Verlängerung bis 20. März - Mahnwache an iranischer Botschaft in Dahlem darf doch vorerst bleiben

Fr 20.01.23 | 16:19 Uhr
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Vor der Iranischen Botschaft steht ein Protestcamp von Aktivisten, die gegen das Iranische Regime demonstrieren. (Quelle: dpa/Christophe Gateau)
Bild: dpa/Christophe Gateau

Die Berliner Versammlungsbehörde hat eine Mahnwache von Exil-Iranern gegenüber der iranischen Botschaft in das Versammlungsregister aufgenommen. Bis zum 20. März darf diese nun abgehalten werden.

Am Donnerstag hatte der Organisator der Mahnwache, Nik Jafarzadeh, dem rbb gesagt, die Berliner Polizei verlängere die Genehmigung ab dem 20. Januar nicht mehr. Gegenüber dem rbb äußerte die Polizei juristische Zweifel am Versammlungscharakter der Mahnwache in Berlin-Dahlem: Es seien nicht immer zwei Menschen anwesend gewesen, wie es das Berliner Versammlungsfreiheitsgesetz vorschreibt. Jafarzadeh widersprach diesen Angaben.

Jafarzadeh teilte dem rbb nun mit, er sei am Freitag von der Versammlungsbehörde ermahnt worden, darauf zu achten, dass mindestens zwei Menschen vor Ort seien, "die sich überwiegend auch aktiv an der öffentlichen Meinungskundgabe" beteiligen.

Sendung: rbb24 Inforadio, 20.01.2023, 18 Uhr

1 Kommentar

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  1. 1.

    Nach Paragraf 12 StVO darf ein Wohnwagen nicht länger als 2 Wochen auf der Straße abgestellt werden!

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