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Quelle: dpa

Nach Urteil des Bundesverwaltungsgerichts

Vorkaufsrecht wurde 2022 in Berlin nicht mehr angewendet

Das Vorkaufsrecht der Bezirke für Mietwohnungen in Milieuschutzgebieten wird in Berlin nicht mehr angewendet. Das geht aus einem Bericht der Stadtentwicklungsverwaltung für das Jahr 2022 hervor, den der Senat am Dienstag beschließen will.

Im November 2021 hatte das Bundesverwaltungsgericht der langjährigen Berliner Praxis die Rechtsgrundlage weitgehend entzogen. Seit dem Urteil wurde das Vorkaufsrecht in keinem einzigen Fall mehr angewendet, bestätigte die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung.

Mieterschutz

Berliner Bezirke nutzen Vorkaufsrecht kaum noch

Änderung im Baugesetzbuch nötig

Ebenfalls fast zum Erliegen gekommen ist die Praxis, sogenannte Abwendungsvereinbarungen mit den Eigentümern der Immobilien zu schließen. Nur noch in vier Fällen konnten die Behörden eingreifen und für insgesamt 45 betroffene Wohnungen eine mieterfreundliche Vereinbarung durchsetzen.

In den vergangenen Jahren hatte Berlin noch für mehrere Tausend Wohnungen mit den neuen Eigentümern solche Abwendungsvereinbarungen geschlossen, mit denen zum Beispiel die Umwandlung in Eigentumswohnungen und Mieterhöhungen begrenzt werden. Seit dem Gerichtsurteil erkennen aber einige Neueigentümer selbst die bereits geschlossenen Vereinbarungen nicht mehr an. Zuletzt waren 15 Verfahren vor dem Berliner Verwaltungsgericht anhängig, bestätigte die Stadtentwicklungsverwaltung, Urteile gebe es aber bisher nicht.

Der Senat hatte nach der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts eine neue Rechtsgrundlage gefordert, vor allem um Mieterinnen und Mieter in Innenstadtgebieten mit hohem Verdrängungsdruck nach Eigentümerwechseln besser schützen zu können. Dazu müsste allerdings die Ampel-Koalition im Bundestag das Baugesetzbuch ändern. Ein entsprechendes Gesetzgebungsverfahren läuft zwar, befindet sich aber noch immer in der Ressortabstimmung.

Sendung: rbb24 Abendschau, 17.04.2023, 19:30 Uhr

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