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Quelle: dpa/Viola Lopes

Fragen und Antworten

Was bei einem positiven Corona-Testergebnis zu tun ist

Erneut ist die Wahrscheinlichkeit groß, sich mit dem Coronavirus zu infizieren in Berlin und Brandenburg. Was müssen Betroffene unternehmen, sobald der Selbsttest positiv ist? Die wichtigsten Fragen und Antworten.

Woran erkennt man eine Covid-Erkrankung?

Nach Angaben des Robert Koch-Instituts [rki.de] sind die häufigsten Krankheitszeichen von Covid-19 Halsschmerzen oder Heiserkeit, Husten, Fieber, Schnupfen, Störung von Geruchs- und/oder Geschmacksinn. Außerdem Atemnot. Weitere Symptome umfassen Kopf- und Gliederschmerzen, Appetitlosigkeit, Gewichtsverlust, Übelkeit, Bauchschmerzen, Erbrechen, Durchfall, Bindehautentzündung, Hautausschlag, Lymphknotenschwellung, Apathie und oder Benommenheit.

Im Gegensatz zu Delta führt die Omikron-Variante stärker zu nächtlichem Schwitzen und Appetitlosigkeit. Geschmacks- und Geruchsstörungen treten eher selten auf.

Es gibt weiterhin auch symptomlose Infektionen mit dem Coronavirus. Sicher bestimmen kann man eine Covid-Erkrankung nur anhand eines positiven Tests.

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Was tun bei einem positiven (Selbst-)Test?

Wer positiv auf das Coronavirus getestet wird, muss umgehend Quarantäne- und weitergehenden Testpflichten nachkommen:

Personen, die sich selbst mittels Antigen-Schnelltest positiv getestet haben, wird in Berlin [berlin.de] empfohlen, einen zertifizierten Antigentest oder PCR-Test durchführen lassen. In Brandenburg [brandenburg.de] ist ein zertifizierter Antigentest oder ein PCR-Test verpflichtend. Bei einem positiven Antigen-Schnelltest, der in einer zertifizierten Teststelle oder beim Arzt erfolgt ist, ist kein PCR-Bestätigungstest notwendig.

Positiv getestete Personen begeben sich sofort in häusliche Isolation, vermeiden den Kontakt zu Haushaltsangehörigen und informieren eventuelle Kontaktpersonen.

Wem sollte man Bescheid sagen?

Haushaltsmitlieder und andere (enge) Kontaktpersonen, die Arbeitsstelle und etwaige Schulen, Kitas, Krankenhäuser oder Pflegeheime (und ähnliche Einrichtungen) zu denen die positiv getestete Person Verbindungen hat, sollten unverzüglich informiert werden.

Was tun bei Symptomen?

Zur Behandlung von Symptomen raten Ärzte dazu, Medikamente einzunehmen, die üblicherweise bei hochfiebernden Infekten genommen werden, wie Ibuprofen oder Paracetamol bei Fieber und Schmerzen. Zudem empfehlen Mediziner, viel zu trinken, etwa heißen Tee, viel Ruhe und eine Symptombehandlung wie bei einer normalen Erkältung.

Menschen, die zu einer Risikogruppe für einen schweren Verlauf gehören, rät das RKI, rasch Kontakt zur Hausarztpraxis aufnehmen oder telefonisch zu anderen beratenden Stellen.

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Wann sollte ein Arzt aufgesucht werden?

Die Arztpraxis sollte bei Fieber über 39,5 Grad oder Atemnot kontaktiert werden, erklärte Hausärztin Nicola Buhlinger-Göpfarth aus Pforzheim auf tagesschau.de. Der Notarzt sei eher selten nötig.

Atemnot trete im Regelfall nicht plötzlich massiv auf, sondern kündige sich an, manchmal begleitet von Atemgeräuschen wie Rasseln. Dann könne man zum Hausarzt gehen, und dieser überprüfe die Sauerstoffsättigung und höre die Lunge ab. Sollte sich die Atemnot jedoch plötzlich verschlimmern, ist es womöglich doch angeraten, den Notarzt zu rufen, um sich in eine Klinik bringen zu lassen.

Wann ist man wie ansteckend?

Wie bei den meisten viralen Infekten beträgt die Inkubationszeit drei bis sechs Tage. Es gibt Hinweise darauf, dass der Zeitraum bei der Omikron-Variante etwas kürzer sein kann.

Der genaue Zeitraum, in dem man dann selbst ansteckend ist, ist laut Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung [infektionsschutz.de] nicht klar definiert. Als sicher gilt aber, dass die Ansteckungsfähigkeit kurz vor und nach Symptombeginn am größten ist und dass ein erheblicher Teil von Übertragungen bereits vor dem Auftreten erster klinischer Symptome erfolgt.

Auch symptomlos infizierte Personen können andere anstecken.

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Wie lange dauert die Isolierung?

Bei einem positiven Test dauert die häusliche Isolation sowohl in Berlin als auch in Brandenburg mindestens fünf Tage. Frühestens nach fünf Tagen kann man sich freitesten lassen (PCR-Test oder Antigen-Schnelltest, jeweils in einem Testzentrum oder beim Hausarzt), insofern man 48 Stunden zuvor ohne Symptome war. Ein Selbsttest genügt nicht zur Freitestung.

Wenn am fünften Tag weiterhin Symptome bestehen, verlängert sich die Absonderungspflicht, bis 48 Stunden Symptomfreiheit erreicht sind – längstens jedoch auf zehn Tage. Die Isolation endet dann spätestens nach zehn Tagen. Im Falle eines positiven Tests nach dem zehnten Tag sollte jedoch eine freiwillige Selbstisolation bis zum Vorliegen eines negativen Testergebnisses erfolgen.

Für Kontaktpersonen ist keine Quarantäne vorgesehen. Auch ihnen wird aber empfohlen, sich täglich selbst zu testen.

Um vulnerable Personen zu schützen, müssen positiv getestete Personen, die in der Pflege, der medizinischen Versorgung oder der Eingliederungshilfe arbeiten für die Wiederaufnahme ihrer Tätigkeit 48 Stunden symptomfrei sein und einen frühestens am fünften Tag durchgeführten negativen Test vorlegen. Ein zertifizierter Antigen-Schnelltest ist hier ausreichend. Wer für zehn Tage abgesondert war, braucht keinen Testnachweis; allerdings müssen auch hier 48 Stunden Symptomfreiheit vorliegen.

Für Menschen, die sich in Quarantäne befinden, müssen Erledigungen außer Haus von anderen übernommen werden. Und egal ob Freund, Familie oder Lieferdienst: Einkäufe sollten vor der Tür abgestellt und nicht in die Wohnung gebracht werden.


Wie viel Abstand zu Familienmitgliedern?

Direkter Kontakt zu den weiteren Personen im Haushalt sollte vermieden werden. Ist das nicht möglich, sollte eine FFP2-Maske getragen werden. Die Zimmer der Wohnung sollten regelmäßig gelüftet werden. Gemeinsam genutzte Räumlichkeiten (Küche, Bad) sollten nacheinander aufgesucht werden.

"Da das Virus primär über Tröpfchen und Aerosole beim persönlichen Kontakt übertragen wird, sollten auch innerhalb der Familie direkte Kontakte vermieden oder so gut es geht reduziert werden", erklärt Ernst Tabori, ärztlicher Direktor des Deutschen Beratungszentrums für Hygiene in Freiburg, im Gespräch mit rbb|24. Also wenn möglich: keine gemeinsamen Zusammenkünfte und keine gemeinsamen Mahlzeiten einnehmen. Die infizierte Person solle sich abgetrennt von den anderen in einem eigenen Raum oder Bereich der Wohnung aufhalten.

Müssen Kontaktpersonen im eigenen Haushalt in Quarantäne?

Nein. Haushaltsangehörige einer positiv getesteten Person wird jedoch dringlich empfohlen, insbesondere Kontakte zu vulnerablen Personen zu reduzieren, auf eigene Symptome zu achten und sich mit einem Antigen-Schnelltest zu testen oder testen zu lassen.

Was genau bedeutet Quarantäne/Isolierung?

Wer in Quarantäne oder Isolation geht, bleibt zu Hause und verlässt die Wohnung nicht – auch nicht zum Einkaufen. Direkter Kontakt zu allen anderen Menschen wird vermieden - es sei denn, Haushaltsangehörige sind ebenfalls positiv gestestet. Wer einen eigenen Garten oder einen Balkon hat, kann sich dort allein aufhalten.

Während der Quarantäne sind sämtliche Kontakte mit haushaltsfremden Personen verboten.

Positiv getestete Personen dürfen während der Zeit der Absonderung den Quarantäne-Ort nur für die Durchführung der Testung, die Inanspruchnahme medizinischer Behandlungen oder zur Sterbebegleitung verlassen. Sollte dies der Fall sein, muss eine FFP2-Maske getragen werden.

Die Wörter Absonderung, Isolation und Quarantäne bedeuten im Prinzip dasselbe, werden nur in verschiedenen Zusammenhängen benutzt (wer nachweislich infiziert ist, muss in Isolation, wer ein hohes Risiko hat, sich angesteckt zu haben, in Quarantäne, es sondern sich beide Gruppen ab).

Wer gegen eine verpflichtende Isolation verstößt, begeht eine Ordnungswidrigkeit, für die auch eine Geldbuße verähngt werden kann. Im Wiederholungsfall können bis zu 25.000 Euro verhängt werden. Im Regelfall liegt die Strafe aber bei 1.000 bis 5.000 Euro.

Omikron-Impfstoff

Nonnemacher ruft zu Booster-Impfung mit angepassten Präparaten auf

Wie verhalte ich mich meinem Arbeitgeber gegenüber?

Bitte unverzüglich informieren. Bei einer bestätigten Infektion mit dem Coronavirus, die von Symptomen begleitet ist, stellt der behandelnde Arzt eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung aus. Das geht auch telefonisch.

Bei einer Krankschreibung bekommen Beschäftigte bis zu sechs Wochen Lohnfortzahlung vom Arbeitgeber. Sollte die Erkrankung länger als sechs Wochen andauern, zahlt die Krankenkasse gesetzlich Krankenversicherten Krankengeld. Privatversicherte bekommen Krankentagegeld, wenn der Krankenversicherungsvertrag dies einschließt.

Für die Krankschreibung ist kein PCR-Test nötig, da reichen Symptome. Um später aber einen Genesenen-Status zu erhalten, braucht man einen PCR-Test oder den einen zertifizierten Antigentest-Nachweis.

Wer positiv auf das Coronavirus getestet wurde, aber keine Symptome hat, kann keine Krankschreibung bekommen. Geimpfte sind hier jedoch durch das Infektionsschutzgesetz abgesichert: Sie bekommen nötigenfalls ebenfalls für sechs Wochen eine Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber. In diesem Fall muss der Betroffene den behördlichen Bescheid über die Anordnung der Quarantäne beim Arbeitgeber einreichen.

Interview | Norbert Suttorp von der Charité

"Das Post-Covid-Syndrom ist noch ziemliches Niemandsland"

Erschöpfung, Dauermüdigkeit, Muskelschmerzen: Das Post-Covid-Syndrom kann sich auf äußerst unterschiedliche Weise zeigen. Ein exakter Nachweis ist schwierig - aber nicht unmöglich, wie der Charité-Arzt Norbert Suttorp im rbb|24-Interview betont.

Wann gilt wer als "genesen"?

Wer mit einem PCR-Test positiv getestet wurde, gilt zwischen 18 und 90 Tagen nach dem Nachweis der Infektion als genesen. Die Stelle, die den PCR-Test durchgeführt hat, kann ein Genesenenzertifikat ausstellen. Oder die Apotheke. Der Genesenenstatus ist vor allem für Menschen wichtig, die ungeimpft sind. Drei Monate nach dem positiven Test muss aber, um den Genesenenstatus zu erhalten, eine Auffrischungsimpfung erfolgen.

Auch vollständig Geimpfte können sich ein EU Genesenenzertifkat ausstellen lassen (Teststelle Apotheke oder Arztpraxis). Das wird vor allem bei Reisen nötig, falls Länder den Nachweis verlangen.

Und was ist jetzt eigentlich mit Long- oder Post-Covid?

Wer infiziert war soll, so die Empfehlung des Bundesgesundheitsministeriums [zusammengegencorona.de], auch nach der Genesung aufmerksam bleiben, seinen Gesundheitszustand beobachten und auf mögliche Langzeitfolgen einer Corona-Infektion achten. Denn eine Corona-Infektion kann sowohl nach einer schweren als auch nach einer milden Erkrankung oder unbemerkter Infektion längerfristige gesundheitliche Folgen haben.

Treten auch lange nach der Infektion Symptome wie Erschöpfung, Luftnot oder Konzentrationsstörungen auf, sollte der Hausarzt konsultiert werden.

Nach aktuellen Leitlinien wird je nach Zeitraum, in dem die Beschwerden bestehen, von Long- oder Post-Covid gesprochen: um Long-Covid handelt es sich, wenn die Symptome nach einer Infektion oder Erkrankung auch nach mehr als vier Wochen noch nicht abgeklungen sind. Von Post-Covid spricht man, wenn mehr als zwölf Wochen nach der Infektion oder Erkrankung noch immer anderweitig nicht erklärbare Symptome bestehen oder neue auftreten.

Sendung: rbb24 Brandenburg aktuell, 13.10.2022, 19:30 Uhr

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