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Quelle: imago-images/Bernd Elmenthaler

Partei klagt beim Landesverfassungsgericht

AfD-Kandidat für U-Ausschuss zu Anschlagsserie in Neukölln scheitert erneut

Die Berliner AfD-Fraktion ist erneut damit gescheitert, einen AfD-Kandidaten in den Berliner Untersuchungsausschuss zur rechtsextremen Anschlagsserie in Neukölln wählen zu lassen.

Bei 132 gültigen Stimmen gab es bei der Plenarsitzung am Donnerstag 32 Ja-Stimmen, 32 Nein-Stimmen sowie 68 Enthaltungen. Damit ist der AfD-Kandidat Antonin Brousek gescheitert, genau wie der als stellvertretendes Mitglied nominierte Karsten Woldeit (131 gültige Stimmen, 32 Ja, 32 Nein, 67 Enthaltungen). Die Wahl eines Vize-Vorsitz-Kandidaten hatte die AfD-Fraktion vertagt.

Die AfD-Fraktionschefin und Landesparteivorsitzende Kristin Brinker kritisierte laut einer Mitteilung, mit dem "Ausschluss" der AfD-Kandidaten aus dem Gremium sei das Zustandekommen des Untersuchungsausschusses "akut gefährdet".

Ein Tatverdächtiger war AfD-Mitglied

Noch vor der Abstimmung über die AfD-Kandidaten hatte die Partei Klage beim Landesverfassungsgericht eingereicht, um so ihre Kandidaten in den Ausschuss zu bringen.

Hintergrund ist das Berliner Untersuchungsausschussgesetz, wonach die Fraktionen des Abgeordnetenhauses mindestens durch ein Mitglied vertreten sein müssen. Darauf beruft sich die AfD, nachdem bei einer ersten Abstimmung über die Einsetzung des U-Ausschusses für den AfD-Kandidaten Antonin Brousek und seinen Stellvertreter Karsten Woldeit keine Mehrheit gegeben hatte.

Der Ausschuss soll sich mit rechtsextremen Anschlägen in Neukölln und Fehlern bei der Aufklärung beschäftigen - ein Tatverdächtiger war AfD-Mitglied.

Sendung: rbb24 Abendschau, 19.05.2022, 19:30 Uhr

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