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Audio: Christoph Reinhardt | 17.01.22 | Quelle: dpa/Michael Reichel

Für alle Kinder ab einem Jahr

Testpflicht für Berliner Kita-Kinder kommt zum 24. Januar

Der Berliner Senat zieht die Zügel an: Ab kommender Woche sind Tests für Kita-Kinder verpflichtend. Nicht getestete Kinder dürfen die Kita dann nicht mehr betreten.

In den Berliner Kindertagesstätten wird eine Testpflicht für Kinder ab Vollendung des 1. Lebensjahres eingeführt. Darüber hat die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie die Kindertagesstätten, Eltern und Träger in einem aktuellen Schreiben informiert, wie sie am Montag mitteilte.

Die Testpflicht soll voraussichtlich mit der Bereitstellung von kindgerechten Lolli-Tests ab dem 24. Januar 2022 starten. Über den genauen Zeitpunkt werden die Einrichtungen rechtzeitig informiert.

Tests an drei Tagen pro Woche

Die Testpflicht soll drei Tests pro Woche beinhalten. Der Montag ist verpflichtend, die beiden anderen Tage sollen durch die Kitas festgelegt werden können. Die dafür benötigten Tests werden von der Kita ausgehändigt. Es handelt sich um qualitätsgesicherte PoC-Antigen-Lolli-Tests zur Selbstanwendung, diese sind besonders für Kleinkinder geeignet.

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Zutrittsverbot für ungetestete Kinder

Die Tests sollen grundsätzlich zu Hause vorgenommen werden. Die Kitas können aber auch bestimmen, dass an einzelnen Tagen unter Aufsicht in der Einrichtung getestet werden muss. Soweit die Testung zu Hause erfolgt, muss der Einrichtung schriftlich bestätigt werden, dass die Testung ein negatives Ergebnis hatte. Muster für diese Bestätigung erhalten die Eltern von der Kita.

Mit Inkrafttreten der Testpflicht gilt für ungetestete Kinder grundsätzlich ein Zutritts- und Teilnahmeverbot. Ausnahmen gelten für Kinder die geimpft oder genesen sind sowie für Kinder, die aufgrund ihrer individuellen Voraussetzungen nicht getestet werden können.

Ungeachtet der Neuregelung für Kita-Kinder bleiben die Regelungen zur Testung von Beschäftigten bestehen. Danach ist der Arbeitgeber verpflichtet, allen Beschäftigten zweimal wöchentlich ein Testangebot zu unterbreiten. Beschäftigte, die nicht geimpft oder genesen sind, müssen täglich einen aktuellen negativen Testnachweis vorlegen, da am Arbeitsplatz die 3G-Regel gilt.

In Brandenburg Testpflicht erst ab dem 7. Februar

Auch in Brandenburg wird eine Testpflicht für Kita-Kinder kommen - allerdings erst nach dem Ende der Winterferien. Hier sollen zwei Tests pro Woche ausreichen, die die Eltern zu Hause durchführen sollen.

Sendung: Abendschau, 17.01.22, 19:30 Uhr

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