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Quelle: dpa/Fabian Sommer

Vor Impfgipfel von Bund und Ländern

Müller plädiert für schnelle Aufhebung der Impf-Priorisierung

Sollen Geimpfte mehr Freiheiten bekommen? Und wie lange wird noch an der Impfpriorisierung festgehalten. Über diese Fragen beraten Bund und Länder am Montag beim Impfgipfel. Berlins Regierender Bürgermeister ist für eine schnelle Freigabe der Wirkstoffe.

Vor dem Impfgipfel von Bund und Ländern am Montag hat sich Berlins Regierender Bürgermeister Michael (SPD) für eine zügige Aufhebung der Impfpriorisierung ausgesprochen. Dies solle "so schnell wie möglich" passieren", sagte er am Montag im ARD-Morgenmagazin.

Zugleich relativiert der Vorsitzende der Ministerpräsidentenkonferenz (MPK) Forderungen des bayerischen Regierungschefs Markus Söder (CSU), dass die Impfpriorisierung bereits im Mai aufgehoben werden solle.

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Müller: Impfzentren werden weiterhin gebraucht

Es könne sein, dass dies angesichts der steigenden Lieferungen an Impfdosen möglich werde. Vielleicht werde es aber auch Juni werden, sagt Müller. Söder hatte am Wochenende konkret vorgeschlagen, schon im Mai alle Impfstoffe komplett freizugeben und auch Schüler ab 16 Jahren vermehrt zu impfen.

Müller betonte zugleich, dass die staatlichen Impfzentren trotz der zunehmenden Einbindung von niedergelassenen Ärzten in die Impfkampagne noch lange gebraucht würden. Es gebe zwischen diesen "keine Konkurrenz". So würden Impfzentren noch für all jenebenötigt, die dort nach der Erst- noch ihre Zweitimpfung erhielten. Sie müssten darüber hinaus die "nächsten großen Gruppen" der Bevölkerung impfen, darunter etwa Studierende.

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Bund und Länder beraten am Montag über das weitere Vorgehen bei der Corona-Impfkampagne. Ein wichtiger Aspekt ist die Frage, ob vollständig Geimpfte wieder mehr Freiheiten zurückbekommen.

Einem Eckpunktepapier der Bundesregierung von Samstag zufolge, soll es für vollständig gegen Covid-19 Geimpfte und für Genesene Ausnahmen von den geltenden Kontakt- und Ausgangsbeschränkungen geben soll. Demnach könnten ihnen bei Einreiseregeln, Zugang zu Ladengeschäften und bestimmten Dienstleistungen dieselben Ausnahmen eingeräumt werden, die für negativ Getestete gelten.

Die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung oder das Abstandsgebot würden jedoch auch für Geimpfte, Genesene und Getestete noch für einen längeren Zeitraum weiter gelten. Auch ein Anspruch auf die Öffnung bestimmter Einrichtungen - etwa Museen oder Schwimmbäder - ergibt sich nach Einschätzung der Bundesregierung aus den für Geimpfte und Genesene festzulegenden Ausnahmen nicht.

Sendung: Inforadio, 26.04.2021, 08:45 Uhr

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