichte der Landkreis am Mittwoch. Demnach solle generell Wasser gespart werden.

Das solle die Oberflächengewässer entlasten, die durch die anhaltende Trockenheit und nicht ausreichende Niederschläge auch in diesem Jahr mit sinkenden Wasserständen zu kämpfen haben.

Es drohe erneut Niedrigwasser, teilte der Landkreis mit. Auch das Grundwasser sinke bereits wieder, denn die Defizite aus den niederschlagsarmen Jahren zwischen 2018 bis 2022 seien auch durch den Regen im Herbst und Winter des vergangenen und im Frühjahr dieses Jahres nicht ausgeglichen worden.

Wasserentnahme aus Oberflächengewässern nur mit Erlaubnis

"Die Entnahme von Wasser aus Oberflächengewässern durch Pumpen bedarf grundsätzlich einer wasserrechtlichen Erlaubnis durch die untere Wasserbehörde", teilte der Landkreis weiter mit. Wer ohne wasserrechtliche Erlaubnis Wasser mittels Pumpen entnehme, "handelt ordnungswidrig", hieß es weiter. Diese Ordnungswidrigkeit könne mit einer Geldbuße von bis zu 50.000 Euro geahndet werden.

Die bisherigen Vorhersagen ließen auch mittelfristig keine ergiebigen Niederschläge erwarten, sodass mit einer grundlegenden Änderung der derzeitigen Situation nicht zu rechnen sei, hieß es weiter. Vielmehr sei aktuell davon auszugehen, dass sich die Wasserstände der Oberflächengewässer und auch des Grundwassers kurzfristig nicht stabilisieren werden.

"Wenn kein erheblicher Niederschlag fällt und sich die Niedrigwassersituation weiter verschärft, wird die Kreisverwaltung in den kommenden Wochen eine Allgemeinverfügung zur generellen Untersagung der Wasserentnahmen aus den Oberflächengewässern erlassen müssen", kündigte Umweltdezernent Egmont Hamelow an.

Sendung: Antenne Brandenburg, 14.06.2023, 13 Uhr

11 Kommentare

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  1. 11.

    Falsch!

    Es ist im Allgemeinen sehr sinnvoll, Oberflächenwasser zu nutzen, anstatt es nur über Gewässern verdunsten oder ins Meer abfließen zu lassen. Alternativ müssten Sie auf unsere Kulturlandschaft und damit Zivilisation verzichten oder auf Grundwasser zurückgreifen. Alles wohl eher nicht gewollt.
    Wird während längerer Trockenphasen das Oberflächenwasser mal knapp, muss aber der Verbrauch beschränkt werden und genau darum geht es hier, nicht um grundsätzliche Verbote. Vielleicht denken Sie noch einmal über Ihren Verbotswunsch und dessen Konsequenzen nach und auch darüber, wie Wässern dem Klima schaden kann. Mir fällt dazu nix ein.

  2. 10.

    Mich wundert nur, dass private Swimmingpools nach wie vor von den Städten genehmigt werden und auch wurden. In der Nachbarschaft wurden in den letzten zwei Jahren etliche eingelassene Pools genehmigt, die über 20.000 Liter fassen!!! Zudem werden diese Pools im Herbst geleert und im Frühjahr mit Trinkwasser aufgefüllt und durch die Trockenheit verdunstet das Wasser sehr schnell, so dass ständig nachgefüllt werden muss.

  3. 9.

    Richtig!

    Zudem sollte man dieses sinnentleerte Rasen wässern von Privatleuten endlich verbieten.

    Alle versuchen die Klimaaktivisten zu kriminalisieren, statt gegen die wirklich Kriminellen, die unser Klima schädigen, vorzugehen.

  4. 8.

    Der Sinn liegt darin, dass nachts höchstwahrscheinlich weniger Leute Wasser entnehmen. Außerdem verdunstet das Wasser nachts nicht so stark wie am Tage. Ist eine merkwürdige Sache - ist aber so! Knoff Hoff!

  5. 7.

    "Aber wie beurteilt eine Behörde eigentlich das richtige Maß? Eine Gartenpumpe in die Havel zu stellen hat keine messbaren Auswirkungen, Viele Gartenpumpen auch nicht."
    Siehe Artikel:
    "Die Entnahme von Wasser aus Oberflächengewässern durch Pumpen bedarf grundsätzlich einer wasserrechtlichen Erlaubnis durch die untere Wasserbehörde"
    Sie sollten als Anrainer also mit dem zuständigen Amt in Verbindung treten. Hier im Kommentarbereich wird Ihnen das wohl niemand beantworten können. Ihr ggf. vorhandenes Schöpfrecht (Wasserentnahme ohne Pumpe) können Sie wohl erstmal weiterhin von 21-6 Uhr wahrnehmen, so meine Interpretation des Artikels.

  6. 6.

    Wo ist der Sinn? Dann nimmt man sich nachts das, was man am Tag (auch) braucht. Oder sinken Pegel nachts durch die Dunkelheit weniger? ;-)

  7. 5.

    Das richtige Maß

    Es geht wohl eher darum mitzuteilen, dass:
    1. Das Wässern von Pflanzen nur am späten Abend und der Nacht sinnvoll ist da die Verdunstung sonst so große ist.
    2. Mit Pumpen geht das sowieso nur mit vorheriger Anmeldung bei der zuständigen Behörde
    3. Kommende Woche wird neu entschieden. Da die Wettermodelle allesamt weiterhin Dürre berechnen, wird eine Entnahme von Wasser komplett untersagt werden müssen.

    Was ist daran so schwer zu verstehen?

  8. 4.

    Die private Entnahme sollte prinzipiell untersagt sein.

  9. 3.

    Psst, nehmt Euch das Wasser,
    wenn die Sonne nicht hinschaut,
    Sie sticht sonst !
    Ist es nicht doch sinnvoller,
    das heiße Oberflächenwasser mit der Algenblüte abzupumpen
    als das Kühlere vom Gewässerboden ?

  10. 2.

    Nicht nur da sondern in ganz Deutschland. Gut das AKW bis auf die Abklingbecken nicht mehr gekühlt werden müssen.

  11. 1.

    Die Nachtentnahme erscheint überlegt sinnvoll.
    Aber wie beurteilt eine Behörde eigentlich das richtige Maß? Eine Gartenpumpe in die Havel zu stellen hat keine messbaren Auswirkungen, Viele Gartenpumpen auch nicht. Einzelne deshalb bestrafen zu wollen ist Gängelei, wenn der Nutzen nicht messbar eintreten kann.
    Was genau hat wirklich auf den Wasserstand Einfluss? In Seen ohne Zufluss ist das leicht messbar. In Flüssen ist es nicht leicht.
    Und Obstbauern sind gute fleißige Menschen, die mit Ressourcen gut umgehen (müssen).

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